Die Vorträge dauern ca. 75 Minuten, an die sich eine Diskussionsphase anschließt. Die Veranstaltung endet mit einem kleinen Imbiss, bei dem Gelegenheit zu weiterem Gedankenaustausch besteht.
Falls Sie eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO benötigen, melden Sie sich bitte bei uns unter Angabe Ihrer Post-Adresse per Email an: gisela.schober@ur.de
Die Teilnahmebescheinigungen werden ausschließlich im Anschluss an den Vortrag vor Ort gegen bare Entrichtung der Teilnahmegebühr von 50 € ausgehändigt. Ein Versand auf Rechnung ist leider nicht möglich.
Donnerstag, 24. Oktober 2024, 18:00 Uhr, Hörsaal H13
Homeoffice: Rechtsfragen des „New Normal“
Referentin: Rechtsanwältin Katrin Augsten, Kanzlei Augsten, Regensburg
Donnerstag, 5. Dezember 2024, 18:00 Uhr, Hörsaal H13
Mitbestimmung nach dem Bayer. Personalvertretungsgesetz
Referent: Ernst Burger, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a.D., München
Donnerstag, 30. Januar 2025, 18:00 Uhr, Hörsaal H13
Cannabis im Betrieb: Wie kann der Arbeitgeber reagieren?
Referent: Dr. Reinhard Künzl, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a.D., München
Den aktuellen Flyer für weitere Informationen sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Kosten - Spenden
Die Teilnahme am Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar ist kostenlos. Über eine finanzielle Unterstützung würden wir uns freuen. Gerne stellt Ihnen unsere Verwaltung eine Spendenbescheinigung aus (bei Zuwendungen ab 250 €).
Unser Spendenkonto lautet:
Universität Regensburg
Bay. Landesbank München
IBAN: DE42 7005 0000 0001 2792 76
BIC: BYLADEMM
BLZ: 700 500 00
Konto-Nr.: 1279276
Verwendungszweck: Projekt 7207114, Prof. Dr. Maschmann
Referenten: Dr. Michael Städler, Richter am ArbG Regensburg UND RA Ralf Weinmann, Regensburg
Referent: Prof. Dr. Frank Maschmann, LS für Bürgelriches Recht u. Arbeitsrecht, Universität Regensburg
Referent: Prof. Dr. Rainer Sieg, Universität Passau
Referent: Dr. Harald Wanhöfer, Präsident des Landesarbeitsgerichts, München
Referent: Dr. Christian Zieglmeier, Präsident des Sozialgerichts Landshut
Referent: Ernst Burger, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München
Referent: RA Dr. Burkard Göpfert, LL. M. KLIEMT.Arbeitsrecht. Ius Laboris Germany München
Referentin: Karin Spelge, Vors. Richterin am Bundesarbeitsgericht Erfurt
Referent: RA und FA f. ArbR Ralph Binder, Passau, Gründungsmitlgied und langjähriger Vorsitzender der AG Kanzleimanagement im DAV
Referent: Regierungsrat Dr. Johannes Götz, Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, München
Referent: Prof. Dr. Frank Maschmann, Universität Regensburg
Lehrstuhl f. Bürgerl. Recht und Arbeitsrecht
(Videokonferenz)
Referentin: RAin Maren Habel, Kanzlei Bette Westenberger Brink, Mainz
Referent: Dr. Tobias Afsali, Leiter HR Analytics BMW Group, München
Referent: Sascha Pessinger, Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt
Referent: RA Stefan Möhren, Vitesco Technologies Human Relations, Regensburg
Referent: Dr. Rainer Thum, maat Rechtsanwälte, Frankfurt am Main
Referent: Dr. Tobias Afsali, Legal Counsel BMW Konzernpersonalwesen, München
(Videokonferenz)
Referent: Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
(Videokonferenz)
Referent: Prof. Dr. Heinrich Kiel, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
(Videokonferenz)
Referent: Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München
(Videokonferenz)
Referent: RA Prof. Dr. Georg Annuß LL. M., Kanzlei Staudacher Annuß, München
Referent: Ernst Burger, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht a.D. München
(Videokonferenz)
Skript herunterladen (25.11.2021)
Referent: Dr. Mario Eylert, Vors. Richter am BAG Erfurt a.D.
