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Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland

Fachverantwortliche für Erasmus-Anerkennungen, Learning Agreement Koordinatorin am Institut für Romanistik (für die Fächer Französisch, Italienisch, Spanisch):

Ana Javiera Velásquez Weß, PT, Zi. 3.3.64, Tel. 943 5089
Kontakt: romanistik.international(at)ur.de


Informationen für Studierende des Instituts für Romanistik

Für eine verbindliche Planung der Anerkennung ist vor dem Auslandsaufenthalt die detaillierte Absprache mit den Modulbeauftragten und der Learning Agreement-Koordinatorin des Instituts unerlässlich.
Welche Schritte grundsätzlich nötig sind, um eine Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland zu erreichen, erfahren Sie auf den Seiten des International Office. 


Wichtig ist:

Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Ausland können für den Pflicht- oder Wahlbereich anerkannt werden. Für eine Anerkennung im Pflichtbereich ist im Vorfeld eine detaillierte Überprüfung der Anerkennungsfähigkeit nötig. Für eine Anerkennung im Wahlbereich oder bei den freien Leistungen ist eine solche Überprüfung in der Regel  nicht erforderlich. 


Empfehlungen zur Anerkennung

  • Bitte belegen Sie Einführungsvorlesungen und die diese begleitenden Übungen möglichst in Regensburg, da die dort vermittelten Grundlagen im weiteren Verlauf Ihres Studiums hier vorausgesetzt werden.
  • Informieren Sie sich anhand der Erfahrungsberichte, die an der Infothek des International Office ausliegen, und durch Nachfrage bei der Learning Agreement-Koordinatorin für Französisch, Italienisch und Spanisch, welche Kurse in der Vergangenheit anerkannt wurden.
  • „Kulturwissenschaften“ gibt es in den meisten Universitäten romanischer Länder nicht. Anerkennungen von Kursen in diesem Bereich sind eher möglich, wenn erkennbar ist, dass kulturwissenschaftliche Gegenstände  und Methoden behandelt werden. Das ist z.B. bei medien- oder filmwissenschaftlichen Veranstaltungen wahrscheinlicher als bei philologischen oder geschichtswissenschaftlichen.
  • Bei komparatistischen Kursen sollten mindestens 60 % des Kursinhalts romanische Gegenstände, d.h. Filme, Bücher etc. betreffen (nachweisbar z.B. über Lektüreliste oder Kursbeschreibung).
  • Beachten Sie, dass Konsekutivitätsregelungen auch bei im Ausland erbrachten Leistungen zu berücksichtigen sind; so kann ein Auslandskurs beispielsweise nicht als Hauptseminar anerkannt werden, wenn das dafür vorausgesetzte Proseminar noch nicht belegt wurde.
  • Wir raten Ihnen, Hauptseminare in der Teildisziplin, in der Sie Ihre Abschlussarbeit verfassen wollen, in Regensburg zu belegen, da Sie so bereits mit potentiellen Betreuer/innen in Kontakt treten und evtl. mit der Bachelor-/Master- oder Zulassungsarbeit sogar auf die Hauptseminararbeit aufbauen können.

Konkrete Schritte zur Anerkennung:

  • Stellen Sie vorab möglichst genaue Kursbeschreibungen (Lernergebnisse, Inhalte, Leistungsmessung, Leistungspunkte, Semesterwochenstunden) der ausgewählten Kurse zusammen.
  • Lassen Sie sich auf dem Formular „Kursplanung und Anerkennung“ (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung vor Abreise") die Anerkennung der gewählten Kurse durch die zuständigen Modulverantwortlichen des Instituts für Romanistik per Unterschrift bestätigen.
  •  Übertragen Sie die bestätigten Kurse in das Learning Agreement- Formular (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung vor Abreise").
  • Die Learning Agreement-Koordinatorin unterschreibt das Learning Agreement (bitte Kopie mitbringen bzw. beifügen!), wenn Sie ihr das unterschriebene Formular "Kursplanung und Anerkennung" vorlegen. Die Kopie des Learning Agreement und das Formular zur Kursplanung verbleiben bei der Learning Agreement-Koordinatorin.
  • Falls Sie zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes feststellen, dass die gewählten Kurse nicht stattfinden oder Sie die Kurse aus anderen Gründen nicht belegen können, so müssen Sie die Anerkennung der neuen Kurse erneut mit den jeweiligen Fachvertretern / Modulverantwortlichen an der Universität Regensburg (per E-Mail!) abklären.
  • Die Änderungen melden Sie bitte innerhalb der ersten 4 Wochen nach Studienbeginn im Formular „Changes to Learning Agreement“ (auf der Seite des International Office unter "Schritte zur Anerkennung zu Beginn des Studienaufenthalts")an die Learning Agreement Koordinatorin.

  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Studiengangkoordination Institut für Romanistik


Gebäude PT, Zi. 3.3.29
Telefon 0941 943-3608
E-Mail

Sprechstunde:
Dienstag, 12 - 13 Uhr