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Fächerinformationen

Viele Fachbereiche haben in den Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge Wahlmodule eingerichtet, die den Studierenden einen integrierten Auslandsaufenthalt erleichtern.

Jeder Fachbereich hat eine eigene Fachstudienberatung bzw. Studiengangskoordination, wo Sie sich gezielt darüber informieren können, wie ein Auslandsaufenthalt am besten in Ihren individuellen Studienplan passt.

Im Bereich Anerkennung finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie sich Leistungen aus dem Ausland anerkennen lassen. Diese sollten Sie - zusätzlich zu den hier aufgeführten fachspezifischen Informationen - unbedingt beherzigen, um eine reibungsfreie Anerkennung Ihrer Leistungen sicherzustellen.

Anerkennung von Leistungen


Nachfolgend finden Sie hilfreiche Hinweise zur Einbringung von Leistungen und Ansprechpersonen der einzelnen Fachbereiche:


Biologie

Auslandsaufenthalte im Rahmen des Biologiestudiums werden vonseiten der Fakultät unterstützt und sind sowohl in fachlicher als auch in persönlicher Hinsicht ein Gewinn.

Wer Biologie studiert, kann im Bachelor- oder auch im Masterstudium einen Auslandsaufenthalt absolvieren.

  • Im Bachelorstudiengang empfiehlt sich das dritte Studienjahr, also das 5. und 6. Semester für ein Auslandsstudium.
  • Im Masterstudiengang eignen sich insbesondere das 1. und 2. Semester.

Der Aufenthalt kann ein ganzes Studienjahr oder auch nur ein Semester betragen, mindestens jedoch 2 Monate (im Praktikumsprogramm). Bei geschickter Planung und in Absprache mit dem bzw. der Programmbeauftragten können in der Regel alle Veranstaltungen an der Partneruniversität in Regensburg anerkannt werden, sodass die Studienzeit dadurch nicht verlängert wird.

Studierende, die gerne an einem Austauschprogramm teilnehmen möchten, nehmen möglichst frühzeitig Kontakt mit den Ansprechpartner:innen der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin auf.

Ansprechpersonen der Fakultät:

Digitale Kursplanungsformulare (KPF), in denen die Anerkennungsfähigkeit von ausländischen Kursen in der Biologie genehmigt werden soll, senden Sie bitte an Dr. Elisabeth Brunner (elisabeth.brunner@ur.de). Bitte legen Sie jeweils nur eine Komponente pro Formular an. Bei mehreren Komponenten, legen Sie für jede Komponente ein KPF an.

Studiengangskoordination, Austauschprogramme Europa (ERASMUS+ Programm), Beratung zur Anerkennung Dr. Elisabeth Brunner
Internationalisierungsbeauftragter Prof. Dr. Thomas Dresselhaus

Austauschprogramm University of Colorado,
Boulder + Unterzeichnung der Kursplanungsformulare für Studierende der Biochemie

Prof. Dr. Remco Sprangers
Beratung Lehramt Biologie Barbara Saß

Vor dem Auslandsaufenthalt wird dann gemeinsam ein individueller Studienplan aufgestellt, um eine optimale Integration der Studienleistungen im Ausland mit Ihrem Studienplan in Regensburg zu erreichen.

Für den Bachelor- wie auch für den Masterstudiengang Biologie können sowohl Vorlesungen, Seminare, Praktika und Forschungsarbeiten (z.B. Forschungspraktika und B.Sc.-Arbeiten) angerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Fakultät für Biologie und Vorklinische Medizin.


