nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Betriebspraktikum (im folgenden als BP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das Betriebspraktikum (BP):
- Das BP soll in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
- Das BP umfasst mindestens acht Wochen. Eine Aufteilung in jeweils zwei- bis mehrwöchentliche Praktika (auch in unterschiedlichen Bereichen) ist möglich.
- Die tägliche Arbeitszeit richtet sich dabei nach den regulären Arbeitszeiten des jeweiligen Betriebes.
- Das Praktikum muss nach dem Abitur abgeleistet werden, ausgenommen sind hiervon betriebliche Ausbildungen, die in der Regel voll angerechnet werden können. Das Praktikum an den Fachoberschulen kann z. T. angerechnet werden. Dazu müssen verschiedene Unterlagen beim Prakitkumsamt eingreicht werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig was dazu benötigt wird.
- Ferienjobs o. ä. können anerkannt werden, sofern die Formalitäten stimmen.
- Tätigkeiten, die im Rahmen des Wehrersatzdienstes in einer Einrichtung für Behinderte oder in einer allgemeinen Einrichtung des Sozialbereichs abgeleiestet wurden, können angerechnet werden.
- Lassen Sie sich das BP mit Unterschrift und Firmenstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/47 KB) bestätigen.
- Versicherungsschutz ist über die Universitäten gegeben, sofern Sie immatrikuliert sind.
- Die Bestätigung über das Betriebspraktikum muss erst zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen im Prüfungsamt vorgelegt werden.
- Bitte melden Sie sich bei Unklarheiten frühzeitig bei Dr. Julia Steinbach.