Im Rahmen von PROMOS (Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden) können u.a. selbstorganisierte Studierendenpraktika (Dauer: 8 Wochen bis 6 Monate) im Ausland gefördert werden (ausgenommen Schweiz/UK/EU).
Diese Teilstipendien sind vorgesehen für deutsche Studierende bzw. internationale Studierende, die an der Universität Regensburg eingeschrieben sind und einen Studiengang mit Abschluss absolvieren (ein Aufenthalt im Heimatland kann nicht gefördert werden).
Jährlich zwei Bewerbungstermine im International Office: 20.Oktober (für Aufenthalte im 1. Halbjahr des Folgejahrs) ->für Aufenthalte im 1.Halbjahr 2025 bleibt der Termin vom 7.11.2024 20.April (für Aufenthalte im 2. Halbjahr) |
In der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums können Praktika gefördert werden. Voraussetzung: Vorabzulassung für Master an der UR muss vorliegen!
Wenn Sie ein Auslandspraktikum an einer der folgenden Einrichtungen machen, bewerben Sie sich nicht über PROMOS, sondern direkt beim DAAD um ein Kurzstipendium für Auslandspraktika:
PROMOS-Geförderte erhalten:
eine monatliche Teilstipendienrate (Aufenthalt) von € 350 - € 550 (je nach Destination)
ODER
eine Mobilitäts-Teilstipendienrate. Die Höhe ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland.
Genaueres zu den länderspezifischen Fördersätzen entnehmen Sie folgender Übersicht:
⇒ PROMOS Fördersätze (Stand für Förderjahr 2025)
Die Bewerbung erfolgt online. Es muss ein Online-Formular ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen im Portal hochgeladen werden.
⇒ Liste der Bewerbungsunterlagen
⇒ zum Online-Bewerbungsformular
⇒ Auflistung der Studienleistungen (bitte zugehöriges Merkblatt beachten)
⇒ Sprachnachweis:
⇒ PROMOS Gutachten (bitte Merkblatt beachten)
Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Auswahl durch ein fakultätsübergreifendes Auswahlgremium nach folgenden Kriterien:
Bestätigungen:
Vorlagen für Erfahrungsbericht einzureichen spätestens zwei Monate nach Rückkehr:
⇒ Deckblatt: Übersee-Praktikum
Stipendiat:innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.
Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht werden.
Bitte teilen Sie uns bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail mit, wenn Sie zusätzliche Mittel beantragen möchten. ⇒ Kontakt im IO: Charlotte Wahl-Luczak