Hinweise zur schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) nach § 29 LPO
Die von Ihnen ausgefüllte und nach der Abgabe vom Korrektor/Korrektorin unterschriebene Empfangsbestätigung reichen Sie bitte mit der Anmeldung zum 1. Staatsexamen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein. Sofern Sie zum jeweiligen Meldeschluss die Zulassungsarbeit noch nicht abgeben konnten, bitte anstatt der Empfangsbestätigung die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermines einreichen. Diese können Sie auch als Scan beifügen.
Sofern Sie noch nicht für das Staatsexamen angemeldet sind, heben Sie bitte die Empfangsbestätigung bis zur Anmeldung auf.
In der Regel sind zwei Arbeiten einzureichen und diese mit den entsprechenden Aufklebern zu versehen:
Grundschule
Mittelschule
Realschule
Gymnasium
Sonderpädagogik
Bitte legen Sie ein mit Ihren Daten versehenes Formular über das Gutachten lose in eine Arbeit ein.
Wenn der letzte Abgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, gilt der darauf folgende Werktag als letzter Termin zur Abgabe der Zulassungsarbeit.