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Orientierungspraktikum

nach § 34 LPO I

Die rechtlichen Grundlagen für das Orientierungspraktikum (im folgenden als OP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.

Zusammenfassend bedeutet dies:

  • Das OP soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; eine Ableistung direkt nach der letzten Abiturprüfung ist möglich.
  • Das OP soll einen Umfang von mindestens vier Wochen mit ca. 20 (Vollzeit-)Wochenstunden haben. Pro Tag dürfen drei Stunden nicht unterschritten werden.
  • Sie wenden sich direkt an die Schulleitung der von Ihnen gewünschten Schule.
  • Drei Wochen sind an einem Förderzentrum abzuleisten. Die vierte Woche kann in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen). 
  • Es muss an zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden. 
  • Eine Woche muss mindestens an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, der Rest ist auch an anderen Schulen (auch Ausland) möglich.
  • Lassen Sie sich das OP jeweils mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/50 KB) bestätigen.

  1. Fakultät für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und Förderschulen

Psychologie

Postanschrift:

Universitätsstr. 31

93053 Regensburg