Durch den Besuch der Ungarisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Schein
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
- alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*
Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
- die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.
Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.
* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.
Zusatzausbildung Hungaricum
Die Ungarisch-Kurse, die in Kooperation mit dem "
Hungaricum - Ungarisches Institut" angeboten werden, werden auch im Rahmen der studienbegleitenden, ungarnbezogenen Zusatzausbildung "Hungaricum" anerkannt. Die Zusatzausbildung Hungaricum umfasst neben der Sprachausbildung im Ungarischen auch landeskundliche und fachwissenschaftliche Elemente. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des "
Hungaricum" zu finden.