Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 21.7.2008) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der vier philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden. Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ab WS 2008/09 ihr Studium aufnehmen.
Studiendauer | Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO) |
Lateinkenntnisse | Nachweis von Lateinkenntnissen (Stufe A2) spätestens bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit (nur wenn Musikwissenschaft Bachelorfach = 1. Hauptfach ist) |
Grundlagen- und Orientierungsprüfung | für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann. |
Bachelorprüfung | Umfang: 180 ECTS-Punkte 1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter
2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte |
Module (Musikwissenschaft)
Bachelorprüfungs- und Studienordnung (Fassung vom 21.7.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25.4.2016; Musikwissenschaft: § 51)
Anträge auf Zulassung zur B. A.-Arbeit bzw. auf Ausstellung eines B. A.-Zeugnisses
Informationen zur Abschlussarbeit (mit Titelblatt und Plagiatserklärung)
Im Mittelpunkt des B. A.-Studiengangs steht an der Universität Regensburg die Historische Musikwissenschaft. Sie konzentriert sich auf die historisch interpretierende Beschäftigung mit der „abendländischen“ Musik und auf die Klärung und Darstellung musikgeschichtlicher Vorgänge und Zusammenhänge. Die wichtigsten Forschungsfelder sind Kompositionslehre, Biographik, Notations- und Quellenkunde, Ikonographie, Rezeptionsforschung und musikalische Terminologie und Analyse.
Durch die Möglichkeit, Praktika als Studienleistungen einzubringen, können praktische Kompetenzen in möglichen Berufsfeldern erworben und im Studium angeeignete Kenntnisse in beruflichem Umfeld angewandt und erprobt werden. Gelegenheit dazu bietet die Stadt Regensburg mit einem vielfältigen kulturellen Innenleben, zu dem insbesondere das städtische Dreispartentheater, die weltweit renommierten Tage Alter Musik oder das Bayerische Jazzweekend gehören. Am städtischen Musikleben nimmt auch die Universität mit mehreren regelmäßig konzertierenden Ensembles wie dem Universitätschor, den Universitätsorchestern oder dem Uni Jazz Orchester teil.
Studierende des Studiengangs B. A. Musikwissenschaft erwerben ein breites Überblickswissen zur abendländischen Musikgeschichte, eingehende Kenntnisse zum spezifischen Repertoire unterschiedlicher Epochen, Stile und Aufführungskontexte und sind am Ende ihres Studiums mit grundlegender fachspezifischer Terminologie und musikwissenschaftlichen Arbeitstechniken vertraut. Dies ermöglicht es ihnen, sich fundiert mit Fragen zur musikalischen Terminologie, zur Biographik, zur Kompositionslehre, -technik und -geschichte auseinanderzusetzen. Ziel ist es, die Studierenden dazu zu befähigen, musikhistorische Vorgänge und Zusammenhänge zu verstehen und darzustellen, sich mit verschiedenen Konzeptionen von Musik vertraut zu machen und sie darzulegen, entsprechende Kontroversen, Diskussionen und Entwicklungen nachzuvollziehen und zu differenzieren. Die Einführung in Methoden der musikalischen Analyse und der Notations- und Quellenkunde ermöglicht es, sich unmittelbar und erkenntnisorientiert mit musikalischen Quellen zu befassen, um sie auszuwerten und in historische und stilistische Kontexte einzuordnen. Absolventen sind in der Lage, dafür relevante Informationen zu sammeln, sie zu bewerten und zu interpretieren und auf dieser Grundlage wissenschaftlich fundierte Argumentationen zu erarbeiten und in angemessener Weise darzulegen.
Das Studium der Musikwissenschaft kann nicht als festumrissene Berufsausbildung verstanden werden, eröffnet jedoch eine Reihe von fachorientierten beruflichen Möglichkeiten: Das Spektrum der Berufsfelder umfasst die Tätigkeit in Archiven, Bibliotheken, kulturgeschichtlichen Museen, Kulturdezernaten, Hochschulen, Musikschulen und Volkshochschulen, im Verlags- und Zeitungswesen, in der Dramaturgie, in Konzertagenturen, im „Musiktourismus“ (Festspiele), in der Erwachsenenbildung, in der Film- und Tonträgerindustrie sowie in Fernseh- und Rundfunkanstalten.
Neben den rein fachlichen Aspekten ist die Musikwissenschaft aufgrund ihrer Quellennähe und des daraus resultierenden hohen Forschungsanteils besonders gut für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Kulturbewusstsein, Lernkompetenz, Sprachkompetenz und Organisationsfähigkeit geeignet.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind zunächst die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 91 ECTS-Punkten zu erbringen:
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M 01, MUWI-M 02 und MUWI-M 04 sowie den Noten der Seminare aus den Modulen MUWI-M11 und MUWI-M12 errechnet.
Um Ihr Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu können, müssen Sie folgende weitere Studienleistungen erbringen:
Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sollte spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn an das zuständige Prüfungsamt gerichtet werden. Diesem Antrag ist der Nachweis von Lateinkenntnissen beizulegen.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Die Bachelorarbeit (10 ECTS-Punkte) sollte einen Umfang von 30-50 Seiten haben. Die Bearbeitungszeit beträgt 2 Monate.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten zu erbringen:
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M01, MUWI-M02 und MUWI-M04 errechnet.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 32 ECTS-Punkten zu erbringen:
Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. DieseDie Fachnote wird aus dem gewichteten Durchschnitt der Endnoten der Module MUWI-M 06 und MUWI-M 08 errechnet.
Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (1. Hauptfach) müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.
Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.
Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen: