Übersicht über das Orientierungspraktikum nach der neuen LPO I
(Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst zwischen Abitur und Beginn des 1. Semesters, auf jeden Fall vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums
Umfang:
mindestens 4 Wochen mit mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Tag, circa 20 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend sind die Tage, nicht die Stunden!
Es ist an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abzuleisten!
Organisation:
direkte Anfrage bei den Schulleitungen der einzelnen Schulen
Besonderheiten:
3 Wochen an einem Förderzentrum. Die vierte Woche kann in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).
Die Aufteilung in einzelne Abschnitt von jeweils einer Woche ist möglich; mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren.
Übersicht über das Betriebspraktikum nach der neuen LPO I (Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Umfang:
mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich
Organisation:
Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe
Besonderheiten:
In Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe. Tätigkeiten, die im Rahmen des Wehrersatzdienstes in einer Einrichtung für Behinderte oder in einer allgemeinen Einrichtung des Sozialbereichs abgeleiestet wurden, können angerechnet werden.
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
Wenn das Praktikum zum Schuljahresbeginn begonnen wird (Anmeldung ist dann dafür im Juni/Juli) findet es entweder in zwei Blöcken im Herbst und Frühjahr statt, oder in einem Block im Herbst und der Rest studienbegleitend im Wintersemester.
Wenn das Praktikum in den Frühjahrssemesterferien begonnen wird (Anmeldung ist dann im Dezember/Januar) findet das Praktikum in einem Block in den Frühjahrssemesterferien statt. Falls dieser Block zu kurz ist, wird der Rest studienbegleitend im Sommersemester abgeleistet. Das Praktikum muss innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen werden. Die genauen Praktikumszeiten legt die entsprechende Praktikumslehrkraft fest.
Semester:
circa nach dem 2. Semester, nach Beendigung des Moduls Schulpädagogik
Umfang:
150 bis 160 Stunden
zusätzliche Leistungen:
vorbereitende Veranstaltung an der Universität verpflichtend (= das Modul "Schulpädagogik" muss abgeschlossen sein); Erledigung verschiedener Arbeitsaufträge; ein Unterrichtsbesuch ist verpflichtend; nach Beginn des Praktikums ist eine Anmeldung in FlexNow notwendig
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
in der volesungsfreien Zeit; zusammenhängendes vierwöchiges Praktikum
Semester:
Empfehlung bzw. Vorgaben der sonderpädagogischen Fachrichtung beachten.
Umfang:
mindestens 20 Schultage und mindestens 100 Unterrichtsstunden
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
während des Semesters; Praktikumstag = Mittwoch
Semester:
5. und 6. Semester
Umfang:
mindestens 4 Stunden Unterricht inkl. 1 Stunde Besprechung pro Semester für die Dauer von zwei Semester
zusätzliche Leistungen:
steht in enger Verbindung mit den entsprechenden didaktischen Lehrveranstaltungen
Zeit:
in der volesungsfreien Zeit; zusammenhängendes zweiwöchiges Praktikum
Semester:
-- keine Vorgabe --
Umfang:
mindestens 10 Schultage / 2 Wochen
Achtung: Diese Praktikum muss selbständig organisiert werden.
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
während des Semesters; Praktikumstag= Mittwoch
Semester:
nach Ableistung der vorher genannten Praktika / sollte als Letztes absolviert werden
Umfang:
mindestens 4 Stunden Unterricht inkl. 1 Stunde Besprechung pro Woche in der jeweiligen Schulart (Grundschule oder Mittelschule)
zusätzliche Leistungen:
entsprechende Begleitveranstaltungen von den Lehrstühlen für Grundschulpädagogik und Schulpädagogik (Mittelschule); ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend