Studiendauer | Regelstudienzeit 4 Semester |
Umfang | 120 LP (davon 30 LP für die Masterarbeit) |
Qualifikationen | ausführliche Informationen s. u. |
Bewerbungsfristen | Wintersemester: jeweils bis 15. Juli |
Zulassungsanträge | per Mail an Institut.Musikwissenschaft@ur.de UND Patricia.Hahn@ur.de |
Masterprüfung | abzulegen bis Ende des 6. Semesters |
Gültigkeit der MPO 2020 | Aufnahme des Masterstudiums ab Sommersemester 2020 |
Der Ein-Fach-Masterstudiengang „Historische Musikwissenschaft“ an der Universität Regensburg richtet sich in erster Linie an Absolvent:innen eines musikwissenschaftlichen Bachelorstudiengangs oder eines Lehramtsstudiengangs im Fach Musik.
Im Zentrum des Studiengangs steht eine vertiefte Beschäftigung mit Musik im Zusammenhang mit ihren historischen Kontexten (Konzert- und Opernwesen, Mäzenatentum, höfische und kirchliche Musikpraxis, Verlagswesen, soziale Medien u. a.). Ziel ist es dabei, die vielfältigen Kompetenzen zu erweitern und zu vertiefen, die für den Umgang mit historischen musikalischen Quellen jeglicher Art erforderlich sind. Absolvent:innen des Studiengangs sind mit Methoden musikwissenschaftlicher Forschung und Wissensvermittlung vertraut und können diese Fähigkeiten anwenden. Zum Studienprofil gehört die Mitarbeit in aktuellen Forschungsprojekten, das Kennenlernen von Methoden und Fragestellungen anderer Fächer und die Erweiterung von Sprachkenntnissen.
Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, sich selbständig und auf breiter Grundlage detailliert und analytisch mit musikrelevanten Quellen auseinanderzusetzen, sie einzuordnen und im Licht verschiedener Kontexte zu betrachten. Die Kompetenzen, die dabei vor allem gefördert werden, sind methodische Sicherheit im Zusammenhang mit philologischen Denkweisen und ein kritischer und selbstbewusster Umgang mit Dokumenten und Texten jedweder Art. Auf dieser Basis können Konstruktionsprinzipien der „Musikgeschichte" identifiziert und hinterfragt, wissenschaftliche Texte und ihre Aussagen strukturiert nachvollzogen und verglichen, der aktuelle Forschungsstand rezipiert und bewertet, spezifische Forschungsfragen strukturiert behandelt und bislang unvertraute Bereiche sowohl der Historischen Musikwissenschaft als auch anderer Teilbereiche der Disziplin selbständig erschlossen werden. Durch das Kennenlernen von Methoden und Fragestellungen anderer Fächer ist es Studierenden möglich, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auch in einem interdisziplinären Kontext einzusetzen.
Absolvent:innen verfügen über eine Versiertheit in Methoden, Inhalten und fachspezifischen Charakteristika der Musikwissenschaft, die sie sowohl zu einem Einstieg in anspruchsvolle Berufsfelder als auch zur Weiterqualifikation im akademischen Bereich befähigen. Das Studium fördert Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations-, Organisations- und Analysefähigkeit, Eigeninitiative und Kritikfähigkeit. Die Absolvent:innen sind dadurch in der Lage, Forschungsprojekte eigenständig voranzutreiben und die gewonnenen Ergebnisse argumentierend zu vermitteln und zu verteidigen, sich aber auch in intellektuellen Berufsfeldern außerhalb der musikwissenschaftlichen Forschung zu beweisen. Dazu gehört insbesondere die Tätigkeit in Verlagen, Archiven und Bibliotheken, in Kulturpolitik und Musikindustrie.
Entsprechend § 4 der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Historische Musikwissenschaft setzt die Aufnahme in diesen Studiengang den Nachweis folgender Qualifikationen voraus:
der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder gleichwertigen Abschlusses mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit (180 LP) oder vergleichbarem Studienumfang im Fach Musikwissenschaft mit einer entsprechenden Fachnote von mindestens „gut‘‘ (2,50), einschließlich musikwissenschaftlicher Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 60 LP
bei Bewerbern und Bewerberinnen mit einem Ersten Staatsexamen für das Lehramt Musik an Gymnasien der Nachweis über eine Durchschnittsnote von mindestens „gut‘‘ (2,50) - in der Fächerverbindung gilt die Durchschnittsnote für das Fach Musik - jeweils in Verbindung mit einer schriftlichen Hausarbeit gem. § 29 LPO I (Zulassungsarbeit) aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft,
bei Bewerbern und Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren ersten Studienabschluss nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH-2) oder einer gleichwertigen Deutschprüfung
Wenn das Abschlusszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorgelegt werden kann, gelten folgende Regelungen:
Der Nachweis über die Qualifikation erfolgt zunächst hilfsweise durch einen aktuellen beglaubigten Nachweis über die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Studiengang im Umfang von mindestens 150 LP erbracht werden
Dieser Nachweis muss auch die sich aus den bisherigen Leistungen ergebende vorläufige Fachnote (Musikwissenschaft) bzw. Durchschnittsnote im Fach Musik ausweisen.
Das Abschlusszeugnis mit der Note von mindestens 2,50 ist in diesem Fall spätestens bis zum Ende des ersten Semesters nachzuweisen. Wird dieses nicht fristgerecht vorgelegt oder entspricht die im Zeugnis ausgewiesene Note nicht den Vorgaben, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang.
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang "Historische Musikwissenschaft" und zum Eignungsverfahren können Sie für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli per E-Mail an das Institut UND an Patricia Hahn senden. Wenn Sie den Postweg bevorzugen, senden Sie Ihre Unterlagen bitte an die folgende Adresse:
Universität Regensburg
Institut für Musikwissenschaft
93040 Regensburg
Dem formlosen Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen::
ausgefülltes Antragsformular
Motivationsschreiben
Lebenslauf
Nachweis der Qualifikationen gem. § 4 der MPO
Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit sind:
der Nachweis von mindestens 54 LP, wobei die drei Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 bereits erfolgreich abgeschlossen sein müssen,
die Immatrikulation an der Universität Regensburg.
Die Masterprüfung besteht aus dem Nachweis von 120 LP, die erbracht werden durch
MUWI-M 31 Historische Musikwissenschaft I, 18 LP, 6 SWS
MUWI-M 32 Historische Musikwissenschaft II, 18 LP, 6 SWS
MUWI-M 33 Historische Musikwissenschaft III, 18 LP, 6 SWS
MUWI-M 34 Forschungs- und Praxismodul, 21 LP, 4 SWS
MUWI-M 35 Interdisziplinäres Modul, 15 LP, 8 SWS*
das Anfertigen der Masterarbeit im Umfang von 30 LP
* Masterstudierende, die den verpflichtenden Sprachkurs für das Modul absolvieren, können sich vom Auslagenersatz auf Antrag befreien lassen. Alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular zum Download finden Sie auf den Seiten des ZSK.
Die Gesamtnote der Masterprüfung setzt sich wie folgt zusammen:
aus dem arithmetischen Mittel der Noten der Module MUWI-M 31, MUWI-M 32 und MUWI-M 33 zu zwei Dritteln
aus der Note der Masterarbeit zu einem Drittel
Masterprüfungsordnung (Fassung vom 17. März 2020)
Gestaltung wissenschaftlicher Hausarbeiten (04/2024)
Exemplarischer Studienverlaufsplan (09/2024)
Master-Flyer (März 2023)