Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterrichtspraktika im Ausland als Pflichtpraktika anerkannt werden. Notwendig ist dabei immer eine vorherige Absprache mit dem für Ihre Schulart zuständigen Praktikumsamt und den universitären Stellen der Fachdidaktik bzw. der Schulpädagogik. Es gilt abzuklären, ob eine Anerkennung grundsätzlich möglich ist bzw. welche Vorleistungen zu erbringen sind.
Auf den Seiten der Praktikumsämter und des Regensburger Universitätszentrums für Lehrerbildung (RUL) finden Sie weitere wichtige Informationen zu den vorgeschriebenen Praktika im Lehramtsstudium.
Praktikumsamt für das Lehramt an Grund-, Mittel- und Förderschulen | Dr. Julia Steinbach |
Praktikumsamt für das Lehramt an Realschulen (Niederbayern) Das Praktikumsamt in Niederbayern ist bayernweit für die Anerkennung von Auslandspraktika zuständig. |
BerR Christian Sobotta (praktikumsamt@mbrsndb.de) |
Praktikumsamt für das Lehramt an Gymnasien (Oberpfalz) | StD Christine Wutz (mb-gym-opf.praktamt@schulen.regensburg.de) |
Vertreterin der Schulpädagogik Fragen zur Anerkennung des pädagogisch-didaktischen Praktikums - alle Lehrämter |
Dr. Julia Steinbach |
Vertreter:innen der Grundschulpädagogik allg. Fragen zur Praktikumsanerkennung:
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Dr. Christian Gößinger
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Vertreter:innen der Sonderpädagogik Pädagogik der geistigen Behinderung: Pädagogik im sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen: Pädagogik bei Verhaltensstörungen: |
Katja Zimmermann
Dr. Stephanie Lutz
Dr. Dorothea Ehr |
Soll ein im Ausland absolviertes Unterrichtspraktikum als studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum anerkannt werden, muss neben dem zuständigen Praktikumsamt auch auf jeden Fall die jeweilige Fachdidaktik vorzeitig kontaktiert werden!
Die Merkblätter dienen nur der Orientierung. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem für Sie zuständigen Praktikumsamt bzw. den Fachvertreter:innen auf!
⇒ Merkblatt für Grundschullehramt
⇒ Merkblatt für Mittelschullehramt
⇒ Merkblatt für Lehramt Sonderpädagogik
⇒ Merkblatt für Realschullehramt
⇒ Merkblatt für Gymnasiallehramt