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Anerkennung von Auslandspraktika

Je nach Studienfach und -gang kann ein Auslandspraktikum unter bestimmten Voraussetzungen als Teil des Studiums anerkannt oder im Prüfungszeugnis schriftlich erwähnt werden.


Lehramtsstudium

In den Lehramtsstudiengängen sind Auslandspraktika nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber gerade für Studierende der Philologien sehr empfohlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können durch eine Unterrichtstätigkeit im Ausland, z.B. über den PAD (Pädagogischen Austauschdienst), Praktika abgedeckt werden, die in der Studienordnung gefordert sind. Wichtig ist dabei, dass Sie sich im Vorfeld mit den zuständigen Fachstudienberater:innen bzw. dem für Sie zuständigen Praktikumsamt in Verbindung setzen und abklären, welche Vorleistungen zu erbringen sind, damit eine Anerkennung des Auslandspraktikums möglich ist.

Weiterführende Informationen, Links und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unseren Seiten für Lehramtsstudierende:

Anerkennung von Unterrichtspraktika


Kombinatorische B.A.-Studiengänge

Bei den meisten kombinatorischen B.A.-Studiengängen sind Wahlbereiche im Umfang von 20 Leistungspunkten vorgesehen, in die man Auslandspraktika einbringen kann.

Nähere Informationen dazu holen Sie sich bitte bei den zuständigen Studiengangskoordinator:innen oder bei der Koordinierungsstelle Leistungspunkte.

Koordinierungsstelle Leistungspunkte (Hr. Baderschneider)


Freiwillige (Erasmus+) Praktika

Auch Praktika, die nicht obligatorisch sind, können - wenn sie für das Studium förderlich sind - Eingang in die Zeugnisunterlagen finden. Dies gilt vor allem für Praktika, die über Erasmus+ gefördert und erfolgreich durchgeführt werden.

Hier ist vorgesehen, dass das Praktikum ins Diploma Supplement eingetragen wird, soweit ein solches für den Studiengang ausgestellt wird (Bachelor- und Masterstudiengänge).

Das International Office stellt für Erasmus+ Praktikant:innen eine Anlage zu den Zeugnisunterlagen aus, mit welcher der Eintrag des erfolgreich absolvierten Praktikums ins Diploma Supplement im Prüfungsamt beantragt werden kann.


Pflichtpraktika (Erasmus+)

Wenn Ihre Studien- und Prüfungsordnung Praktika als Pflichtleistungen vorsieht und Sie diese über ein Praktikum im Ausland erbringen möchten, besprechen Sie die Anerkennung mit den jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. Fachvertreter:innen.

Als Pflichtpraktika gelten auch die Tertiale eines PJ.

Wenn Sie eine Erasmus+ Förderung beantragen, ist die Anerkennungsfähigkeit im Learning Agreement for Traineeships festzuhalten.


Forschungspraktika in naturwissenschaftlichen Fächern

Gerade im naturwissenschaftlichen Bereich werden oft Forschungspraktika durchgeführt, um Daten für Abschlussarbeiten o.Ä. zu erheben. In welcher Form die praktischen Tätigkeiten im Ausland in die Studienleistungen einfließen, wird im Voraus mit dem jeweiligen Fachbetreuer bzw. der Fachbetreuerin des Praktikums abgeklärt.



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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