Chemie

Die Fakultät für Chemie unterstützt integrierte Auslandsaufenthalte sehr und ermutigt alle Chemiestudierenden von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Lehreinheit Chemie bietet mehrere Mobilitätsoptionen:

  • Im Bachelor of Science Chemie bietet sich ein Auslandsaufenthalt ab dem 3. Fachsemester an – entweder über ein Austauschprogramm der UR oder individuell geplant (z.B. Bachelorarbeit oder Forschungspraktikum im Ausland). Das 4. oder 5. Semester sind besonders gut als Auslandsfenster geeignet.
  • Im Master bieten sich das 1. und 2. Semester für einen Auslandsaufenthalt an, sowohl für den Besuch von Lehrveranstaltungen an einer Partneruniversität als auch für die Anfertigung von Forschungsarbeiten. Beides kann für das Masterstudium an der UR vollständig anerkannt werden.  
  • Auch im zweiten Masterjahr ist ein Auslandsstudium oder -praktikum möglich. So können Masterarbeiten ganz oder teilweise im Ausland angefertigt werden – im Rahmen des Erasmus+ Programms oder im Rahmen von Forschungskooperationen an führenden Chemieinstitutionen, z.B. in den USA, Indien oder China.
  • Wenn Sie Lehramt Chemie studieren, sollten Sie unbedingt einen integrierten Auslandsaufenthalt einplanen. Neben regulären Lehrveranstaltungen können auch Forschungsarbeiten angefertigt oder Schulpraktika integriert werden.

Generell können Vorlesungen, Seminare, Praktika und Forschungsprojekte für das hiesige Chemiestudium anerkannt werden.

Wer sich für die Teilnahme an einem Austauschprogramm interessiert, nimmt möglichst frühzeitig Kontakt mit den Koordinatoren (Prof. König und Prof. Pfitzner) auf, um eine individuelle Beratung zu erhalten.


Ansprechpartner:innen in der Fakultät (für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen):

Analytische Chemie und Biochemie:           

Prof. Dr. Wegener
(Stellvertreter: Prof. Dr. Matysik)

Anorganische Chemie:

Prof. Dr. Pfitzner
(Stellvertreter: Prof. Dr. Korber)

Organische Chemie: Prof. Dr. König
(Stellvertreter: Prof. Reiser)
Physikalische und Theoretische Chemie: Prof. Dr. Nürnberger
(Stellvertreter: Prof. Dick)
Medizinische Chemie
(im Rahmen des Master MedChem):
Prof. Dr. Elz

Informationen des Fachbereichs zur Anerkennung von extern erworbenen Studienleistungen

⇒ Studiengangskoordination Chemie: Dr. Claudia Wanninger-Weiß


Geisteswissenschaften

Allgemeines

Das Austauschprogramm für die Geisteswissenschaften bietet Studienmöglichkeiten in verschiedenen Fachbereichen, sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterniveau. Die geisteswissenschaftlichen Austauschprogramme sind nicht immer an ein Sprachenstudium gebunden.

Der geeignetste Zeitpunkt für ein Auslandsstudium ist das 3. Studienjahr, also das 5. oder 6. Semester (für Lehramtsstudierende kann vereinzelt auch das 4. Studienjahr passend sein). Bei einem Studienbeginn im Sommersemester kann evtl. auch bereits das 4. Semester in Frage kommen.

Wenn möglich soll ein ganzes Studienjahr im Ausland studiert werden, mindestens aber ein Semester (bei Praktikumsaufenthalten ist eine Mindestdauer von 2 Monaten ratsam).


Zuständigkeiten für Anerkennungen

Im Falle einer Zusage für einen Austauschplatz, müssen Sie anhand des Kursplanungsformulars sicherstellen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Nachhinein an der UR anerkannt werden. So nicht anders angegeben, ist für die Bestätigung der Anerkennungsfähigkeit im Kursplanungsformular der bzw. die jeweilige Modulverantwortliche zuständig.

Institut für Anglistik und Amerikanistik:

Informationen des Instituts zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten

Informationen des Instituts zur Anerkennung von Leistungen

Amerikanistik / American Studies  

Bitte als Empfänger des digitalen Kursplanungsformulars (KPF) folgende Personen eintragen:

Lehramt: Lena Gotteswinter

B.A./M.A.: Dr. Carmen Dexl

KPF werden nach einer formalen Prüfung intern zur Genehmigung weitergeleitet an Prof. Dr. Julia Faisst bzw. Prof. Dr. Volker Depkat.


