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Schritte zur Anerkennung nach Rückkehr

   

1. Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript (Zeugnis mit Noten) aus. Häufig erfolgt dies erst nach Ihrer Abreise. Bitte stellen Sie sicher, dass das Transcript an das International Office der UR geschickt wird.


2. Wurde bereits im Vorfeld die Anerkennungsfähigkeit des Studienprogramms von Fachvertreter:innen bzw. Modulverantwortlichen im Kursplanungsformular bestätigt und das Learning Agreement vom/ von der zuständigen Koordinator:in unterschrieben (ERASMUS), müssen die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht mehr gesondert überprüft werden.


3.  Um die Anerkennung in Gang zu setzen, geben Sie im Semester nach Ihrer Rückkehr im Prüfungsamt folgende Unterlagen ab:

  • den Antrag auf Anerkennung (auf der Homepage der jeweiligen Prüfungsämter)
  • das Transcript
  • das Kursplanungsformular (Papierversion "Planung des Kursprogramms und Anerkennung" bzw. ab Kohorte 2024/25 pdf-Ausdruck des digitalen Lucom-Formulars) und ggf. Learning Agreement bzw. Changes to Learning Agreement (ERASMUS)

Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt die Antragsstellung mit Hilfe des Online-Tools.


4.  Das Prüfungsamt prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, formale Korrektheit und Echtheit und fordert ggf. Dokumente nach.
Dann leitet es die Unterlagen an den Prüfungsausschuss, der die Anerkennung ausspricht.


5. Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor.

Umrechnungstabelle


6. Das Prüfungsamt trägt anerkannte Auslandsleistungen in FlexNow ein.


  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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Grafik: Wege ins Ausland

                                 

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