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Seminar in Kitzbühel WS 2017

Rechtsfragen des Mindestlohnes - Schwerpunktseminar im Arbeitsrecht zu Gast im Justiz-Bildungszentrum in Kitzbühel

Seit mehr als 10 Jahren findet unter der Leitung von Herrn Prof. Dr. Frank Maschmann in dem Kitzbühler Justiz-Bildungszentrum jährlich ein arbeitsrechtliches Schwerpunktseminar statt. Dem Oberlandesgericht Innsbruck, in dessen Zuständigkeitsbereich die Verwaltung dieses Justizbildungszentrums fällt, danken wir herzlich für Überlassung der modernen, freundlichen Räumlichkeiten.

2016 02 Seminar Kitzbuehel

Vor der beeindruckenden Kulisse der Tiroler Berge stellten Anfang März neun Studenten die Untersuchungsergebnisse ihrer Studien- und Seminararbeiten vor. Anschließend fand eine ausgiebige Diskussion zu den jeweils behandelten Themen statt. Erfreulich war hierbei die rege Beteiligung der Kommilitoninnen und Kommilitonen, die im Dialog mit Herrn Prof. Dr. Maschmann und seinem Lehrstuhlteam einen vertieften wissenschaftlichen Zugang zu den behandelten Themen ermöglichte.

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie", in Kraft getreten am 16. August 2014, wurde ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Kern dieses Gesetz bildet das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Dieses sieht im Grundsatz einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde ab dem 1. Januar 2015 vor. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 erfolgte eine Anpassung des Mindestlohnniveaus auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Gegenstand der Seminarvorträge und der Diskussion waren Auslegungsfragen des MiLoG, bezogen etwa auf rechtliche Vorgaben und Reichweite dieses Gesetzes. Behandelt wurden auch die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes sowie sein Vollzug durch die Behörden der Zollverwaltung. Darüber hinaus wurde der Blick auf andere Instrumente zur Sicherung eines Mindestlohnes in Deutschland gerichtet, etwa den Vergabemindestlohn nach landesrechtlichen Tariftreueerklärungen.

Auch die Freizeit kam nicht zu kurz. Auf den Skipisten zeigten die Studierenden und das Lehrstuhlteam, dass sie nicht nur in der juristischen Diskussion eine gute Figur abgeben. Je nach persönlicher Neigung erfolgte eine Betätigung in verschiedenen Disziplinen des Wintersports auf höchstem sportlichen Niveau. Den Ehrgeiz der Teilnehmer stachelte auch ein in geselliger Runde abgehaltenes Wissensquiz an, das nicht nur die Bereiche Politik, Philosophie und Gesellschaft abdeckte, sondern auch Serien privater Fernsehsender, deren Zugehörigkeit zur Allgemeinbildung als zweifelhaft zu werten sein dürfte.

Für eine ausreichende Kalorienzufuhr sorgten gemeinsame Restaurantbesuche am Abend und ein gemeinschaftliches Kochen, bei dem so mancher verborgene hausfrauliche (m/w) Kompetenzen unter Beweis stellte.

Als Fazit darf festgehalten werden: Es war ein rundherum gelungenes Seminar, das nicht nur einen geeigneten Rahmen für einen wissenschaftlichen Austausch bot, sondern auch allen als kurzweiliges Event in Erinnerung bleiben wird.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Bürgerliches Recht

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht

Prof. Dr.
Frank Maschmann