Für die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Universitätsleitung vom 24. November 2014.
Die Höhe des Auslagenersatzes für einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung über den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Kursumfang | Betrag in € Studierende von UR & OTH | Betrag in € Gasthörer & UR-Bedienstete |
---|---|---|
1 SWS | 12,50 | 15,00 |
2 SWS | 25,00 | 30,00 |
3 SWS | 37,50 | 45,00 |
4 SWS | 50,00 | 60,00 |
6 SWS | 75,00 | 90,00 |
Der Auslagenersatz wird für alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.
Wenn Sie sich über SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachträglich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.
WICHTIG: Bitte warten Sie mit der Überweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten. In der Zahlungsaufforderung finden Sie auch alle notwendigen Überweisungsinformationen.
Gerne können Sie in der Zwischenzeit bereits einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen, falls einer der Befreiungstatbestände auf Sie zutrifft.
Bitte beachten Sie:
In bestimmten Fällen ist eine Befreiung vom Auslagenersatz auf Antrag möglich:
Sollte einer der oben genannten Befreiungstatbestände auf Sie zutreffen, können Sie hier unter der Rubrik "Befreiungsantrag - Online-Formular" einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie ein neues Zahlungsziel per E-Mail.
In Härtefällen ist eine Stundung des Auslagenersatzes (Aufschub der Zahlungspflicht um einen bestimmten Zeitraum), eine Ratenzahlung oder eine Befreiung auf Antrag möglich. Die zugrunde liegenden Umstände für einen Antrag nach der Härtefallregelung können sehr individuell sein, unter Umständen kann es auch zu einer Kumulation mehrerer Gründe kommen.
Für einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung nach der Härtefallregelung reichen Sie bitte eine formlose Begründung über das Online-Befreiungsantrags-Formular (Grund: "Mein Befreiungsgrund ist nicht aufgeführt.") ein.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihrem Antrag stattgegeben und welche Härtefallregelung (Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung) angewandt wurde. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail ein neues Zahlungsziel.
In berechtigten Einzelfällen wie z. B. längerer Erkrankung ist es möglich, eine (ggf. anteilige) Rückerstattung des geleisteten Auslagenersatzes zu erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Online-Befreiungsantragsformular aus, und schicken Sie Ihr Attest per E-Mail oder per Post an die unter Kontakt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.
Bei Fragen zum Auslagenersatz wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung des ZSK:
Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Komunikation
Geschäftsführung
Stichwort: Auslagenersatz
93040 Regensburg
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bearbeitung aufgrund des erfahrungsgemäß hohen Andrangs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit dringenden Anliegen können Sie sich gerne an info.zsk@ur.de wenden.