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Bachelor-Studiengang Musikwissenschaft (ab Sommersemester 2020)

Informationen zum Studienaufbau

Die Bachelorprüfungs-und Studienordnung der Universität Regensburg (Fassung vom 19.2.2020) sieht die Kombination von zwei Hauptfächern bzw. von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern vor. Die Musikwissenschaft kann hierbei mit den Fächern der philosophischen Fakultäten der Universität Regensburg je nach Schwerpunkt und Interessenlage kombiniert werden (§ 2 der BPO). Auf Antrag sind auch andere Kombinationen möglich (z. B. mit Teilfächern der Theologie). Die nachfolgenden Informationen betreffen Studierende, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2020 aufnehmen.

Studiendauer

Regelstudienzeit einschl. Prüfungssemester: 6 Semester; Abschluss mit Bachelorprüfung (teilweise studienbegleitend) bis spätestens zum Ende des 8. Semesters (§ 4 der BPO)

Grundlagen- und Orientierungsprüfung

für HF und NF spätestens bis zum Ende des 2. Semesters gemäß § 27 der BPO

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Erwerb von 20 Leistungspunkten (HF) bzw. 10 Leistungspunkten (NF) nachgewiesen werden kann.

Bachelorprüfung

Umfang: 180 ECTS-Punkte

1. Studienbegleitende Leistungen im Umfang von 170 ECTS-Punkten, darunter

  • mindestens 90 ECTS-Punkte aus dem Bachelorfach
  • mindestens 60 ECTS-Punkte aus dem 2. Hauptfach bzw. mindestens jeweils 30 ECTS-Punkte aus den beiden Nebenfächern
  • weitere ECTS-Punkte (i. d. R. 20) aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten

2. Bachelorarbeit (Umfang: 30-50 Seiten, Bearbeitungszeit: 2 Monate), 10 ECTS-Punkte


Ziele des Studiengangs

Im Mittelpunkt des kombinatorischen B. A.-Studiengangs Musikwissenschaft steht die Historische Musikwissenschaft. Sie konzentriert sich an der Universität Regensburg auf die historisch interpretierende Beschäftigung mit der Musik Europas und Nordamerikas und auf die Klärung und Darstellung musikgeschichtlicher Vorgänge und Zusammenhänge. Die wichtigsten Forschungsfelder sind Kompositionslehre, Biographik, Notations- und Quellenkunde, Rezeptionsforschung und musikalische Terminologie und Analyse. Neben den rein fachlichen Aspekten ist die Musikwissenschaft aufgrund ihrer Quellennähe und des daraus resultierenden hohen Forschungsanteils besonders gut für den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Kulturbewusstsein, Lernkompetenz, Sprachkompetenz und Organisationsfähigkeit geeignet.

Absolventinnen und Absolventen des Bachelorfachs Musikwissenschaft

  • sind in der Lage, grundlegende Entwicklungsstränge der europäischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen, und verfügen über ein breites Überblickswissen zur Musikgeschichte (Charakteristika von Epochen, Institutionen, Gattungen, ästhetischen Positionen), auf dessen Basis sie in der Lage sind, musikhistorische Fragestellungen zu entwickeln, sie methodisch zu reflektieren und in schriftlicher Form wissenschaftlich angemessen zu bearbeiten;

  • sind in der Lage, das erworbene musiktheoretische und analytische Wissen zur schriftlichen Erörterung und Diskussion musikwissenschaftlicher Fragestellungen einzusetzen;

  • sind in der Lage, ältere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;

  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;

  • können harmonische Zusammenhänge in Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;

  • sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie Sätze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokalsätze der Renaissance können sie mit adäquater Terminologie beschreiben und analysieren;

  • verfügen durch das Absolvieren eines Fachpraktikums, in dem sie die im Studium erworbenen Kenntnisse in beruflichem Umfeld anwenden und erproben konnten, über praktische Kompetenzen in möglichen Berufsfeldern;

  • erwerben die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Qualifikation in einem weiterführenden Masterstudium.

Absolventinnen und Absolventen des 2. Hauptfachs Musikwissenschaft

  • verfügen über ein breites Überblickswissen zur Musikgeschichte und sind in der Lage, Charakteristika verschiedener Epochen, deren bestimmende Persönlichkeiten, Institutionen und ästhetische Positionen sowie grundlegende Entwicklungsstränge der europäischen Musikgeschichte strukturiert darzustellen;

  • verfügen über Fähigkeiten, analytisch mit Notentexten umzugehen und sich mit spezifischen musikwissenschaftlichen Fragestellungen unter reflektierter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur auseinanderzusetzen; die dadurch gewonnenen Erkenntnisse können sie schriftlich auf eine Weise formulieren, die wissenschaftlichem Standard angemessen ist;

  • sind in der Lage, ältere Notationsformen des 9.–16. Jahrhunderts zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;

  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;

  • sind in der Lage, harmonische Zusammenhänge in der Musik vom Hochbarock bis zur durmolltonalen Musik des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts analytisch zu erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie zu benennen;

  • sind in der Lage vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen sowie Sätze zwei- und dreistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen; polyphone Vokalsätze der Renaissance können sie nach grundlegenden Kriterien und mit adäquater Terminologie beschreiben und analysieren;

  • erwerben die Voraussetzungen für die wissenschaftliche Qualifikation in einem weiterführenden Masterstudium.