Referentin: Valerie Holsboer, ehemaliges Mitglied d. Vorstands der Bundesagentur für Arbeit
Abgesagt (Corona-Pandemie)
Referentin: RAin Katrin Augsten, Fachanwältin und Mediatorin, Regensburg
(Videokonferenz)
Referent: Prof. Dr. Cord Meyer, Syndikus Mitbestimmung u. Tarifrecht, Deutsche Bahn AG, Berlin
(Videokonferenz)
Referent: RA Dr. Burkard Göpfert, KLIEMT HR Lawyers München
(Videokonferenz)
Referent: Sascha Pessinger, Richter am BAG Erfurt
(Videokonferenz)
Referenten: Rüdiger Müller, RiSG a. w. a. Ri. Sozialgericht Regensburg
RA Ralf Weinmann, Regensburg
Referent: Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht München
Referenten: Dr. Julian Huff, functionHR GmbH, München
Thomas Götz, Universität Regensburg
Referent: Malte Creutzfeldt, Richter am Bundesarbeitsgericht a.D.
Referentin: RAin Dr. Iris Duchetsmann, DD Law HR Compliance, Berlin/Hongkong/Shanghai
Referent: Ernst Burger, Vors. Richter am LAG München a.D.
Beim Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht treffen sich in jedem Semester dreimal nicht nur Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanwälte und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sondern auch Personalverantwortliche und Mitglieder der Belegschaftsvertretungen praktisch aller Unternehmen der Region – darunter BMW, Continental, Osram, Siemens, AUDI, Adidas, Krones – sowie interessierte Studenten. Mit stets etwa 100 Besuchern zählen die Vorträge zu den wichtigsten Weiterbildungsveranstaltungen der Fakultät. Der Lehrstuhl für Arbeitsrecht um Prof Dr. Frank Maschmann organisiert dazu jedes Jahr ein aktuelles und praxisnahes Programm.
Den ersten Vortrag im Jahr 2019 teilten sich Rüdiger Müller, Richter am Sozialgericht Regensburg und Rechtsanwalt Ralf Weinmann. Sie skizzierten die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Weil das einvernehmliche Ausscheiden von Mitarbeitern gravierende Folgen beim Bezug von Arbeitslosengeld haben kann, gaben sie dazu Gestaltungshinweise und stellten dar, wann Aufhebungsverträge, Eigenkündigungen, Befristungsabreden, gerichtliche Vergleiche und Urteile jeweils Sperrzeiten auslösen können.
Der Einsatz von Scheinselbstständigen kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Wie sich Beitrags- und Haftungsrisiken reduzieren lassen erörterte zu Beginn des Sommersemesters 2019 Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht München, in seinem Vortrag zum Thema Scheinselbständigkeit aus sozialrechtlicher Sicht. Er stellte die Kriterien zur Abgrenzung von beitragspflichtiger Beschäftigung und sozialversicherungsfreier Selbständigkeit vor und zeigte, wie die Landessozialgerichte verschiedene Zweifelsfälle in der Praxis verorten.
Unter dem Titel „Evidenz statt Bauchgefühl: Big Data im HR-Bereich" zeigten Dr. Julian Huff, Geschäftsführer der functionHR GmbH, und Thomas Götz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Frank Maschmann, in ihrem gemeinsamen Vortrag mit welchen technischen Möglichkeiten es gelingt die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu binden und gerecht zu entlohnen. Dazu ging Dr. Julian Huff zuerst darauf ein, wie Algorithmen überhaupt Verhaltensmuster erkennen und diese im HR-Bereich genutzt werden. Thomas Götz steckte sodann die rechtlichen Grenzen der zuvor genannten Methoden nach der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz ab.
Die korrekte Eingruppierung einer Tätigkeit ist ein oft heikles Unterfangen. Im Juli erörterte Malte Creutzfeldt, Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. die Grundlagen von Ein- und Umgruppierungen. So führte er etwa aus, wonach sich die zu bewertende Arbeitseinheit bestimmt oder sich die Zuordnung zu einer bestimmten Tarifgruppe richtet, welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats und welche Möglichkeiten zur gerichtlichen Überprüfung der Eingruppierung bestehen.
