Ein Antrag auf Anerkennung von extern erbrachten Leistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums an der UR gestellt werden. Dies gilt auch für einen Studiengangwechsel innerhalb der UR.
Die Anerkennung von Studienleistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden, müssen zeitnah nach Abschluss des Auslandsstudiums beantragt werden.
Mit dem Antritt der anzuerkennenden Prüfung ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Ebenso ist ein nachträglicher Verzicht des Studierenden auf bereits verbuchte Anerkennungen ist nicht zulässig.
Pro 30 anerkannten Leistungspunkten wird ein Fachsemester angerechnet (Höherstufung!).
Die Anerkennungsunterlagen reichen Sie bitte - sofern nicht anders angegeben - bevorzugt per Email bei der Studiengangskoordinatorin für Chemie/Wirtschaftschemie, Dr. Claudia Wanninger-Weiß ein.