nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das sonderpädagogische Blockpraktikum (im Folgenden als SP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das sonderpädagogische Blockpraktikum (SP):
- Das SP wird in einer Förderschule der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung abgeleistet.
- Es handelt sich um ein zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit mit mindestens 20 Schultagen und mindestens 100 Unterrichtsstunden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Zum Praktikum werden didaktische Lehrveranstaltungen in der gewählten vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung angeboten.