Teilnahme
Wer kann teilnehmen?
Mit Erasmus+ Personalmobilität kann Hochschulpersonal aus den verschiedensten Bereichen gefördert werden, z.B.:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultät und Fakultätsverwaltung
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung
- Technologietransfer
Bewerber:innen organisieren die Kontakte zur aufnehmenden Institution/Arbeitseinheit eigenständig. Personalmobilität muss in ein Programmland stattfinden, welches nicht das Hauptwohnsitzland der Teilnehmenden ist.
Weiterbildungsformate sind:
- Trainingsaufenthalte (Erfahrungsaustausch, Job-Shadowing, Hospitationen)
- Workshops und Seminare
Der Aufenthalt an den Partneruniversitäten soll:
- den fachlichen Austausch ermöglichen
- neue Perspektiven eröffnen
- die eigenen Kompetenzen stärken und
- die Beziehung zwischen den Partneruniversitäten vertiefen.
Förderumfang
Was wird gefördert?
Die Auslandsaufenthalte dauern i.d.R. eine Woche (=5 Arbeitstage).
Das Programm bietet folgende Leistungen (jeweils nach Vorgabe der Europäischen Kommission):
- Zuschuss zu den Fahrtkosten
- Zuschuss zu den Aufenthaltskosten
⇒ Ländergruppen und Förderraten (ST)
Die UR unterstützt die Personalmobilität nicht nur finanziell. Teilnehmer:innen erhalten nach Ende des akademischen Jahres ein Dankschreiben des Kanzlers und eine offizielle Teilnahmebestätigung, die auch der Personalakte beigelegt wird.
Bewerbung
Aus Gründen der Mittelknappheit können im Durchgang 2024/25 nur vier Mobilitäten zu je 5 Tagen (zzgl. 2 Reisetage plus Reisekostenzuschuss) bewilligt werden.
Die aufnehmende Hochschule sollte eine Partnerhochschule der Universität Regensburg sein. Sprachkurse können in diesem Durchgang leider nicht gefördert werden.
Bewerbungsunterlagen
Für eine Bewerbung sind folgende Unterlagen im International Office einzureichen (per Hauspost oder E-Mail an Lisa Keilhofer, Ref I/4):
- Bewerbungsformular und Anlagen (Zustimmung Partnerhochschule, Stellungnahme Vorgesetzte:r, Motivation)
- Lebenslauf
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschluss für Aufenthalte im Akad. Jahr 2024/25 ist der 31. Juli 2024.
Sollten nach Bewerbungsschluss nicht alle Mittel ausgeschöpft sein, können im Laufe des Jahres weitere Bewerbungen entgegengenommen werden. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei im International Office nach.
Auswahl
Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt durch ein Gremium, das mit Vertreter:innen der Personalabteilung, des Personalrats und des International Office besetzt ist.
Auswahlkriterien sind
- Motivation
- Sprachkenntnisse
- Mehrwert/ Relevanz für den Arbeitsbereich des Bewerbers/ der Bewerberin
Nach der Auswahl ist ein Arbeitsprogramm (Formular: Mobility Agreement) zu erstellen.
Nach Beendigung des Aufenthalts ist neben der Bestätigung der Gasthochschule über den erfolgten Aufenthalt ein Bericht für die Universität Regensburg sowie ein elektronischer Bericht für die EU-Kommission einzureichen.
Bitte beachten Sie: Ab sofort ist es bei vorübergehenden dienstlichen Tätigkeiten im EU-Ausland nötig, eine Entsendebescheinigung ("A1-Bescheinigung") mitzuführen. Ausführliche Informationen zur und den Antrag auf eine Entsendebescheinigung finden Sie auf der zentralen Verwaltungsseite.
⇒ Verwaltungsseite (Formulare und Dokumente)
Aktuelle Ausschreibungen
Aktuell ausgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen finden Sie auf den Homepages der Partnerhochschulen oder auf dieser imotion-Plattform veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass für Sie nur Angebote von Partnerhochschulen der Universität Regensburg in Frage kommen.
⇒ Erasmus+ Staff Training (imotion)