 

Anglistik / British Studies

Prof. Dr. Benjamin Kohlmann

Prof. Dr. Jochen Petzold

Prof. Dr. Anne-Julia Zwierlein

Englische Sprachwissenschaft

 

Prof. Dr. Jakob Leimgruber

 

Fachdidaktik Englisch

 

Prof. Dr. Carola Surkamp

 

Sprachpraxis Amerikanistik American Studies

 

Dr. Julia Stetler

Sprachpraxis Anglistik/ British Studies Peter Waller

Sprachpraxis Linguistik/English Linguistics

Jamie Kohen


⇒ Beratung zur Anerkennung: Studiengangskoordination (Fr. Mödl / Fr. Trotzke)


Institut für Geschichte

Ihr Kursplanungsformular senden Sie zunächst an den Studiengangskoordinator. Nach einer formalen Überprüfung wird es von dort an den oder die zuständige/n Modulverantwortliche/n zur Genehmigung weitergeleitet.

Studiengangskoordination (Hr. Karsten Barf-Fleischmann)

Informationen des Instituts zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten

Alte Geschichte

 

Prof. Dr. Angela Ganter

 

Bayerische Landesgeschichte

 

Prof. Dr. Bernhard Löffler

 

Didaktik der Geschichte

 

Dr. Christine Grieb

 

Mittelalterliche Geschichte

Prof. Dr. Jörg Oberste

Prof. Dr. Jenny Rahel Oesterle-El Nabbout

Neuere / Neueste Geschichte

Prof. Dr. Klaus Buchenau

Prof. Dr. Rainer Liedtke

Prof. Dr. Harriet Rudolph

Prof. Dr. Mark Spoerer

Public History

 

Prof. Dr. Juliane Tomann

 

Vor- und Frühgeschichte

 

Prof. Dr. Thomas Saile

 


Institut für Romanistik

Erasmus-Beratung am Institut für Romanistik Nicole Cucit
Studiengangkoordination der internationalen Studiengänge, Fachverantwortliche für Erasmus-Anerkennungen, Learning Agreement Koordinatorin (für die Fächer Französisch, Spanisch, Italienisch)

Ana Javiera Velásquez Weß

Studiengangskoordinatorin der romanistischen Studiengänge Dr. Christine Lessle

Informationen für Studierende der Romanistik zum Auslandsaufenthalt

Informationen des Instituts zur Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland


Institut für Germanistik

Informationen zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten:

Institut für Germanistik


Humanwissenschaften

Das Austauschprogramm für die Humanwissenschaften bietet verschiedene Studienmöglichkeiten, sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterniveau.

Zuständigkeiten für Anerkennungen

Im Falle einer Zusage für einen Austauschplatz, müssen Sie anhand des Kursplanungsformulars sicherstellen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen im Nachhinein an der UR anerkannt werden. Daher ist es unerlässlich, vorab Absprachen mit den entsprechenden Fachvertretern und Fachvertreterinnen bzw. den Modulverantwortlichen zu treffen.

Institut für Erziehungswissenschaft

Ansprechpartnerin Erziehungswissenschaft (Bachelor, Master, Double Degree), Genehmigung des Kursplanungsformulars

Dr. Helen Jossberger

Ansprechpartnerin für Allgemeine Pädagogik - Lehramt, Genehmigung des Kursplanungsformulars

Prof. Dr. Eleni Stamouli

Lehrstuhl für Schulpädagogik

Ansprechpartnerinnen bezüglich Anerkennung,
Genehmigung des Kursplanungsformulars

Dr. Julia Steinbach

Rebecca Winter

Lehrstuhl für allgemeine Grundschulpädagogik und Grundschuldidaktik

Ansprechpartner bezüglich Anerkennung,
Genehmigung des Kursplanungsformulars
Dr. Christian Gössinger

Links zu weiteren Fachbereichen

Fachbereiche, die auf ihren Institutsseiten Informationen zu studienbezogenen Auslandsaufenthalten aufbereitet haben:

Institut für Psychologie

Institut für Erziehungswissenschaft

Lehrstuhl für Grundschulpädagogik


Mathematik

Im Fachbereich Mathematik gibt es zahlreiche Austauschoptionen, sowohl im europäischen Ausland als auch in Übersee. Mathematikstudierende der UR werden dazu ermutigt, von den Auslandsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, um während des Studiums andere Länder, Sprachen, Kulturen und Hochschulsysteme kennenzulernen.

