Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.
Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:
► Angebot für Hörer aller Fakultäten
► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)
► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)
► Sprachkurse
► Koreanisch
Die folgende Tabelle zeigt das geplante Kursangebot der kommenden Semester ohne Gewähr. Ob die Kurse tatsächlich so stattfinden können, hängt von den Anmeldedezahlen sowie von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.
A1.1 | A1.2 | A2.1 | A2.2 | B1.1 | B1.2 | |
WS 2023/24 | - | ü | - | ü | ü | - |
SS 2024 | ü | - | ü | - | - | ü |
WS 2024/25 | - | ü | - | ü | - | - |
SS 2025 | ü | - | ü | - | ü | - |
WS 2025/26 | - | ü | - | ü | - | ü |
SS 2026 | ü | - | ü | - | ü | - |
Für die Teilnahme an den Koreanisch-Kursen der SFA sind – mit Ausnahme der A1.1-Kurse – entsprechende Vorkenntnisse erforderlich. In der Regel werden die Vorkenntnisse im jeweiligen Vorgängerkurs erworben. Sollten Sie den Vorgängerkurs nicht besucht haben, können Sie sich für die Selbsteinschätzung Ihrer Sprachkenntnisse an den jeweiligen Kursbeschreibungen im Vorlesungsverzeichnis orientieren. Ein Einstufungstest wird aktuell nicht angeboten.
Durch den Besuch der Koreanisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:
Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn
Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt.
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.
Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn
Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.
* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.
Ein sogenannter Fremdsprachenschein für Koreanisch kann auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss einer Niveaustufe ausgestellt werden:
Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden. |
E-Mail: info.koreanisch@ur.de
Telefon 0941 943-4901
Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Koreanisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Koordinatorin
Sammelgebäude, Zi. S 1.27
Telefon +49 (0)941 943-5948
E-Mail mayumi.takamura@ur.de
Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung (Zoom-Link)
TEAMASSISTENZ (SFA II)
Sammelgebäude, Zi. S 0.23
Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.sfa2@ur.de
Lehrbeauftragte für Koreanisch
E-Mail yong-min.song@ur.de
Lehrbeauftragte für Koreanisch
E-Mail mijeung.kim@ur.de
Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht. Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung. Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden. |