Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur Ersten Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ersten Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen
Hinweise für die Zulassung und Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen werden auch in GRIPS (https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=69209) bekannt gegeben.
Studien- und Prüfungsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung nachzureichen.
Als 'Arbeitstage' gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte Antrag ist gültig. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt.
Bitte reichen Sie zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.
Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie in SPUR ausdrucken.
Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zu Smartphones bzw. Smartwatches!
Die Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Eine telefonische Bekanntgabe ist ebenfalls nicht möglich.