§ 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (im folgenden als PD abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (PD):
- Voraussetzung für das PD-Praktium ist das komplett abgeleistete Orientierungspraktikum und das Modul Schulpädagogik.
- Das PD-Praktikum umfasst 150 bis 160 Stunden, die in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren abgeleistet werden sollen.
- Das PD-Praktikum sollte nach dem zweiten oder dritten Semester abgeleistet werden.
- Vorbereitende Veranstaltungen sind verpflichtend (in Regensburg: das abgeschlossene Modul Schulpädagogik) .
- Die Bearbeitung eines Aufgabengeheftes ist verpflichtend.
- Die Anmeldung zum PD-Praktikum erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zur Anmeldung ist die Bestätigung über das erfolgreich abgeleistete Orientierungspraktikum im Original mitzubringen.
- Um 6 Leistungspunkte für dieses Praktikum zu erhalten, müssen Sie sich hierfür in FlexNow anmelden (bitte beachten Sie für die Anmeldung in FlexNow die Informationen beim Lehrstuhl Schulpägogik).
- Nach der Anmeldung in FlexNow, der Abgabe des bearbeiteten Aufgabengeheftes und erfolgreicher Attestierung von Praktikumslehrkraft und Dozierenden der Schulpädagogik werden Ihnen die entprechenden Punkte gut geschrieben.