nach § 93 Abs. 1 Nr. 5 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum (im Folgenden als SSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das studienbegleitende sonderpädagogische Praktikum (SSP):
- Das SSP wird in einer Förderschule der gewählten Fachrichtung abgeleistet.
- Es findet jeden Mittwoch in zwei aufeinanderfolgenden Semester statt. Der Umfang beträgt mindestens vier Wochenstunden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zum Praktikum werden didaktische Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung angeboten.