Nachweis von Vorkenntnissen
Für die endgültige Zulassung zu einem Kurs ist aufgrund der UNIcert-Prüfungsordnung im Hinblick auf die Qualitätssicherung eine Sprachstandsfeststellung bzw. ein Einstufungstest obligatorisch (Ausnahme: Anfängerkurse).
Wer innerhalb der vorgegebenen Fristen seine Vorkenntnisse nicht nachweisen kann, darf am Kurs nicht teilnehmen.
Wodurch können diese Vorkenntnisse nachgewiesen werden?
Durch:
Wann und wie werden die Vorkenntnisse überprüft?
- Elektronisch, vor der Platzvergabe, vor Kursbeginn.
- Wenn kein Nachweis der Vorkenntnisse gefunden wird, werden die Teilnehmer per E-Mail dazu aufgefordert, am Nachholtermin des Einstufungstests teilzunehmen.
- Die Kursteilnehmer brauchen daher die Nachweise ihrer Vorkenntnisse (Scheinkopien, Einstufungstestergebnis, anerkannter externer Leistungsnachweis) zur ersten Kurssitzung nicht mitzubringen.
Anerkennung externer Leistungsnachweise:
Welche externe Leistungsnachweise können anerkannt werden?
- International anerkannte Sprachenzertifikate:
- erfolgreich besuchte Kurse von Fakultäten der Universität Regensburg sowie von anderen deutschen bzw. ausländischen Hochschulen
- gegebenenfalls andere externe Leistungsnachweise (Einzelprüfung)
- das Abiturzeugnis wird als externer Leistungsnachweis nicht anerkannt!
Wie läuft das Anerkennungsverfahren?
- Die Anerkennung für den direkten Zugang zu einem Kurs (Befreiung vom Einstufungstest) per E-Mail an info.spanisch@ur.de baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor Kursbeginn beantragen.
- Ein nachträgliches Einreichen - spätestens eine Woche nach Vorlesungsbeginn - ist in Ausnahmefällen möglich.
- Dem Antrag einen Scan des externen Leistungsnachweises beilegen.
Dabei beachten, dass:
- Abiturzeugnisse
- Sprachenzertifikate ohne Angabe der GeR-Stufe
- Teilnahmebescheinigungen an Kursen ohne Abschlussprüfung
nicht anerkannt werden können, da sie für die Einstufung nicht aussagekräftig sind.
Einstufungstests
Wann finden die Einstufungstests statt?
3 Termine pro Semester:
- In der letzten Woche der vorlesungsfreien Zeit, am Montag (vor Ende des Anmeldezeitraums)
- In der letzten Woche der Vorlesungszeit, am Freitag
- Am Ende der ersten Vorlesungswoche, am Freitag (Nachholtermin nur für Nachrücker)
Gültigkeit des Einstufungstest
Der Einstufungstest ist zwei Semester gültig. (z.B. WiSe 21/22 und SoSe 22)
Termine
Wann erfährt man das Ergebnis des Einstufungstests?
- Nach Abgabe des Einstufungstests werden die Ergebnisse sofort ausgewertet und der zu besuchende Kurs angezeigt. Eine Anmeldung zum Kurs ist noch möglich.
Welches Testformat wird verwendet?
Es handelt sich um einen schriftlichen Test.
Er besteht aus 4 Lückentexten mit jeweils 40 Lücken, für die insgesamt 40 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen. In den Lücken sind vorgegebene Wörter im Text sinnvoll zu vervollständigen. Hierbei wird immer die Hälfte der Buchstaben des Wortes vorgegeben und die 2. Hälfte (+1) muss in die Lücke eingetragen werden (z.B. Hu [nd] und Ka [tze] ). Mit diesen Lücken sollen bestimmte Grammatik- und Wortschatzkenntnisse überprüft werden (in Anlehnung an der Progression bei den eingesetzten Lehrbüchern).
Verwendung des Einstufungstests:
Der Einstufungstest wird in Anlehnung am aktuell eingesetzten Lehrmaterial konzipiert und wird daher ausschließlich zum internen Zweck der Zulassung zu Kursen der SFA eingesetzt. Er kann weder als Nachweis über eine Niveaustufe nach GeR genutzt werden noch in einen Schein für den erfolgreichen Abschluss eines Kurses umgewandelant werden.
Anmeldeverfahren zum Einstufungstest:
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Einstufungstests der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) erfolgt über SPUR . Sie finden diese im Vorlesungsverzeichnis unter:
- Angebot für Hörer aller Fakultäten
- Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
- Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
- Sprachkurse / Einstufungstests
Infos für OTH-Studierende, Gasthörer und UR-Bedienstete:
Die Anmeldung für OTH-Studierende sowie Gasthörer erfolgt ebenfalls über SPUR nach einer vorherigen Registrierung als "Bewerber". OTH-Studierende geben beim Registriervorgang unbedingt die studentische Mailadresse an. Eine Kurzanleitung zur Registrierung in SPUR finden Sie hier.
UR-Bedienstete können sich nur über die info-Mailadressen der jeweiligen Sprachen anmelden (z.B. info.spanisch@ur.de).
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder Hilfe benötigen, füllen sie bitte die Checkliste aus und senden Sie diese zusammen mit Ihrer Problembeschreibung an epruefung@rz.uni-regensburg.de.