Der Austausch ist so organisiert, dass eine Anerkennung der an der ausländischen Partneruniversität erworbenen Studienleistungen in der Regel möglich ist.

Als möglicher Zeitpunkt für einen Studienaufenthalt im Ausland bietet sich das 5. Semester im Bachelorstudiengang an, auch um z.B. die Bachelorarbeit im Ausland zu verfassen. Man sollte in diesem Fall frühzeitig das Gebiet der Arbeit festlegen und eine Betreuungsperson dafür suchen, mit der man vor Bewerbung bespricht, welche Universität am günstigsten für die Arbeit wäre.

Im Masterstudiengang ist eine Ausreise bereits zum 1. Semester möglich, aber auch erst zum dritten Mastersemester. Für letztere Variante gilt: Es ist grundsätzlich möglich - bei gezielter Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin - die Masterarbeit im Ausland zu schreiben.

Beachten Sie auch die Hinweise der Fakultät zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen.


Medizin

Die Fakultät für Medizin pflegt zahlreiche Kontakte zu Partneruniversitäten weltweit. Diese können von Studierenden der Medizin - im Rahmen der Vorgaben durch Studienordnung und Approbationsordnung - für Auslandssemester, Famulaturen oder auch einen Teil des Praktischen Jahres genutzt werden, um wertvolle Auslandserfahrungen zu sammeln.

Für Studierende der Humanmedizin gibt es verschiedene Wege, einen Teil ihres Studiums/ihrer Ausbildung im Ausland zu absolvieren.
Hierzu beachten Sie bitte auch die Hinweise auf den Seiten der Fakultät.

FAMULATUR:

Grundsätzlich kann die Famulatur im Ausland abgeleistet werden. Dies muss allerdings in der Regel selbst organisiert werden. Hilfe bei der Eigenorganisation sowie bei der Vermittlung von Famulaturen leistet die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ableistung der Famulatur ist, dass Sie diese in einer ärztlich geleiteten Einrichtung ableisten. Hierzu ist es erforderlich, mit dem Studiendekanat vor der Planung Rücksprache zu halten. Die Fakultät für Medizin bietet auch einige Optionen für Famulaturen an ausgewählten Universitäten im Ausland.

PRAKTISCHES JAHR:

Die Ableistung des Praktischen Jahres im Ausland ist möglich (ganz oder teilweise). Die Organisation des Auslandsaufenthaltes muss eigenständig erfolgen, sofern es sich nicht um eine der PJ-Stellen handelt, die von der Fakultät für Medizin verwaltet werden. Zusätzliche Informationen und Tipps gibt die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Hinsichtlich der Anrechenbarkeit des Praktischen Jahres im Ausland muss auf jeden Fall vor Planungsbeginn Rücksprache mit dem Studiendekanat gehalten werden.

STUDIUM:

Der beste Zeitpunkt für ein Studium im Ausland ist der Zeitraum nach dem Physikum, also während des klinischen Studienabschnitts. Davor ist ein Auslandsstudium nicht anzuraten.
Grundsätzlich gibt es folgende Wege:

  • Austauschprogramm der UR (die zur Verfügung stehenden Plätze und die Bewerbungsmodalitäten finden Sie auf den Seiten des IO, besonders in der Suchmaschine)

  • Bewerbung um ein Stipendium bei einer Mittlerorganisation: Oft ist zugleich die selbstständige Vorbereitung des Auslandsaufenthalts erforderlich, manche Stipendien schließen aber auch die Teilnahme an einem organisierten Programm ein. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) stellt eine Suchmaschine zur Verfügung, mit der Sie sich über in Frage kommende Studiengänge im Gastland, deren Zugangsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten informieren können.

