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SFA - Schwedisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche. 

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

► Angebot für Hörer aller Fakultäten

► Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

► Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

► Sprachkurse

► Schwedisch

Das Schwedisch-Kursangebot ist Teil unseres Programms für Sprache und interkulturelle Kommunikation (SiK). Weitere Informationen finden Sie auf der SiK-Seite.


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die Zulassung zu einem Schwedisch-Kurs ist - mit Ausnahme des A1-Kurses - eine Sprachstandsfeststellung zum Nachweis der entsprechenden Vorkenntnisse obligatorisch.

Die Vorkenntnisse können nachgewiesen werden durch:

  • den erfolgreichen Abschluss des Vorgängerkurses (wird elektronisch überprüft, keine Vorlage des Scheins im Kurs nötig);
  • einen Einstufungstest (siehe unten);
  • die Vorlage eines externen Leistungsnachweises (z.B. anerkanntes Sprachenzertifikat bzw. Leistungsnachweise von anderen deutschen bzw. internationalen Hochschule (Anerkennung bitte spätestens eine Woche vor Kursbeginn per E-Mail an info.schwedisch@ur.de beantragen).

Einstufungstest für Schwedisch:

Termin: zu den Terminen

Anmeldung

  • UR-Studierende melden sich über SPUR an.
  • OTH-Studierende und Gasthörer melden sich nach Registrierung als "Bewerber:in" über SPUR an. Informationen zur Registrieung als Bewerber:in finden Sie hier.

Anmeldung und Abmeldung

Kursabschlussprüfungen

Teilnahmevoraussetzung

Wenn Sie mindestens 75% der Kurszeit anwesend waren, können Sie an der Abschlussprüfung eines Kurses teilnehmen.


Anmeldung zu der Kursabschlussprüfung

Eine Anmeldung über FlexNow ist nicht möglich.

In der Regel ist keine gesonderte Anmeldung zum regulären Prüfungstermin nötig, bzw. die Anmeldung erfolgt direkt im Kurs .


Ausweichtermin für die elektronischen Prüfungen

Jedes Semester wird am Ende der letzten Vorlesungswoche ein Ausweichtermin (Sammeltermin) für die Studierenden, die am regulären Prüfungstermin nicht teilnehmen können angeboten. Dieser Ausweichtermin ist auch für Studierende gedacht, die an der Abschlussklausur im vorherigen Semester nicht teilnehmen konnten bzw. durch die Prüfung durchgefallen sind.

Ausweichtermin Fr. 19.07.2024
Uhrzeit 14:30-17:00 Uhr
Raum SG 5.12

Die Anmeldung zum Ausweichtermin ist bis zum 17.07.2024 nur noch per E-Mail (info.schwedisch@ur.de) möglich. Nachweise können gegebenenfalls angefordert werden.


Wiederholungsprüfungen

Wenn Sie an der Abschlussprüfung des von Ihnen besuchten Kurses nicht teilnehmen konnten bzw. durch die Prüfung durchgefallen sind, können Sie die Prüfung auf Antrag innerhalb von 6 Monaten nachschreiben, ohne den Kurs erneut zu besuchen.

Mögliche Termine:

  • Klausurtermin eines Intensivkurses in der vorlesungsfreien Zeit
  • Ausweichtermin für elektronische Prüfungen
  • Am Ende des entsprechenden Kurses im folgenden Semester
  • Nachschreiben der Prüfung an einem Extra-Termin ist nur in Notfällen möglich bzw. wenn der Schein unbedingt noch in dem Semester eingereicht werden muss

Eine Wiederholung der Abschlussklausur zur Notenverbesserung ist aber nicht möglich!



Scheine und Zertifikate

Durch den Besuch der Schwedisch-Kurse der SFA können Sie folgende Nachweise erwerben:


Schein

Ein Schein mit Note und Leistungspunkten (ECTS) wird ausgestellt, wenn

  • alle erforderlichen Leistungen erbracht wurden
  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde.

Scheine werden für UR-Studierende, für OTH-Studierende sowie für Gasthörer:innen ausgestellt. 
Bedienstete der UR, die einen Kurs im Rahmen einer Fortbildung belegt haben und die nicht als  Gasthörer:in eingeschrieben sind, erhalten statt eines Scheins eine Bestätigung der Teilnahme.


Teilnahmebescheinigung (bis einschließlich SoSe 2023)*

Eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note, ohne ECTS) kann ausgestellt werden, wenn 

  • die Anwesenheitspflicht (mindestens 75%) erfüllt wurde;
  • die geforderten Leistungen nicht / nicht vollständig erbracht wurden.

Teilnahmebescheinigungen können für UR-Studierende, für OTH-Studierende, für bei der Studentenkanzlei eingeschriebenen Gasthörer:innen sowie für Bedienstete der UR ausgestellt werden.

* Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit, eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ab dem Wintersemester 2023/24 entfällt.

 


Info Scheine, Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können während der Scheinausgabe abgeholt werden.

Kontakt

E-Mail: info.schwedisch@ur.de
Telefon 0941 943-2408 oder 0941 943-4901

Universität Regensburg
Zentrum für Sprache und Kommunikation
Lehrgebiet Studienbeleitende Fremdsprachenausbildung - Schwedisch
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg


Koordination

Koordinatorin

Natalie Sommer

Sammelgebäude, Zi. S 0.15B

Telefon +49 (0)941 943-2419
E-Mail natalie.sommer@ur.de

Sprechstunde per Zoom oder in Präsenz: nach Vereinbarung


Teamassistenz (SFA III)

Katja Ott

Sammelgebäude, Zi. S 0.23

Telefon +49 (0)941 943-2408
E-Mail info.englisch@ur.de

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Lehrkräfte

Lehrbeauftragte für Schwedisch

Pernilla Keil

E-Mail pernilla.keil@zsk.uni-regensburg.de



Info  

Termine und Informationen zur Scheinausgabe werden hier veröffentlicht.

Sie erhalten keine separate Benachrichtigung per E-Mail bzgl. Scheinabholung.

Prüfungsergebnisse dürfen weder telefonisch noch per E-Mail mitgeteilt werden.


  1. Universität Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

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