Im Rahmen von Studiengängen an der UR wird oft ein Sprachkenntnisnachweis für Englisch benötigt. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über verschiedene Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen. Wir raten Ihnen jedoch dazu, sich rechtzeitig bei Ihrem Prüfungsamt bzw. beim Studiengang zu informieren, welcher Sprachnachweis akzeptiert wird.
Beachten Sie bitte, dass es hier nicht um Sprachnachweise für einen Studienaufenthalt im Ausland geht. Genauere Information zu den für einen Auslandsaufenthalt benötigten Sprachnachweisen finden Sie hier.
An der UR werden in der Regel die nachstehenden Sprachzertifikate Englisch als B2- bzw. C1-Nachweis anerkannt. Angegeben ist das für die jeweilige Niveaustufe benötigte Minimum des Gesamtergebnisses. Die Zertifikate werden ohne zeitliche Begrenzung anerkannt.
Andere als die hier aufgelisteten Zertifikate können zur Prüfung der Gleichwertigkeit beim ZSK (per E-Mail an info.englisch@ur.de) eingereicht werden.
Sprachzertifikate | B1-Nachweis | B2-Nachweis | C1-Nachweis |
Cambridge English | 154 | 176 | 185 |
IELTS Academic | 5 | 6.5 | 7.0 |
Oxford Test of English | 103 | 135 | 148 |
TOEFL iBT | 35 | 79 | 95 |
UNIcert® | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Der erfolgreiche Abschluss der nachfolgenden Kurse gilt in der Regel als B2- bzw. C1-Nachweis:
Das Abiturzeugnis mit dem Ergebnis "B2", "B2/C1" oder "B2+/C1" für Englisch wird in der Regel als B2-Nachweis anerkannt. Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisse "B2/C1" und "B2+/C1" nicht als C1-Nachweis gelten.
Alle Informationen zu den Englisch-Sprachkursen (inklusive der Voraussetzungen zur Einstufung) finden Sie hier.
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Telefon 0941 943-2419 E-Mail Info.englisch@ur.de