Die Universität Regensburg kommt ihrer traurigen Aufgabe nach, über den Tod von Herrn Professor Dr. Ekkehard Schumann am 23. Juli 2024 im Alter von 92 Jahren zu informieren.
Im Jahr 1931 in Leipzig geboren, legte Ekkehard Schumann an der dortigen Thomas-Schule 1950 die Reifeprüfung ab. Im November 1950 begann er das Studium der Fächer Germanistik, Philosophie, Psychologie und Griechisch an der Freien Universität Berlin.
Bei einem Besuch in seiner Heimatstadt Leipzig wurde Ekkehard Schumann während einer Aktion der Widerstandsgruppe, der er seit seiner Schulzeit angehörte, im März 1951 vom Staatssicherheitsdienst verhaftet. Durch Angehörige der Widerstandsgruppe wurde er im Juli 1952 aus dem Zuchthaus Zwickau befreit und floh in die Bundesrepublik.
Nach dem Studium der Philosophie und der Rechte an den Universitäten München, Zürich, London und Ann Arbor (Michigan), legte Ekkehard Schumann im Jahr 1957 in München die 1. Juristische Staatsprüfung und 1961 die 2. Juristische Staatsprüfung ab. Dort promovierte er 1961 über das Thema „Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerde gegen richterliche Entscheidungen“. Aus der Dissertation ging die sogenannte „Schumann‘sche Formel“ hervor, die die Kompetenzen der Verfassungs- und der Fachgerichtsbarkeit voneinander abgrenzt und die Rechtsprechungspraxis bis heute prägt. Ab 1958 war er Assistent an der juristischen Fakultät der Universität München, wo er sich im Jahr 1967 habilitierte.
Mit Wirkung vom 18. September 1967 wurde Professor Dr. Schumann auf den Lehrstuhl für Prozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Regensburg berufen und gehörte damit zur Gründungsgeneration der Universität. Zu seinem Forschungsgebiet zählte neben dem Zivil- und Zivilverfahrensrecht auch das Öffentliche Recht und die Methodenlehre. 1969/1970 war er Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
Von 1974 bis 1999 war Professor Dr. Schumann Mitglied im Bayerischen Senat, in dem er zeitweilig 2. bzw. 1. Vizepräsident war, sowie von 1985 bis 1999 stellvertretender Vorsitzender des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien. Für sein Engagement wurde er mehrfach ausgezeichnet und geehrt, u.a. mit dem Bayerischen Verdienstorden (1981), dem Bundesverdienstkreuz am Bande (1984), dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse (1988), der Bayerischen Verfassungsmedaille des Landtages in Gold (1989) und der juristischen Ehrendoktorwürde der Universität Athen (1996).
Im Jahr 2000 wurde Professor Dr. Schumann an der Universität Regensburg emeritiert, war aber weiterhin in der Lehre und der Betreuung von Studierenden aktiv.
Die Universität Regensburg verliert mit Herrn Professor Dr. Ekkehard Schumann einen in besonderer Weise engagierten Wissenschaftler. Sie wird ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren.