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Programm zur Steigerung der Mobilität von Studierenden (PROMOS)


Im Rahmen von PROMOS gibt es die Möglichkeit, sich als Studierende:r der Universität Regensburg direkt im International Office um finanzielle Förderung  für ein Studium im Ausland zu bewerben. Vergeben werden können Teilstipendien (bis zu sechs Monate) für Studienaufenthalte bzw. auch kürzere Aufenthalte (etwa für Abschlussarbeiten) im Ausland (ausgenommen EU/Schweiz/UK).

Gerade, wenn Sie sich in Eigenregie ein Auslandssemester organisiert haben und somit nicht die Vorzüge eines Austauschprogramms (z.B. Studiengebührenerlass) genießen, bietet sich eine Bewerbung für PROMOS an.

Jährlich zwei Bewerbungstermine im International Office:

20.Oktober (für Aufenthalte im 1. Halbjahr des Folgejahres)

Für Aufenthalte im 1. Halbjahr 2025 bleibt der Termin vom 7.11.2024

20.April (für Aufenthalte im 2. Halbjahr)

Studienaufenthalte im Ausland: Kurzstipendien für Studierende


Voraussetzungen

  • Notendurchschnitt von mdst. 2,3 (Durchschnitt aller erbrachten Leistungen)
  • Immatrikulation an der UR auch während des gesamten Aufenthalts (deutsche und internationale Studierende müssen an der UR eingeschrieben sein und einen Studiengang mit Abschluss absolvieren)
  • Studierende dürfen keine finanzielle Unterstützung von anderer Stelle (Vergütung, Stipendium) von mehr als durchschnittlich 550 Euro pro Monat erhalten (ausgenommen BAföG-Empfänger:innen)
  • Hinweis für internationale Studierende: Ein Aufenthalt im Heimatland kann nicht gefördert werden!
  • Keine Förderung von Aufenthalten in EU/ Schweiz/ UK möglich
  • Studierende, die zwei Semester im Ausland studieren, müssen sich für das erste Semester bewerben (eine Bewerbung erst für das zweite Semester einzureichen, ist nicht möglich)
  • Alle Unterlagen müssen vollständig in der Online-Bewerbung eingereicht werden (Ausnahme: Gutachten können bis zu 14 Tage nach Bewerbungsschluss nachgereicht werden). Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!

Abschlussarbeiten können zudem unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:

  • Der Aufenhalt wird durch die Anfertigung der Abschlussarbeit begründet
  • Es werden keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht
  • Abschlussarbeiten außerhalb einer Hochschule oder eines Unternehmens können gefördert werden, wenn der entsprechende Fachbereich das Vorhaben unterstützt und die Studierenden einen detaillierten Zeitplan einreichen, zum Zwecke einer späteren Erfolgskontrolle

Studierende der Medizin, die während ihres Studiums ihre Doktorarbeit verfassen, können durch PROMOS Studienaufenthalte gefördert werden!


Stipendienleistungen

Leistungen der PROMOS-Förderung

PROMOS-Geförderte erhalten:

    eine monatliche Teilstipendienrate (Aufenthalt) von € 350 - € 550 (je nach Destination)

ODER

    eine Mobilitäts-Teilstipendienrate. Die Höhe ist immer abhängig vom jeweiligen Zielland.

Studiengebühren können nicht übernommen werden! Genaueres zu den länderspezifischen Fördersätzen entnehmen Sie folgender Übersicht:

PROMOS Fördersätze (Stand für Förderjahr 2025)


Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt online. Es muss ein Online-Formular ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen im Portal hochgeladen werden.

Liste der Bewerbungsunterlagen

zum Online-Bewerbungsformular

PROMOS Gutachten (bitte zugehöriges Merkblatt beachten)

PROMOS Auflistung der Studienleistungen (bitte zugehöriges Merkblatt beachten)

⇒ Studienplan (Kursbelegung)

⇒ Sprachnachweis:

  • Englisch: VEPT, Duolingo, TOEFL, IELTS, UNIcert oder DAAD-Sprachzeugnis (falls bereits vorhanden)
  • Andere Sprachen: DAAD-Sprachzeugnis (ausgestellt von Lektor:in) oder Standardtest (inkl. UNIcert)

Auswahl

Nach Bewerbungsschluss erfolgt die Auswahl durch ein fakultätsübergreifendes Auswahlgremium nach folgenden Kriterien:

  • bisherige Studienleistungen/ Studienfortschritt
  • Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
  • Sprachkenntnisse
  • Motivation
  • außercurriculares ( z.B. kulturelles, soziales, politisches) Engagement und Interessen
  • Empfehlungsschreiben

Unterlagen für ausgewählte Stipendiat:innen

Vor Ausreise

Die Kursanerkennung muss vor Ausreise abgeklärt werden. Das PDF senden Sie uns bitte per Mail für Ihre Unterlagen zu.

Digitales Kursplanungsformular (LUCOM)

(Informationen zum Ausfüllen, zu Zuständigkeiten oder an wen Sie sich bei Fragen wenden können, finden Sie hier unter "Schritte zur Anerkennung vor Abreise ->2.Kursplanung und Anerkennung)

Durch dieses Formular soll sichergestellt werden, dass die Kurse, die Sie an der Gastuniversität zu belegen planen, Ihrem jetzigen Studium dienlich sind.

Nach Ankunft an der Gasthochschule

Bestätigung "Beginn der Mobilität"

Kurz vor Ende des geförderten Zeitraums / des Aufenthalts

Bestätigung "Ende der Mobilität"

Nach Rückkehr (sobald möglich)

Transcript der Gasthochschule (sollte es uns nicht direkt von der Universität zugeschickt werden, so reichen Sie es bitte bei uns ein)

Erfahrungsbericht (einzureichen spätestens zwei Monate nach Rückkehr): Deckblatt: Übersee (Merkblatt Erfahrungsbericht)


Zusätzliche Förderung

Stipendiat:innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Zielgruppe: Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.

Voraussetzung ist, dass es sich um auslandsbedingte Mehrkosten handelt und andere Träger keine Unterstützung gewähren.

Der Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme beim DAAD eingereicht werden.

Bitte teilen Sie uns bis zum Bewerbungsschluss per E-Mail mit, wenn Sie zusätzliche Mittel beantragen möchten. ⇒ Kontakt im IO: Charlotte Wahl-Luczak



  1. UR International Office

Wege ins Ausland

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