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SFA - Auslagenersatz

Für die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Universitätsleitung vom 24. November 2014.

Die Höhe des Auslagenersatzes für einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung über den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Kursumfang

Betrag in €

Studierende von UR & OTH

Betrag in €

Gasthörer & UR-Bedienstete

1 SWS 12,50 15,00
2 SWS 25,00 30,00
3 SWS 37,50 45,00
4 SWS 50,00 60,00
6 SWS 75,00 90,00

Der Auslagenersatz wird für alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.


Zahlung des Auslagenersatzes

Wenn Sie sich über SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachträglich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.

WICHTIG: Bitte warten Sie mit der Überweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten. In der Zahlungsaufforderung finden Sie auch alle notwendigen Überweisungsinformationen.

Gerne können Sie in der Zwischenzeit bereits einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen, falls einer der Befreiungstatbestände auf Sie zutrifft.


Bitte beachten Sie:

  • Wird der Auslagenersatz nicht fristgereicht überwiesen und erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung über SPUR, wird die Rückmeldung bei der Studentenkanzlei für das Folgesemester verwehrt.
  • Wenn Sie einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung vom Auslagenersatz gestellt haben, warten Sie bitte auf die konkrete Rückmeldung des ZSK auf Ihren Antrag, auch wenn Sie zwischenzeitlich die reguläre Zahlungsaufforderung bekommen.

Befreiungsantrag - Online-Formular


Befreiung vom Auslagenersatz bei Pflichtkursen

In bestimmten Fällen ist eine Befreiung vom Auslagenersatz auf Antrag möglich:

  • Alle Studierenden bestimmter Studiengänge, die auf Grund einer für sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung in bestimmten Modulen ausschließlich auf Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung zurückgreifen können, werden auf Antrag vom Auslagenersatz befreit.
  • Austausch- und Programmstudierende, die aufgrund eines „learning agreement“ mit ihrer Heimathochschule Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung besuchen müssen, werden auf Antrag vom Auslagenersatz befreit.

Sollte einer der oben genannten Befreiungstatbestände auf Sie zutreffen, können Sie  hier unter der Rubrik "Befreiungsantrag - Online-Formular" einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie ein neues Zahlungsziel per E-Mail.


Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung bei Härtefällen

In Härtefällen ist eine Stundung des Auslagenersatzes (Aufschub der Zahlungspflicht um einen bestimmten Zeitraum), eine Ratenzahlung oder eine Befreiung auf Antrag möglich. Die zugrunde liegenden Umstände für einen Antrag nach der Härtefallregelung können sehr individuell sein, unter Umständen kann es auch zu einer Kumulation mehrerer Gründe kommen.
Für einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung nach der Härtefallregelung reichen Sie bitte eine formlose Begründung über das Online-Befreiungsantrags-Formular (Grund: "Mein Befreiungsgrund ist nicht aufgeführt.") ein.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihrem Antrag stattgegeben und welche Härtefallregelung (Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung) angewandt wurde. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail ein neues Zahlungsziel.


Rückerstattung bei längerer Erkrankung

In berechtigten Einzelfällen wie z. B. längerer Erkrankung ist es möglich, eine (ggf. anteilige) Rückerstattung des geleisteten Auslagenersatzes zu erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Online-Befreiungsantragsformular aus, und schicken Sie Ihr Attest per E-Mail oder per Post an die unter Kontakt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.


Kontakt

Bei Fragen zum Auslagenersatz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des ZSK:

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Komunikation
Geschäftsführung
Stichwort: Auslagenersatz
93040 Regensburg

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund des erfahrungsgemäß hohen Andrangs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit dringenden Anliegen können Sie sich gerne an info.zsk@ur.de wenden.



  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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