Beantragung
Beantragung des Zuschusses
Bitte füllen Sie die Online-Bewerbung aus, erstellen das PDF und speichern dieses für Ihre Unterlagen ab.
Bewerbung für Lehraufenthalte im akad. Jahr 2024/25: Bewerbungsdeadline: 27. Mai 2024 |
- Bitte achten Sie bei Bewerbung darauf, dass die Partnerhochschule Präsenzformate anbietet. Nur dann ist eine Mobilität über Erasmus+ finanziell förderfähig.
- Informieren Sie sich eigenständig, ob Dienstreisen in das Zielland zum geplanten Zeitpunkt möglich sind.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Lisa Keilhofer.
Weiteres Verfahren
Das International Office informiert die Teilnehmer:innen vor Ausreise über die Fördermodalitäten pro Lehraufenthalt (in der Regel im September).
Vor Ausreise unterschreiben die beteiligten Parteien:
- eine Fördervereinbarung (wird den Teilnehmer:innen vom International Office individuell zugestellt)
- die Mobilitätsvereinbarung für Lehrzwecke (Lehrprogramm)
Nach der Durchführung der Mobilität ist Folgendes im International Office bei Frau Keilhofer einzureichen:
- Bestätigung der Gasthochschule
- Kopie des elektronischen Berichts für die Europäische Kommission
Die UR unterstützt die Lehrmobilität nicht nur finanziell. Teilnehmer:innen erhalten nach Ende des akademischen Jahres ein Dankschreiben der Vizepräsidentin für Internationalisierung und Diversity.
Förderkriterien
Voraussetzungen für die Förderung
- Lehraufenthalte müssen zwischen 2 und 60 (Arbeits-)Tagen dauern. Reisetage, Wochenenden und Feiertage werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer nicht berücksichtigt.
- Mindestlehrumfang:
- OPTION 1: Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen. (Bsp.: 2 (Arbeits-)Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 5 Tage Aufenthalt = 8 Stunden Lehre, 10 (Arbeits-)Tage Aufenthalt = 16 Stunden Lehre)
- OPTION 2: Die Mobilität zu Unterrichtszwecken muss mindestens 4 Unterrichtsstunden in einer Woche oder einem kürzeren Zeitraum umfassen PLUS Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre, z.B. durch Austausch von Beispielen guter Praxis, Networking, Stärkung der Zusammenarbeit in der Lehre, Entwicklung und Erprobung gemeinsamer Kurse oder Module.
- Die erteilten Lehrveranstaltungen sollen einen substantiellen Beitrag zum regulären Lehrprogramm der Gasthochschule leisten und Inhalte behandeln, die an der Gasthochschule abgeprüft werden, z.B. im Rahmen der Abschlussprüfung für die gesamte Unterrichtseinheit. Inhalte, Dauer und Rahmenbedingungen müssen mit dem jeweiligen Partner (i.d.R. dem Dozenten/der Dozentin der jeweiligen Veranstaltung an der Partnerhochschule) getroffen werden.
- Wie auch bei der Studierendenmobilität gilt hier das Prinzip der Reziprozität, d.h. Sie sollten auch einer Kollegin bzw. einem Kollegen der Partnerhochschule die Möglichkeit bieten, an der Universität Regensburg einen Lehrauftrag einzubringen; dies ist jedoch nicht zwingend Voraussetzung für die Antragstellung.
Finanzielles
Finanzielle Unterstützung
Das Programm bietet einen Zuschuss zu den Fahrt- und Aufenthaltskosten nach den Vorgaben der EU-Kommission. Die Höhe der Zuwendungssumme, die der Universität Regensburg in der aktuellen Programmlinie bewilligt wird, richtet sich vor allem nach der realisierten Mobilität des Vorjahres.
⇒ Ländergruppen und Förderraten (ST)
Ziele
Ziele der Lehrmobilität
- die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken;
- international nicht-mobilen Studierenden die Möglichkeit zu bieten, vom Fachwissen von Hochschullehrer:innen aus anderen europäischen Staaten zu profitieren;
- die Hochschulen zu ermutigen, ihr internationales Lehrangebot auszudehnen und zu vertiefen; dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden;
- den Lehrenden Möglichkeiten für eine persönliche und berufliche Weiterbildung bieten (besonders auch jüngeren Dozent:innen aus dem Mittelbau);
- die Verbindung zwischen den Partnerhochschulen zu stärken.