Bafög
Auslands-BAföG
BAföG fördert unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Studienjahr im Ausland. Die nachfolgenden Angaben sind ohne Gewähr - bitte informieren Sie sich rechtzeitig vorab bei dem für Ihr Zielland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass für das Auslands-BAföG nicht das Regensburger BAföG-Amt zuständig ist, sondern spezialisierte Auslands-BAföG-Ämter. Je nach Zielland müssen Sie sich daher an ein anderes BAföG-Amt wenden. Die Zuständigkeiten finden Sie auf der BAföG-Website .
Es ist unbedingt empfehlenswert, den Antrag auf Auslands-BAföG möglichst frühzeitig einzureichen, da mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
⇒ zuständiges BAföG-Amt finden
Voraussetzungen
- Kenntnis der Unterrichts- bzw. Landessprache des Ziellandes
- Studienzeit im Ausland muss dem Studium förderlich sein (gewöhnlich erst ab dem 3. Fachsemester, nachgewiesen durch eine Bestätigung eines Fachvertreters/ einer Fachvertreterin)
- Im Ausland zu erwerbende Studienleistungen sind (zumindest teilweise) auf die Inlandsausbildung anrechenbar (kein fachfremdes Studium)
- Auslandsaufenthalt dauert mindestens 6 Monate (Austauschprogramme: auch ein kürzerer Aufenthalt von mind. 3 Monaten ist möglich)
- Einschreibung an der ausländischen Hochschule
Auslandsförderung (bis zu 2 Semester)
Zum Inlandsbedarfssatz kommen hinzu:
- monatliche Zuschläge für den Lebensunterhalt (außerhalb der EU);
- notwendige Studiengebühren (max. € 5.600 pro Jahr)
- notwendige Reisekosten als Zuschlag (Europa: insgesamt € 500; außerhalb Europas: insgesamt € 1.000)
- Zuschlag zu einer Krankenversicherung, falls eine solche extra abgeschlossen werden muss
Für die Deckung dieses Bedarfs werden wie im Inland zunächst Unterhaltspflichtige bzw. Antragsteller:in herangezogen. Der Betrag, den BAföG ggf. zur Abdeckung des Auslandsmehrbedarfs in Nicht-EU-Ländern zuzahlt, ist - wie die anderen Leistungen - zur Hälfte Zuschuss und zur Hälfte Darlehen. (Ausnahme: Zuschlag für die Studiengebühren ist in voller Höhe Zuschuss, muss also später nicht zurückgezahlt werden.)
Keine Auswirkung auf die Förderungsdauer
Das Auslandsstudium wird nicht auf die Förderungshöchstdauer angerechnet; d. h. die Gesamtförderung kann in der Regel um bis zu 2 Semester Auslandsaufenthalt verlängert werden. Eine Förderung nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer infolge eines Auslandsstudiums ist in Form eines verzinslichen Bankdarlehens möglich. Auskunft dazu erteilt das Studentenwerk.
Weitere Hinweise
Wegen des höheren Bedarfs kann eine Förderung im Ausland möglich sein, auch wenn Sie im Inland kein BAföG bekommen.
Gefördert wird für die Dauer der Einschreibung an der Gasthochschule. In einigen Ländern endet das Studienjahr früher als in Deutschland. Vor dem Wiederbeginn des Semesters zu Hause kann aber bis zu zwei Monate Inlandsförderung geleistet werden, wenn zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und dem Semesterbeginn zu Hause nicht mehr als vier Monate liegen.
Bafög + Erasmus
Auslands-BAföG und Erasmus+
Wenn Sie für Ihren Auslandsaufenthalt über Erasmus gefördert werden, so können Sie trotzdem zusätzlich Auslands-BAföG erhalten.
Anrechnungsfrei bis 300 Euro pro Monat
Eine Erasmus+ Förderung bis zu einer Höhe von € 300,- pro Monat ist für das BAföG anrechnungsfrei. Nur der über € 300,- pro Monat hinausgehende Anteil des monatlichen Erasmus+ Stipendiums wird auf das Einkommen angerechnet.
Bestätigung der Erasmus+ Förderung
Eine Bestätigung über die Höhe der Erasmus+ Förderung erhalten Sie über das International Office der Universität Regensburg. Wenn es bei dem für Sie zuständigen BAföG-Amt keinen eigenen Vordruck (Anlage zu Formblatt 6) für die Bestätigung der Erasmus+ Förderung gibt, so können Sie diesen Vordruck anbei herunterladen, ausfüllen und zur Unterschrift an Margit Früchtl im International Office schicken.
⇒ Anlage zu Formblatt 06 (für Auslands-BAföG-Antrag)
⇒ Kontakt: margit.fruechtl@ur.de
Bildungskredit
Bildungskredit
Unabhängig vom BAföG kann von Studierenden in fortgeschrittener Studienphase auch ein sogenannter Bildungskredit besonders zinsgünstig beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden.
Anders als so mancher Studienkredit wird dieser Bildungskredit auch während eines Studienaufenthalts oder eines studienbegleitenden Praktikums im Ausland gewährt.
⇒ Bildungskredit für Studierende