1. Die Gasthochschule stellt Ihnen nach Abschluss Ihrer Kurse ein Transcript (Zeugnis mit Noten) aus. Häufig erfolgt dies erst nach Ihrer Abreise. Bitte stellen Sie sicher, dass das Transcript an das International Office der UR geschickt wird.
2. Wurde bereits im Vorfeld die Anerkennungsfähigkeit des Studienprogramms von Fachvertreter:innen bzw. Modulverantwortlichen im Kursplanungsformular bestätigt und das Learning Agreement vom/ von der zuständigen Koordinator:in unterschrieben (ERASMUS), müssen die im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in der Regel nicht mehr gesondert überprüft werden.
3. Um die Anerkennung in Gang zu setzen, geben Sie im Semester nach Ihrer Rückkehr im Prüfungsamt folgende Unterlagen ab:
Für Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt die Antragsstellung mit Hilfe des Online-Tools.
4. Das Prüfungsamt prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit, formale Korrektheit und Echtheit und fordert ggf. Dokumente nach.
Dann leitet es die Unterlagen an den Prüfungsausschuss, der die Anerkennung ausspricht.
5. Die Notenumrechnung nimmt das Prüfungsamt vor.
6. Das Prüfungsamt trägt anerkannte Auslandsleistungen in FlexNow ein.