Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte Antrag ist gültig. Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Merkblatt.
Bitte reichen Sie zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.
Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie in SPUR ausdrucken.
- Das pädagogisch didaktische Schulpraktikum wird durch den Eintrag im Lehramt Grund- und Mittelschule, sowie bei der Sonderpädagogik in FlexNow nachgewiesen, bei Realschule und Gymnasium zusätzlich durch Vorlage der Praktikumsbescheinigung.
- Die Empfangsbestätigung der Zulassungsarbeit oder die Gewährung des Nachtermines kann bis 01.02.2024 nachgereicht werden. Genaueres finden Sie unter Anträge und Formulare.
- Werden geforderte Sprachkenntnisse durch das Abiturzeugnis nachgewiesen, legen Sie diese in beglaubigter Abschrift mit bei.
- Bitte beachten Sie, dass alle bereits vorliegenden Unterlagen mit der Anmeldung eingereicht werden müssen. Nicht vollständige Unterlagen können nachgereicht werden.
- Fehlende Unterlagen bitte unter Angabe des Namen, Matrikelnummer, Lehramt und Prüfungstermins nachreichen - Scans reichen nicht aus!
Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!