Durch den Besuch der Türkisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Schein
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
- alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*
Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn
- die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
- die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.
Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.
* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.
Zertifikat ("Fremdsprachenschein")
Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Türkisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:
- Fremdsprachenschein I: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe A2
- Fremdsprachenschein II: nach erfolgreichem Abschluss der Stufe B1