Absolventinnen und Absolventen des Nebenfachs Musikwissenschaft

  • können zu einzelnen Epochen der europäischen Musikgeschichte wesentliche Gattungen, Komponisten, Institutionen und Einzelwerke benennen und beschreiben;

  • sind in der Lage, spezifische musikwissenschaftliche Fragestellungen nach wissenschaftlichem Standard schriftlich zu bearbeiten und dazu je nach gewähltem Schwerpunkt auf Kenntnissen zu adäquaten Recherchewerkzeugen bzw. zur analytischen Erfassung von Notentexten aufzubauen;

  • sind in der Lage, ältere Notationssysteme zu lesen und in moderne Notation zu übertragen;

  • verfügen über erweiterte und themenspezifisch vertiefte Repertoirekenntnisse bzw. grundlegende Kenntnisse zur Instrumentenkunde bzw. sind in der Lage, Partituren zu lesen, bzw. einfache musikalische Strukturen analytisch zu hören und zu notieren;

  • können harmonische Zusammenhänge in der Musik vom Hochbarock bis zur Klassik analytisch erfassen und nach den Prinzipien der Funktionstheorie benennen;

  • sind in der Lage, vierstimmige, durmolltonale (Vokal-)Sätze nach den Regeln des strengen Satzes anzufertigen und Sätze zweistimmigen Kontrapunkts nach den Prinzipien des „Palestrinastils“ zu entwerfen.


Studienverlaufspläne

Unsere Studienverlaufspläne orientieren sich an den Vorgaben des Modulhandbuchs für das Fach Musikwissenschaft und dienen Ihnen dazu, Sie über eine mögliche Abfolge der Pflichtkurse zu informieren. Sie geben nicht vor, wann Sie welche Veranstaltungen besuchen müssen.

Im ersten Teil finden Sie jeweils den Ablauf für einen Studienbeginn im Wintersemester, im zweiten Teil denjenigen für einen Studienbeginn im Sommersemester.

Studienverlaufsplan Bachelorfach (Stand: 27.9.2024)

Studienverlaufsplan 2. Hauptfach (Stand: 27.9.2024)

Studienverlaufsplan Nebenfach (Stand: 27.9.2024)


Musikwissenschaft als 1. Hauptfach (Bachelorfach)

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind zunächst die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 91 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)

  • MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten

  • MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 11 Aufbaumodul Musikgeschichte, 12 LP, 4 SWS, eine benotete Hausarbeit

  • MUWI-M 12 Aufbaumodul Musiktheorie/Berufspraxis, 18 LP, 6 SWS, eine benotete Hausarbeit

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 01 20 %

  • Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 20 %

  • Modulnote MUWI-M 04 10 %

  • Modulnote MUWI-M 11 und 12 jeweils 15 %

Um Ihr Studium mit einer Bachelorarbeit abschließen zu können, müssen Sie folgende weitere Studienleistungen erbringen:

  • mindestens 60 ECTS-Punkte aus Ihrem zweiten Hauptfach oder jeweils mindestens 30 ECTS-Punkte aus Ihren beiden Nebenfächern sowie

  • 20 ECTS-Punkte aus den von den Philosophischen Fakultäten anerkannten ergänzenden Studienangeboten


Bachelorarbeit

Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit sollte spätestens vier Wochen vor ihrem Beginn an das zuständige Prüfungsamt gerichtet werden.

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Arbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Die Bachelorarbeit (10 ECTS-Punkte) sollte einen Umfang von 30-50 Seiten haben. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal zwei Monate.


Abschluss der Bachelorprüfung

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Musikwissenschaft als 2. Hauptfach

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 61 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 01 Basismodul Musikgeschichte, 16 LP, 8 SWS, benotete mündliche Modulendprüfung (30 Min.)

  • MUWI-M 02a Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken I, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Hausarbeiten

  • MUWI-M 02b Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken II, 12 LP, 4 SWS, zwei benotete Klausuren

  • MUWI-M 03 Basismodul Werk- und Partiturkunde, 9 LP, 6 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 04 Basismodul Musiktheorie, 12 LP, 8 SWS, zwei benotete Klausuren

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 01 25 %

  • Modulnote MUWI-M 02a und 02b jeweils 30 %

  • Modulnote MUWI-M 04 15 %


Hinweise

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Musikwissenschaft als 1. oder 2. Nebenfach

Studienleistungen

Im Rahmen des musikwissenschaftlichen Studiums sind die folgenden studienbegleitenden Leistungen im Umfang von 32 ECTS-Punkten zu erbringen:

  • MUWI-M 05 Basismodul Musikgeschichte (Nebenfach), 8 LP, 4 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 06 Basismodul Grundbegriffe und Arbeitstechniken (Nebenfach), 12 LP, 4 SWS, eine Hausarbeit und eine Klausur

  • MUWI-M 07 Basismodul Werk- und Partiturkunde (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, unbenotet

  • MUWI-M 08 Basismodul Musiktheorie (Nebenfach), 6 LP, 4 SWS, zwei Klausuren

Aus diesen Modulen ergibt sich die Fachnote für den Bereich der Musikwissenschaft. Diese setzt sich wie folgt zusammen:

  • Modulnote MUWI-M 06 70 %

  • Modulnote MUWI-M 08 30 %


Hinweise

Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelorarbeit (1. Hauptfach) müssen mindestens 150 ECTS-Punkte in FlexNow verbucht sein.

Wenn Sie sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen (180 ECTS-Punkte) erbracht haben und diese in FlexNow bewertet und verbucht wurden, müssen Sie abschließend einen Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen.


Berechnung der Gesamtnote

Die Gesamtnote der B.A.-Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Fachnote des Bachelorfaches: 50 %

  • Fachnote des 2. Hauptfachs oder Fachnoten der beiden Nebenfächer: 30 % bzw. jeweils 15 %

  • Note der Bachelorarbeit: 20 %


Download-Bereich (BPO, Modulhandbuch etc.)


  1. Fakultät für Philosophie, Kunst-, Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften

Studium