Durch den Besuch der Russisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Schein
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
- alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*
Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
- die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.
Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.
* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.
Zertifikat ("Fremdsprachenschein")
Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Russisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:
- Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
Prüfung - telc
Was ist telc?
telc steht für The European Language Certificates. Die europäischen Sprachzertifikate telc gehören zu einem international anerkannten System von europäischen Sprachprüfungen und integrieren sich in den Rahmen der internationalen Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen. Sie sind konsequent am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgerichtet, der für alle europäischen Sprachen gilt und auch über Europa hinaus Anwendung findet. telc-Zertifikate gibt es in zehn Sprachen und auf allen Kompetenzstufen des GER - eben auch für Russisch. Wir bieten es für das A1 und A2 Niveau an.
Informationen zu telc finden Sie hier.