  • Selbstständige Bewerbung an einer Universität im Ausland (ohne Austausch): Wenn Sie sich in Eigeninitiative an einer ausländischen Universität bewerben, müssen Sie die dort vorgegebenen Fristen und Bewerbungsformalitäten beachten. Des Weiteren fallen bei Eigenbewerbungen ohne Austauschabkommen im Normalfall Studiengebühren an. Bei Fragen zu Bewerbungsdokumenten und/oder Finanzierungsmöglichkeiten hilft Ihnen das IO gerne weiter. Die nötigen Grundinformationen enthalten die Webseiten der ausländischen Universitäten. Eine Liste aller anerkannten Universitäten finden Sie auf den Seiten des DAAD.


ANERKENNUNG VON LEISTUNGEN

Kursplanungsformular (KPF)

Die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland muss im Vorfeld mit den zuständigen Lehrkoordinatoren bzw. -koordinatorinnen geklärt werden. Hierzu erstellen Sie ein Kursplanungsformular mit der Auflistung der geplanten Anerkennungen und holen sich die Unterschriften der zuständigen Lehrkoordinatoren ein.

Kursplanungsformular

Der Fachbereich Medizin arbeitet - abweichend von den anderen Fakultäten der UR - mit der papierbasierten Version des Kursplanungsformulars (nicht digital über LUCOM).

Learning Agreement (nur für Erasmus+ Aufenthalte)

Nachdem Sie die im Kursplanungsformular genehmigten Kurse in Ihr Learning Agreement übertragen haben, senden Sie das KPF mit allen notwendigen Signaturen an Herrn Schwarz bzw. Frau Dr. Himmel und bitten um Genehmigung des Learning Agreements.

Kontaktseite Hr. Schwarz / Fr. Himmel

Informationen der Fakultät

Pharmazie

Das Institut für Pharmazie unterhält Kontakte zu zahlreichen Hochschulen, v.a. im europäischen Ausland. Dadurch soll möglichst vielen Studierenden der Pharmazie ein Auslandsaufenthalt ermöglicht werden, um Studienabläufe in anderen Ländern kennenzulernen und bereits während des Studiums berufliche Kontakte im Ausland zu knüpfen.

In den meisten Arbeitskreisen besteht die Möglichkeit auf Englisch zu kommunizieren. Trotzdem ist es generell wünschenswert, Kenntnisse in der Landessprache zu haben.

Sie sollten frühzeitig mit der Planung Ihres Auslandsaufenthalts beginnen und bereits vorab das Gespräch mit dem Fachvertreter suchen. Das Institut für Pharmazie versucht seine Studierenden bei ihren Vorhaben nach Kräften zu unterstützen.

Fachvertreter am Institut für Pharmazie: Prof. Dr. Göpferich


Der Aufenthalt im Ausland macht im Pharmaziestudium in aller Regel erst nach der 1. Pharmazeutischen Prüfung Sinn und kann auf dreierlei Art durchgeführt werden:

STUDIUM

Im Ausland erbrachte Studienleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen in Regensburg anerkannt werden. Für das Fach Pharmazie existiert ein Credit-Point-System, welches es den Studierenden ermöglicht, Studienleistungen, die laut Approbationsordnung gefordert sind, mit dem Angebot der Partneruniversitäten abzugleichen.
Sie sollten vorab mit den Fachvertreter:innen, die für die Anmeldung zum Staatsexamen eine Äquivalenzbescheinigung ausstellen müssen, ein intensives Gespräch über die mögliche Anerkennung führen. Das Credit-Point-System kann dazu Hilfestellung leisten.

FORSCHUNG

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, während eines Auslandsaufenthalts ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen. Dabei arbeiten Sie intensiv mit den Mitgliedern eines wissenschaftlichen Arbeitskreises an der Partneruniversität zusammen. Mögliche Inhalte eines solchen Aufenthaltes sollten Sie frühzeitig mit dem Fachvertreter im Pharmazeutischen Institut besprechen. Selbstverständlich können im Rahmen eines Forschungsaufenthalts auch Lehrveranstaltungen besucht werden.

