In den Lehramtsstudiengängen sind Auslandspraktika nicht zwingend vorgeschrieben, werden aber gerade für Studierende der Philologien sehr empfohlen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können durch eine Unterrichtstätigkeit im Ausland, z.B. über den PAD (Pädagogischen Austauschdienst), Praktika abgedeckt werden, die in der Studienordnung gefordert sind. Wichtig ist dabei, dass Sie sich im Vorfeld mit den zuständigen Fachstudienberater:innen bzw. dem für Sie zuständigen Praktikumsamt in Verbindung setzen und abklären, welche Vorleistungen zu erbringen sind, damit eine Anerkennung des Auslandspraktikums möglich ist.
Weiterführende Informationen, Links und Ansprechpartner:innen finden Sie auf unseren Seiten für Lehramtsstudierende:
⇒ Anerkennung von Unterrichtspraktika