Aufstockungspauschale für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Am Erasmus+ Programm teilnehmende Studierende, auf die eines der nachfolgenden Förderkriterien zutrifft, können ab dem Wintersemester 2022/23 – zusätzlich zur regulären Stipendienrate - eine Zusatzförderung (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR monatlich für das Studium im Ausland erhalten:
- Studierende mit einer Behinderung (ab GdB 20)
- Studierende mit chronischer Erkrankung und finanziellem Mehrbedarf im Ausland
- Studierende mit Kind(ern)
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen)
- Erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate fortlaufende Beschäftigung im Zeitfenster zwischen August vor Bewerbung und Juli vor Ausreise, durchschnittliches monatl. Nettogehalt 450-850 EUR; mitteln möglich)
Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere der oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen sollten (z.B. Erstakademiker:in und erwerbstätig). Er ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.
Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, dann erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office zugeschickt.
Realkostenförderung
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern), für die besonders hohe Mehrkosten für ihren Auslandsaufenthalt entstehen, können mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch einen sog. Realkostenantrag stellen. Auf diese Weise können bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Dies erfordert einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Zuschuss für "Grünes Reisen"
Wenn Sie beide Strecken (Hin- und Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurücklegen (z.B. Bahn, Fernbus, Fahrrad), können bis max. 6 zusätzliche Reisetage beantragt werden, so sie zur Erlangung des Reiseziels nötig sind. Die Reisetage, an denen Sie "grün" gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).
Das sog. "Green Top-Up" (einmaliger Reisekostenzuschuss i.H.v. 50 EUR für nachhaltiges Reisen) steht ab Projekt 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, dann erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office.
Bei Fragen zur finanziellen Zusatzförderung:
⇒ Kontakt: Margit Früchtl