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Prüfungstermine Staatsexamen im Herbst 2025

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zur   Ersten Staatsprüfung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zum Ersten Prüfungsabschnitt des Fachs Sport und sportpraktische Prüfungen


Hinweise für die Zulassung und Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen werden auch in GRIPS (https://elearning.uni-regensburg.de/course/view.php?id=69209) bekannt gegeben.

Studien- und Prüfungsnachweise sind spätestens zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung nachzureichen.

Als 'Arbeitstage' gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.



Termine für Staatsexamenprüfungen

  • Anmeldung: 01.12.2024 bis spätestens 01.02.2025, siehe Onlineanmeldung
  • Änderungen bis 15.05.2025
  • Rücknahme: 09.07.2025
  • schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit): 01.02.2025
    mit Verlängerung: 01.04.2025

Anmeldeformalitäten

Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte Antrag ist gültig. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt.

Bitte reichen Sie zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.

Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie in SPUR ausdrucken.

  • Das pädagogisch didaktische Schulpraktikum wird durch den Eintrag im Lehramt Grund- und Mittelschule, sowie bei der Sonderpädagogik in FlexNow nachgewiesen, bei Realschule und Gymnasium zusätzlich durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung.
  • Die Empfangsbestätigung der Zulassungsarbeit oder die Gewährung des Nachtermines kann bis 01.02.2025 nachgereicht werden. Genaueres finden Sie unter Anträge und Formulare.
  • Werden geforderte Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis nachgewiesen, legen Sie diese in beglaubigter Abschrift mit bei.
  • Bitte beachten Sie, dass alle bereits vorliegenden Unterlagen mit der Anmeldung eingereicht werden müssen. Nicht vollständige Unterlagen können nachgereicht werden.
  • Fehlende Unterlagen bitte unter Angabe des Namen, Matrikelnummer, Lehramt und Prüfungstermins nachreichen - Scans reichen nicht aus!

Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!


Schriftliche Prüfungen

  • voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 02.10.2025
  • vorläufiger Terminplan schriftliche Prüfungen (noch nicht bekannt)

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zu Smartphones bzw. Smartwatches!


Praktische Prüfungen im Fach Kunst

  • voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 05.12.2025

    praktische Prüfungstermine Kunst (Materialien, die mitzubringen sind, werden beim Lehrstuhl für Kunsterziehung bekannt gegeben!)

Mündliche Prüfungen und praktische Prüfungen im Fach Musik

  • mündliche Prüfungen: voraussichtlich vom 06.10.2025 bis 05.12.2025
  • praktische Prüfungen im Fach Musik: voraussichtlich vom 31.07.2025 bis 05.12.2025
  • Anmeldung für die mündlichen und praktischen Prüfungen: 01.06.2025 bis 21.06.2025
  • Anmeldeformular für die mündlichen/praktischen Prüfungen
    (Mit Möglichkeit zur Angabe eines Prüferwunsches - bitte melden Sie sich auch dann an, wenn es für Ihr Fach ohnehin nur einen Prüfer gibt; Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf oben stehendem Schreiben, nicht überall werden Prüferwünsche eingefordert.)
  • Die mündlichen/praktischen Prüfungstermine werden rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn der mündlichen/praktischen Prüfungen bekannt gegeben.
  • Besonderheit bei den praktischen Prüfungen im Fach Musik: die im vorläufigen Terminplan bekannt gegebenen Zeiten sind 14 Tage vor den jeweiligen Prüfungen als endgültig anzusehen. Bei Terminänderungen werden Sie danach persönlich informiert.
  • Muss der Termin einer Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, so muss die Mitteilung hierüber den betroffenen Prüfungsteilnehmern und Prüfungsteilnehmerinnen spätestens am fünften Tag vor dem neuen Termin schriftlich zugehen (§ 21 LPO I).

Die Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Eine telefonische Bekanntgabe ist ebenfalls nicht möglich.


Einsichtnahme

Der Termin für die Einsichtnahme steht noch nicht fest.



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201911apr Pr _fungsamt 0052-rs