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Vorbereitung vor Abreise


Wenn Sie im Ausland ein Praktikum absolvieren, sollten Sie sich rechtzeitig um einige Formalitäten kümmern. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir hier gesammelt.


1. Wie bereite ich mich auf mein Auslandspraktikum vor?

Der DAAD hat auf seiner Seite vorbereitend zu Auslandspraktika hilfreiche Tipps & FAQs gesammelt:

FAQs Auslandspraktika


2. Kann ich für das Auslandspraktikum beurlaubt werden?

Ja, auch wenn es sich um ein freiwilliges Praktikum handelt. Das Praktikum muss im Zusammenhang mit dem hiesigen Studium stehen und mindestens die Hälfte der Vorlesungszeit in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen zum Antrag auf Beurlaubung finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.


3. Muss ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

Ein ausreichender Versicherungsschutz gegen Krankheit und Unfall muss sowohl für Studium als auch Praktikum im Ausland vorhanden sein.  

Informieren Sie sich bei der Planung Ihres Auslandsaufenthalts genau über einen geeigneten Versicherungsschutz, da weder die Universität Regensburg noch der DAAD für Schäden, die aus Krankheit, Unfall, Verletzung oder aus Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit den geförderten Projekten entstehen, haftbar gemacht werden können.


European Health Insurance Card (EHIC)

Wer in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der Sozialversicherungsabkommen innerhalb der EU die Leistungen der entsprechenden Gebietskrankenkasse des Gastlandes in Anspruch nehmen. Erforderlich ist dafür der "Anspruchsnachweis" in Form der European Health Insurance Card (EHIC), den die deutsche Krankenkasse ausstellt, und im Gastland die Anmeldung bei der Gebietskasse. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Deshalb wird empfohlen, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich beraten zu lassen und eine zusätzliche Auslandskranken- und eine Reiserücktransportversicherung abzuschließen.

Der DAAD bietet für Studierende, die über den DAAD gefördert werden (z.B. im Rahmen von Erasmus+), eine spezielle kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung an.

DAAD: Versicherung im Ausland


Praktika in Nicht-EU Ländern

Für die meisten Nicht-EU-Staaten muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und für wie lange ein Auslandsschutz besteht.


Vollständiger Versicherungsschutz notwendig

Wenn Sie ein Praktikum im Ausland absolvieren muss der Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) für den gesamten Praktikumszeitraum bestehen. Wenn sie also neben einer Krankenversicherung noch nicht über eine ausreichende private Unfall- und Haftpflichtversicherung verfügen, dann versichern Sie sich bitte rechzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts. 


4. Muss ich mich um ein (Praktikums-)Visum kümmern?

Das hängt von dem Land ab, in dem Sie das Praktikum absolvieren möchten. Auch wenn Sie während des Praktikums keine Entlohnung bekommen, benötigen Sie in vielen Ländern, v.a. in Übersee (z.B. Kanada, USA, Australien, Neuseeland) ein Visum mit Arbeitserlaubnis, das bei der jeweiligen Botschaft in Deutschland zu beantragen ist. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der betreffenden Botschaft, dem Auswärtigen Amt oder bei Einrichtungen, wie z.B. dem Amerikahaus (für USA).

Praktikum und Volontariat in den USA (Internship/Traineeship), Amerikahaus


Falls Ihre Praktikumsinstitution nicht die für einen Visumsantrag benötigten Dokumente ausstellen kann, müssen Sie über eine der Mittlerorganisation gehen, die auch bei selbst organisierten Praktika die benötigten Visumsunterlagen ausstellen kann (z.B. Intrax, Travelworks etc.)


5. Wie erhalte ich ein Praktikumsvisum für UK?

Praktikumsvisum für UK

Wenn Sie sich für die Erasmus+ Praktikumsförderung bewerben möchten, um ein Praktikum im Vereinigten Königreich zu finanzieren, benötigen Sie ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5). Dafür muss Ihnen vom British Council speziell für Erasmus+ ein Certificate of sponsorship (CoS) ausgestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des/der Teilnehmer:in enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist.

