Wenn Sie einen Teil ihres Studiums im Ausland absolvieren und an der Gastuniversität erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an der UR einbringen möchten, bedenken Sie bitte, dass der Anerkennungsprozess bereits vor Ausreise beginnt.
Um die Anerkennungsfähigkeit der geplanten Kurse im Ausland bereits vor Ausreise abzuklären, erfolgt die Planung des Kursprogramms im digitalen Kursplanungsformular (KPF).
Die Erstellung des KPF ist für alle Outgoing-Studierenden verpflichtend (ERASMUS+ und Übersee). ERASMUS+ Studierende müssen zusätzlich zum Kursplanungsformular ein Learning Agreement erstellen.
⇒ Informationen zum Learning Agreement
Zunächst ist es wichtig, sich über das Kursangebot der Gasthochschule zu informieren. Das tun Sie im aktuellen Online-Vorlesungsverzeichnis (so dieses noch nicht publiziert ist, im Kurskatalog des Vorjahres). Oftmals finden Sie das Kursangebot für Austauschstudierende über die Website des International Office der Gastinstitution.
Recherchieren Sie auf den Seiten Ihrer Fakultät bzw. Ihres Studiengangs hinsichtlich möglicher Empfehlungen, welche Leistungen im Ausland erworben und an der UR anerkannt werden können. Auch die Studiengangkoordinationen können hier beratend unterstützen.
Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können bereits anerkannte Kurse der Vorjahre im Online-Auslandstool einsehen.
Auf GRIPS können Sie die Erfahrungsberichte früherer Teilnehmender am Austauschprogramm als Informationsquelle zum Thema Anerkennung nutzen.
⇒ International Office: Erfahrungsberichte
Unabhängig davon, wie viele Kurse Sie anerkennen lassen wollen, gibt es folgende Richtwerte für die Kursbelegung im Ausland: