(nach § 93 Abs. 2 i.V. m. §36 Abs. 1 Nr. 1 bzw. §38 Abs. 1 Nr.3 LPO I)
Die rechtlichen Grundlagen für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (im folgenden als ZSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP):
- Das ZSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
- Das ZSP soll nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zu diesem Praktikum findet eine entsprechende Begleitveranstaltung statt.
- Drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.