Infolge der Digitalisierung und Globalisierung ändert sich auch die chinesische Arbeitswelt rasant. Dr. Iris Duchetsmann stellte im November das Arbeitsrecht in China aus Praktikersicht dar. Die in China tätige Rechtsanwältin berichtete aus erster Hand und angereichert mit kurzweiligen Anekdoten überraschenden Details von den Eckdaten und Rahmenbedingungen, den Beschäftigungsformen- und bedingungen sowie der allgegenwärtigen Mitarbeiterüberwachung und beendete den Vortrag mit einem Ausblick auf weitere anstehende Entwicklungen.
Nach dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung ist das Arbeitszeitrecht wieder in Bewegung. Was gilt als Arbeitszeit? Wie ist sie zu erfassen? Wie ist sie zu vergüten? Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München a.D., beantwortete im letzten Vortrag des Jahres diese und andere aktuelle Fragen zum Arbeitszeitrecht. Er besprach unter anderem, ob Bereitschaftsdienste sowie Wege-, Reise- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit zu sehen sind und wie die vom EuGH verlangte „objektive, verlässliche und zugängliche“ Zeiterfassung aussehen könnte.
Die Referate finden während der Vorlesungszeit an jedem ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr statt. Sie dauern etwa eine Stunde und schließen mit einer Diskussion, die im Anschluss bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk gerne noch im persönlichen Gespräch weitergeführt werden kann. Rechtsanwälte können eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erhalten. Willkommen sind natürlich auch die Studierenden, denen der Praktikerkreis die Gelegenheit gibt, arbeitsrechtliche Probleme zu vertiefen, die in den Vorlesungen und Übungen nur am Rande behandelt werden können. Die genauen Termine und Referenten sind auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Frank Maschmann veröffentlicht.
Referent: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D., München
Referent: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht a.D., München
Referent: Artur Nowak, Syndikus bei der Vereinigung der Bayer. Wirtschaft, Geschäftsstelle Regensburg
Referent: Prof. Dr. Cord Mayer, Syndikus Mitbestimmung und Tarifrecht, Deutsche Bahn AG, Berlin
Referent: RA Dr. Burkard Göpfert, LL.M., KLIEMT. HR Lawyers Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH, München
Referent: Prof. Dr. Frank Bayreuther, LS für Bürgerl. Recht und Arbeitsrecht, Universität Passau
Der Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht gehört mittlerweile zu den wichtigsten Weiterbildungsveranstaltungen der Fakultät. An den stets hervorragend besuchten Abendveranstaltungen nehmen außer Richtern der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und Rechtsanwälten Personalverantwortliche und Mitglieder der Belegschaftsvertretungen praktisch aller Unternehmen der Region – darunter so bedeutende wie BMW, Continental, Osram, Siemens, AUDI, Adidas, Krones – sowie Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden teil. Das liegt nicht nur an der umsichtigen Betreuung durch den Lehrstuhl für Arbeitsrecht, sondern vor allem an dem aktuellen Programm, das vor allem die Praktiker anspricht.
Das Vortragsjahr 2018 leitete Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München a.D., mit einem Referat zu den Rechtsfragen der Betriebsratswahl, die zwischen März und Mai letzten Jahres stattfanden, ein. Dabei wies der auf Referent die strengen formalen Anforderungen hin und machte auf typische Fallstricke aufmerksam. Im Mai referierte er zu den am 1.1.2018 in Kraft getretenen Änderungen im Mutterschutzgesetz und gab einen Überblick über die wichtigsten Neuregelungen, wie den nun erweiterten Anwendungsbereich, neue Beschäftigungsverbote und Gesundheitsschutzvorkehrungen oder den geänderten Sonderkündigungsschutz für Schwangere und diskutierte Probleme in der praktischen Anwendung.
Mit den durch das neue Bundesteilhabegesetz gestärkten Rechten der Schwerbehindertenvertretung beschäftigte sich im Juni Rechtsanwalt Artur Nowak, Syndikus bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Dabei gelang es ihm, dem Publikum einen anschaulichen Überblick über die in der Praxis durch die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen häufig aufgeworfenen schwierigen Fragen zu geben.
