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SFA - Arabisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse

► Arabisch


Einstufung

Für die Teilnahme an den Arabisch-Kursen der SFA sind Vorkenntnisse erforderlich (Ausnahme Kurse für Anfänger). Sollten Sie den Vorgängerkurs nicht belegt haben, könnnen Sie sich  für die Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse an den  jeweiligen Kursbeschreibungen im Vorlesungsverzeichnis orientieren. Aktuell wird kein Einstufungstest angeboten.


Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

  • Wenn Sie die Abschlussprüfung eines Kurses nicht bestanden oder an der Abschlussprüfung nicht teilgenommen haben, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten am Ende eines Kurses der gleichen Stufe (Semesterkurs oder Intensivkurs) ohne erneuten Kursbesuch wiederholen.
  • Das Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notfällen möglich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss.
  • Eine Wiederholung der Abschlussprüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Arabisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt. 
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als  Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn 

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.


Zertifikat ("Fremdsprachenschein")

Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Arabisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:

Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
Fremdsprachenschein II: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe B1


Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.arabisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Arabisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Stellverstretende Koordinatorin im WS 24-25

Francoise Vergès

Sammelgebäude, Zi. S 1.29

Telefon +49 (0)941 943-4901
E-Mail francoise.verges@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


TEAMASSISTENZ (SFA II)

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.sfa2@ur.de

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Lehrkräfte

Lehrbeauftragter für Arabisch

Dr. Amro Elsaidy

E-Mail amro.elsaidy@ur.de


Lehrbeauftragte für Arabisch

Dina Kohl

E-Mail dina.kohl@ur.de



Info  

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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