Ja!
Zur Anmeldung zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist die Bestätigung der erfolgreichen Ablegung des Orientierungspraktikums nötig. Bis zur Anmeldung in FlexNow für das Praktikum muss das Modul für Schulpädagogik abgeschlossen sein.
Auch bei den studienbegleitenden Praktika gibt es in einzlenen Fächern für die Praktika bestimmte Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Lehrstühlen.
Ja!
Alle Studierenden, die das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum ableisten und dafür Leistungspunkte bekommen wollen, müssen sich nach Beginn des Praktikums dafür in FlexNow anmelden.
Die Anmeldung in FlexNow hat nichts mit der Anmeldung zum Praktikum zu tun. Erst wenn Sie bereits im Praktikum sind, müssen Sie sich in FlexNow anmelden. Näheres hierzu bei den Infos zum pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum.
Diese Anmeldung gilt für alle Studierenden der Universität Regensburg, egal wo das Praktikum gemacht wird.
Auch für die fachdidaktischen Praktika und die zusätzlichen studienbegleitenden Praktika müssen Sie sich in FlexNow anmelden. Bitte erfragen Sie die Anmeldezeiten in den entsprechenden Begleitveranstaltungen.
Nein bei Lehramt an Grund- und Mittelschulen:
Nur Praktika, die über das Praktikumsamt vermittelt wurden, werden anerkannt.
Bei der Sonderpädagogik müssen Sie sich das Praktikum im Qualifizierungsstudium selbst suchen.
Ja, spätestens eine Woche vor Beginn der jeweiligen Praktika sollten Sie sich an den entsprechenden Schulen melden, um den Beginn und sonstige organisatorische Angelegenheiten zu klären.
In vielen Fällen meldet sich auch die Praktikumslehrkraft bei Ihnen - sehen Sie vor Ihren Praktika regelmäßig in Ihrem Stud-E-Mail-Fach nach.
Nein!
Ihre betreuende Praktikumslehrkraft setzt die Zeiten des Praktikums fest.
Urlaubswochen oder Blockkurse an der Universität dürfen während des Praktikums nicht gemacht werden.
Wenn Sie noch Klausuren schreiben müssen, aber Ihr Praktikum bereits begonnen hat, können Sie dafür freigestellt werden. Füllen Sie bitte den Antrag auf Freistellung während des Praktikums aus, lassen diesen von Ihrem Prüfer an der Universität unterschreiben und geben ihn fristgerecht bei Ihrer Praktikumslehrkraft ab.
Ja!
Wenn Sie krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlen, setzen Sie nach der Genesung das Praktikum fort und legen der Praktikumslehrkraft ein ärztliches Attest vor. Die versäumten Tage/Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei den Blockpraktika unmittelbar dananch.
Fallen Feiertage in die Zeit der Blockpraktika müssen diese Tage nachgeholt werden.
Sie erhalten nach der Abgabe der Bescheinigung des Orientierungspraktikums die gelbe Praktikumskarte.
Studierende der Sonderpädagogik zudem eine grüne Praktikumskarte für alle sonderpädagogischen Praktika.
Darauf müssen die entsprechenden Praktikumslehrkräfte mit Unterschrift und Stempel die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Praktika bestätigen.
Sofern zu den einzelnen Praktika auch an der Universität noch Begleitveranstaltungen oder Arbeitsaufträge zu absolvieren sind, müssen die betreuenden Personen die erfolgreiche Teilnahme ebenfalls mit Unterschrift und Stempel bestätigen.
Die Anmeldung auf FlexNow entfällt dadurch nicht!
Die Praktikumskarte/n ist Ihr Nachweis über die Ableistung der laut LPO geforderten Praktika. Jedes Praktikum wird mit Unterschrift der Lehrkraft, Schulstempel, Unterschrift des Hochschullehrkraft auf der Karte bestätigt. Angerechnete Praktika werden durch das Praktikumsamt in der Karte eingetragen. Eine zusätzliches Anerknnungsformular ist beim Prüfungsamt abzugeben.
Diese jeweils benötigten Praktikumskarten müssen zur Anmeldung zum Staatsexamen vorgelegt werden. Die Abgabe erfolgt wenn alle Praktika vollständig eingetragen sind.
Bei Verlust der Praktikumskarte stellen Sie einen begründeten Antrag auf Ausstellung eines Duplikates. Die Unterschriften und Stempel zu den bereits abgeleisteten Praktika müssen dann erneut bei den Schulen und Hochsschullehrkräften eingeholt werden.
Ausnahmen: Das Orientierungs- und das Betriebspraktika werden nicht auf den Karten vermerkt. Bitte benutzen Sie dafür die vorgesehenen Formulare.
Die endgültige Anmeldung zum Praktikum erfolgt über SPUR. Die genauen Anmeldetermine werden hier auf der Homepage bekannt gegeben bzw. sind aus dem Aushang vor dem Praktikumsamt PT 1.1.1 ersichtlich. Vorab wird auf GRIPS eine Umfrage gestartet, um den ungefähren Bedarf an Praktikumsplätzen abschätzen zu können.
Bitte verwechseln Sie die Anmeldung zum Praktikum nicht mit der Anmeldung in FlexNow.
Über SPUR können Sie einsehen, ob Sie einen Praktikumsplatz erhalten haben. Für das Sommersemester wird Ihnen das nicht im Stundenplan angezeigt. Eine Mail über die Bestätigung eines Prakikumsplatzes wird nicht zwingend versandt.
Pädagogisch-didaktisches Praktikum: Bitte beachten Sie hier die aktuellen Regelungen auf der Homepage der Schulpädagogik.
Sofern zu den anderen, studienbegleitenden Praktika ein Geheft bearbeitet werden muss, geben Sie dieses bei den entsprechenden Lehrstühlen bzw. Personen ab, die im Geheft aufgeführt sind.
Grundsätzlich sollten Sie sich nur dann für ein Praktikum bewerben, wenn Sie dieses auch antreten wollen. Sollten Sie das Praktikum in Ausnahmefällen nicht antreten können, kommen Sie bitte zu uns ins Praktikumsamt und sagen Sie das Praktikum unter Angabe von Gründen ab.
Die Abmeldung bei dem entsprechenden Lehrkraft und des u. U. betroffenen Lehrstuhls muss von Ihnen selbst gemacht werden.
Die Zuteilung zu einem parallel angemeldetem Kurs ist kein wichtiger Grund.
Praktikumsplätze können nur dann getauscht werden, wenn Sie einen Tauschpartner haben und mit diesem persönlich zu uns ins Praktikumsamt kommen. Der Tausch ist bis eine Woche vor Praktikumsbeginn möglich.
Während der durch das Praktikumsamt vermittelten Praktika, sowie während des Orientierungspraktikums sind Sie innerhalb des Praktikumszeitraums unfallversichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auch auf den Weg von und zur Praktikumsschule. Nicht versichert sind Sie gegen Schäden, die Sie Dritten zufügen (z. B., wenn Sie Geräte der Schule beschädigen,...). Dazu können Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem nicht versichert sind z. B. Schäden an Ihrem Auto, auch wenn der Unfall am Schulweg passiert ist.