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SFA - Russisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse

► Russisch


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Zulassung zu einem Russisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.

Die Vorkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorgängerkurses (wird elektronisch überprüft, keine Vorlage des Scheins im Kurs nötig);
  • einen Einstufungstest (siehe unten);
  • die Vorlage eines externen Leistungsnachweises (z.B. anerkanntes Sprachenzertifikat bzw. Leistungsnachweise von anderen deutschen bzw. internationalen Hochschule (Anerkennung bitte spätestens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an info.russisch@ur.de beantragen).

Einstufungstest für Russisch:

Termin: zu den Terminen

Anmeldung

  • UR-Studierende melden sich über SPUR an.
  • OTH-Studierende und Gasthörer melden sich nach Registrierung als "Bewerber:in" über SPUR an. Informationen zur Registrieung als Bewerber:in finden Sie hier.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notfällen möglich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Russisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt. 
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als  Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn 

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Russisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

  • Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2

Prüfung - telc

Was ist telc?

telc steht für The European Language Certificates. Die europäischen Sprachzertifikate telc gehören zu einem international anerkannten System von europäischen Sprachprüfungen und integrieren sich in den Rahmen der internationalen Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen. Sie sind konsequent am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet, der für alle europäischen Sprachen gilt und auch über Europa hinaus Anwendung findet. telc-Zertifikate gibt es in zehn Sprachen und auf allen Kompetenzstufen des GER - eben auch für Russisch. Wir bieten es für das A1 und A2 Niveau an.

Informationen zu telc finden Sie hier.


Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.russisch@ur.de
Telefon 0941 943-2397

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Russisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Magalie Berthoin-Fitz

Sammelgebäude, Zi. S 1.20

Telefon +49 (0)941 943-3623
E-Mail magalie.berthoin@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)


TEAMASSISTENZ (SFA I)

Corinna Schließauf

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2397
E-Mail info.sfa1@ur.de

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Lehrkräfte

Lehrbeauftragte für Russisch

Olga Gribanova

E-Mail olga.gribanova@ur.de


Lehrbeauftragte für Russisch

Julia Ruhstorfer

E-Mail julia.ruhstorfer@ur.de



Info  

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

Sfa Rs