Die Beantragung der Referenznummer wird vom International Office beim British Council eingereicht. Bitte kontaktieren Sie den British Council daher nicht eigenständig!

Infos zum Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5)

Infos zum Certificate of Sponsorship


Kosten

Der Visumsantrag kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund) und kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden.

Zudem ist eine Immigration Health Surcharge für den Zugang zum NHS, dem öffentlichen Gesundheitsdienst, zu entrichten. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich.

In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings müssen Studierende, die ein Praktikum absolvieren, ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+ Praktikumsförderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen. Außerdem dürfen keine öffentlichen Leistungen beantragt werden.

Infos zur Immigration Health Surcharge


Forschungspraktikum

Wenn Sie ein Forschungspraktikum an einer britischen Hochschule machen, welches über Erasmus+ Praktikum gefördert wird, benötigen Sie, unabhängig von der Dauer des Praktikums, ebenfalls ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5). Die erleichterten Visumsregelungen für Studium greifen hier leider nicht.


Beantragungsverfahren (T5 Visum)

Die Beantragung des T5 Visums besteht aus einem zweizyklischen Verfahren:

  1. Beantragung des Certificate of Sponsorship (Cos) durch das IO: Hierfür sind die unten genannten Dokumente beim International Office der UR einzureichen.
  2. Eigenständige Beantragung des T5 Visums (nach erfolgreicher Beantragung des CoS)

Da der Bewerbungsprozess für das T5 Visum für alle Parteien sehr zeitintensiv und für Sie auch sehr kostenintensiv ist, bitten wir Sie zu prüfen, ob sich der Aufwand für Sie lohnt, gerade bei kürzeren Praktika ist dies fraglich.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es keine Garantie dafür gibt, dass Sie das T5 Visum letztendlich auch erhalten, da UK nur eine begrenzte Anzahl von Visa vergibt.


Higher Education T5 Handbook

Bevor Sie mit dem Ausfüllen der unten aufgelisteten Dokumente beginnen, laden Sie sie sich bitte das Higher education (HE) T5 handbook herunter. Im Handbook finden Sie unter T5 HE Guidance wichtige Ausfüllhinweise. Die Inhalte unter T5 Guidance for Coordinators, sollten Sie sich vor Bearbeitung der u.g. Unterlagen gründlich durchlesen. Des Weiteren auch die aktuell gültige T5 Student application form, die es ebenfalls herunterzuladen gilt.

Higher Education (HE) T5 handbook

T5 Guidance for Coordinators


Beantragung des CoS - Unterlagen im IO einreichen

Für die Beantragung des Certificate of sponsorship (CoS) sind die folgenden Unterlagen beim International Office der Universität Regensburg einzureichen:

  1. Vollständig ausgefüllte T5 Student Application Form
  2. Scan aller Seiten Ihres Reisepasses, auch des Umschlagdeckels (external covers). Ihr Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über das Praktikumsende hinaus gültig sein.
  3. Bestätigung über die Teilnahme an Erasmus+: Diese wird vom IO der UR erstellt. Dazu ist nötig, dass Sie

    • die genauen Anfangs- und Enddaten des Praktikums abgeklärt haben

    • Ihr expected graduation date (Studienabschluss an der UR) an das IO der UR melden

  4. Acceptance letter from the host organisation: Muss Anfangs- und Enddatum des Praktikums nennen, Ihre Aufgaben beschreiben, wortgleich mit der Passage detailed Programme im Learning Agreement für Traineeship. Es muss außerdem erwähnt werden, ob Sie Finanzierung/Unterkunft bekommen. Und es muss bestätigt werden, dass das work placement supernumerary ist, mit folgendem Wortlaut:
    "I, the undersigned , confirm that this workplacement is supernumerary, i.e. it is not part of normal staffing requirements and not filling a job vacancy."

    • Wenn die Gasteinrichtung Ihnen eine Allowance (kein Gehalt, sonst brauchen Sie einen formal employment contract) bezahlt, so muss dies auch bestätigt werden.