Prof. Dr. Cord Meyer, Syndikus Mitbestimmung und Tarifrecht bei der Deutschen Bahn AG in Berlin, behandelte im Juli die Stolpersteine beim Betriebsübergang nach § 613a BGB aus Praktikersicht. Dazu diskutierte er im Rahmen einer Fallstudie arbeits-, vertrags- und insolvenzrechtliche Probleme von Betriebsübergängen und zeigte die Folgen von Widersprüchen gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses auf.
Unter dem Titel „Moderne Führungsinstrumente auf dem arbeitsrechtlichen Prüfstand“ referierte im November Dr. Burkhard Göpfert, LL.M., Rechtsanwalt bei KLIEMT.Arbeitsrecht, unter anderem zu den Fragen, wie sich die Führungsinstrumente in der modernen Arbeitswelt gewandelt haben, ob dabei das organisatorisch mögliche auch rechtlich erlaubt ist und wie sich Globalisierung und Digitalisierung darauf auswirken.
Im Dezember rundete der Vortrag von Prof. Dr. Frank Bayreuther vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Universität Passau die Reihe ab. Er referierte zum Thema „Aktuelle Entwicklungen im Recht der Teilzeitarbeit“ und ging dabei insbesondere auf den zum 1.1.2019 neu eingeführten Anspruch auf Brückenteilzeit und dessen Verhältnis zu den bisherigen Ansprüchen auf Teilzeitarbeit ein.
Die Referate finden während der Vorlesungszeit an jedem ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr statt. Sie dauern etwa eine Stunde und schließen mit einer Diskussion, die im Anschluss bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk gerne noch weitergeführt werden kann. Rechtsanwälte können eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erhalten. Willkommen sind natürlich auch die Studierenden, denen der Praktikerkreis die Gelegenheit gibt, arbeitsrechtliche Probleme zu vertiefen, die in den Vorlesungen und Übungen nur am Rande behandelt werden können. Die genauen Termine und Referenten sind auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Frank Maschmann veröffentlicht.
Referent: Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, München
Referent: Prof. Dr. Peter Fischer, Lst. f. Arbeits- und Organi-sationspsychologie, Univ. Regensburg
Referent: Ingo Schöllmann, Vice President Tariff Policy, Deutsche Telekom, Bonn
Referent: Dr. Christoph Betz, Richter am Arbeitsgericht Regensburg
Referent: RA Prof. Dr. Georg Annuß, Linklaters LLP, München
Referentin: Inken Gallner, Richterin am Bundesarbeitsgericht Erfurt
Referent: Ernst Burger, Vorsitzender Richter, LAG München
Referent: Prof. Dr. Peter Fischer, Lst. f. Arbeits- und Organisationspsychologie, Univ. Regensburg
Referent: Prof. Dr. Abbo Junker, ZAAR, Ludwig-Maximilians-Universität München
Referent: Dr. Hans-Jürgen Rupp, Richter, Arbeitsgericht Ulm
Referent: Dr. Burkard Göpfert, LL.M., Kanzlei Baker & McKenzie,München
Referent: Joachim Vetter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg
Referent: Dieter Moeller, Präsident des LAG München
Referent: Prof. Dr. Thomas Steger, Lst. f. BWL, insbes. Führung und Organisation, Univ. Regensburg
Referent: Dr. Stephan Vielmeier, RA Kanzlei Noerr LLP, München
Referentin: Kristina Schmidt, Bundesrichterin, BAG Erfurt
Referent: Dr. Reinhard Künzl, Vorsitzender Richter, LAG München
Referent: Dr. Gernot Brühler, Vorsitzender Richter, BAG Erfurt
Referent: RA Prof. Dr. Georg Annuß, Linklaters LLP, München
Referent: Dr. Christoph Betz, Richter am Arbeitsgericht Regensburg
Referent: Helmut Holzer, Direktor des Arbeitsgerichts Regensburg
Referent: Dr. Reinhard Künzl. Vors. Richter am LAG München
Referent: Ralf Voegele, Chief HR Officer Infrastruktur & Cities, Siemens AG München
Referent: Ingo-Reiner Sappa, Rechtsanwalt, Linklaters LLP München
Referent: RA Dr. Steffen Burr, Öhringen