PRAKTISCHES JAHR

Die angebotenen Austauschplätze sehen zwar vor, dass nur eingeschriebene UR-Studierende an Partnerprogrammen teilnehmen können, allerdings haben auch Pharmazeut:innen nach der 2. Pharmazeutischen Prüfung die Möglichkeit, die freien Plätze zu nutzen (Antragstellung vor Abschluss der 2. Pharmazeutischen Prüfung).

Für Aufenthalte im europäischen Ausland können Sie finanzielle Unterstützung im Rahmen des Erasmus+ Praktikumsprogramms beantragen. Der Aufenthalt kann dazu dienen, einen Teil des Praktikums laut Approbationsordnung abzuleisten.

Zur Organisation eines solchen Aufenthalts und zur Klärung von Anerkennungsfragen sollte frühzeitig mit dem Ministerium bzw. dem Fachvertreter im Institut für Pharmazie Kontakt aufgenommen werden. Diese Art der Ausgestaltung eignet sich nur für einen Forschungsaufenthalt.


Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Instituts für Pharmazie.


Physik

Auslandsaufenthalte Physikstudierender werden durch die Fakultät unterstützt. Ein Studienabschnitt im Ausland ermöglicht es, die fachliche Ausbildung sinnvoll mit dem Sammeln von Auslandserfahrung zu kombinieren.

Der geeignetste Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt ist das 1. Mastersemester; alternativ das 5. Bachelorsemester. Im Lehramtsstudium sind Sie etwas flexibler und können gemeinsam mit der Studienberatung einen geeigneten Zeitraum ausloten.

Neben dem regulären Besuch von Lehrveranstaltungen an Partneruniversitäten, ist durch fachliche Kontakte der Fakultät für Physik auch die Ausarbeitung kleinerer Projekte im Ausland möglich. Diese lassen sich ggf. zu einer Masterarbeit ausbauen.

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können für das Regensburger Physikstudium weitgehend anerkannt werden. Informieren Sie sich hierzu frühzeitig über das Kursangebot der verschiedenen Partneruniversitäten und sprechen Sie Ihre Auswahl mit dem/der Programmbeauftragten (= für den Austausch zuständige Fachvertreter:in) ab.

Ansprechpartner in der Fakultät:

 

Prof. Dr. Lupton

Genehmigungen im digitalen Kursplanungsformular nach vorheriger Absprache (bei Austauschstudium in Übersee):

 

Prof. Dr. Bougeard

Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auch auf der Fakultätsseite.


Rechtswissenschaft

Die Fakultät für Rechtswissenschaft empfiehlt allen Studierenden ein Studienjahr oder ein Studiensemester an einer ausländischen juristischen Fakultät. Die UR bietet derzeit über 100 Auslandsplätze für Studierende der Rechtswissenschaften an Partneruniversitäten weltweit.

Für das Auslandsstudium ist je nach persönlicher Studienplanung der Zeitraum nach dem 4. Fachsemester (bei Studienbeginn im Wintersemester) bzw. nach dem 3. oder 5. Fachsemester (bei Studienbeginn im Sommersemester) vorgesehen.

Anerkennung: Die im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Universität erbrachten Leistungen können – auch im Fall einer Beurlaubung an der UR – unter diesen Voraussetzungen angerechnet werden. Bitte lesen Sie sich hierzu auch die Informationen auf der entsprechenden Website der Fakultät durch.

Ansprechpartner für Anerkennung von Studienleistungen: Akad. Oberrat Dr. Gril


Freiversuch und Auslandsstudium (vgl. § 37 JAPO)

Für Studierende, die den Freiversuch wahrnehmen möchten, werden bis zu zwei Urlaubssemester für ein Auslandsstudium nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Semesterzahl angerechnet, wenn folgende Voraussetzungen (für jedes Semester) erfüllt sind:

  • Das Studium in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang an einer Universität im Ausland muss nachgewiesen werden.
  • Die Studierenden sind verpflichtet, während ihres Auslandsstudiums ein Vollzeitstudium in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang abzuleisten und pro Semester einen Leistungsnachweis in ausländischem oder internationalem Recht zu erbringen.
    Ein Vollzeitstudium liegt vor, wenn Lehrveranstaltungen in geltendem ausländischem oder internationalem Recht besucht werden, die mindestens 8 Semesterwochenstunden umfassen oder zum Erwerb von mindestens 12 ECTS-Punkten führen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist jeweils nachzuweisen.