  5. Learning Agreement for Traineeship

  6. Ein Transcript of Records (Auflistung bisheriger Studienleistungen in englischer Sprache): Bitte verwenden Sie hier unsere Vordrucke im Bereich Studium in Europa (Bewerbungsunterlagen, Punkt 5)

  7. Ggf. ein erweitertes Führungszeugnis: Bitte klären Sie mit der Gasteinrichtung ab, ob sie eines brauchen (criminal record check). Dies ist häufig der Fall bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Wenn ja, dann beantragen Sie bitte gleich eine mehrsprachige (englisch/deutsche) Fassung.      

    • Beantragung Führungszeugnis

    • Für die Beantragung benötigen Sie eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des erweiterten Führungszeugnisses, welche Ihnen das International Office ausstellt. Lehramtsstudierende wenden sich hierfür bitte an Katrin Sicklinger.

  8. Ggf. ein Contract of Employement von der Gasteinrichtung, falls Sie ein Gehalt bekommen.

Für die Beantragung des Visums ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 7 Monaten zu rechnen. Informieren Sie uns deswegen bitte so früh wie möglich, wenn Sie ein Praktikum in UK planen.


6. Wo bekomme ich einen Praktikumsvertrag?

Sie sind Studierende:r der Universität Regensburg und brauchen eine Convention de stage / convenio de prácticas/ internship agreement (im Folgenden als Praktikumsvertrag bezeichnet) für Ihre Praktikumsvereinbarung?

Inhalte des Praktikumsvertrags

Ein Praktikumsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem/der Studierenden, der aufnehmenden Einrichtung und der Universität Regensburg, die vor allem Folgendes regelt:

  • Arbeitsbedingungen
  • Verpflichtungen der/des Praktikant:in
  • Arbeitsbereich und Aufgaben der/des Praktikant:in
  • nötige Versicherungen
  • Bezahlung oder keine Bezahlung

Vorlagen

Wenn die Institution, bei der Sie ein Praktikum absolvieren werden, einen Praktikumsvertrag, ausgestellt durch die Universität Regensburg, benötigt, dann wenden Sie sich an Frau Früchtl (Praktika in Europa) oder Frau Wilhelm (Praktika außerhalb Europas) im International Office.

Nachfolgend finden Sie Muster für:

⇒ eine Convention de Stage

⇒ eine Convenio de Prácticas

⇒ ein Accordo di Stage

⇒ ein Internship Agreement


VORAUSSETZUNGEN

Immatrikulationsbescheinigung

Für die Unterzeichnung des Praktikumsvertrags müssen Sie dem International Office Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der UR vorlegen.

Vollständiger Versicherungsschutz

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsvertrag vom International Office der UR nur unterschrieben wird, wenn die folgenden 3 Versicherungspolicen und die Versicherungserklärung eingereicht werden.

1. Krankenversicherung

Aufgrund der Immatrikulation an einer deutschen Hochschule muss die deutsche Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) fortgeführt werden. Dies gilt auch für den Zeitraum eines Auslands- oder Urlaubssemesters.

2. Unfallversicherung

Die Unfallversicherung sollte berufliche als auch außerberufliche Unfälle umfassen, insbesondere

  • Unfallinvalidität
  • Unfalltod
  • Unfall-Bergungskosten

3. Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung sollte berufliche als auch außerberufliche Schäden umfassen, insbesondere

  • Personen- und/oder Sachschäden, einschließlich Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen
  • Schäden an fremden beweglichen Sachen in gemieteten Zimmern

Die UR übernimmt keine Haftung im Schadensfall!



Was mache ich, wenn die Praktikumsinstitution ihre eigene Praktikumsvereinbarung unterschrieben haben möchte?

Bitte senden Sie den Entwurf der Vereinbarung an Fr. Früchtl (Europa) oder Fr. Wilhelm (außerhalb Europas), am besten gleich zusammen mit den Kopien Ihrer Versicherungspolicen (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) und Ihrer Versicherungserklärung.



Wie lange dauert es, bis ein Praktikumsvertrag im IO unterschrieben wird?

Wenn die Praktikumsinstitution dem Text zugestimmt hat und Sie die nötigen Versicherungen vorgelegt haben, geht es sehr schnell (Vereinbarung kann i.d.R. innerhalb einer Woche unterschrieben werden).



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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