Nur unter diesen Bedingungen ist die Verlängerung „unschädlich", d.h. das Semester zählt nicht mit.


Wirtschaftswissenschaften

Für Studierende der Wirtschaftswissenschaften ist ein Auslandsaufenthalt sowohl im Bachelor als auch im Master möglich.

  • Das Auslandsstudium soll im Bachelorstudiengang vorzugsweise in das 3. Studienjahr gelegt werden; der Abschluss der Leistungen der ersten Studienphase ist Voraussetzung für die Teilnahme.
  • Wegen der Kürze des Masterstudiengangs ist der günstigste Zeitraum für ein Auslandsstudium das 3. und/oder 4. Semester. Aufenthalte im 1. oder 2. Semester bedürfen äußerst passgenauer Planung. Die Semesteraufenthalte beziehen sich auf das Wintersemester; ein Auslandsaufenthalt nur zum Sommersemester ist nicht möglich.

Es wird dringend empfohlen, sich ein Konzept für die gesamte 2. Studienphase (Bachelor) bzw. ein Konzept für die gesamte Studienphase (Master) einschließlich des Auslandsaufenthalts zu machen. Dabei ist der Lehrangebotszyklus der Regensburger Lehrstühle zu berücksichtigen. Die Planung für die während des Auslandsaufenthalts zu belegenden Veranstaltungen muss mit den Programmbeauftragten bzw. mit den Fachvertreter:innen vorher durchgesprochen werden, um die Anerkennung abzuklären. Dabei empfiehlt es sich insbesondere auch, Informationen darüber einzuholen, ob an der ausländischen Hochschule angebotene Kurse als äquivalent zu Regensburger Pflichtkursen gelten.

Informationen zur Anerkennung von Studienleistungen in den Wirtschaftswissenschaften

Hinweise der Fakultät zum Auslandsstudium


Zuständigkeiten für Anerkennungen

Studierende der Wirtschaftswissenschaften erhalten in der WiWi-Übersicht Informationen, wer bei Kurseinbringungen aus dem Ausland die Anerkennungsfähigkeit genehmigen kann.

WiWi-Übersicht (Zuständigkeiten)

Zusätzliche Hinweise:

  • Kursplanungsformulare, die von Prof. Dr. Roland Helm genehmigt werden sollen, senden Sie bitte zunächst an das Sekretariat: sigm@ur.de
  • Kursplanungsformulare, die von Prof. Dr. Andreas Otto genehmigt werden sollen, senden Sie bitte zunächst an das Sekretariat: andrea.parschan@ur.de

Lehrgebiet Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

Wenn Sie im Ausland Sprachkurse belegen und diese anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Lehrgebietsleiterin, Françoise Vergès. Sie ist zuständig für die Bestätigung der Anerkennungsfähigkeit von Sprachkursen aus dem Ausland und unterschreibt/genehmigt das (digitale) Kursplanungsformular.

⇒ Kontakt: Françoise Vergès


Allgemeiner Wahlbereich

Kombinatorische Bachelorstudiengänge

Wenn Sie einen kombinatorischen Bachelorstudiengang studieren und Studienleistungen aus dem Ausland im Wahlbereich (Zusatzpunkte) einbringen möchten, senden Sie das digitale Kursplanungsformular zur Genehmigung an die Koordinierungsstelle Leistungspunkte (Herr Matthias Baderschneider):

matthias.baderschneider@ur.de


Lehramtsstudiengänge

Für die Lehramtsstudiengänge genehmigen i.d.R. die Fachvertreter:innen der einzelnen Fächer die Anerkennungsfähigkeit von Studienleistungen aus dem Ausland im allgemeinen Wahlbereich.



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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