Änderungserklärungen oder Rücknahmeerklärungen müssen per Post oder Fax an das zuständige Prüfungsamt geschickt werden!
Die Anmeldemodalitäten für Staatsexamensprüfung nach neuem Recht (LPO I vom 13.03.08) finden Sie auf der entsprechenden Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Wenn der letzte Meldetag auf ein Wochenende fällt, dann gilt der nächste Werktag als letzter Meldetag.
Ihre Anträge müssen in Papierform, unterschrieben bei uns persönlich oder per Fax eingereicht werden. Bitte beachten Sie dazu den jeweiligen Meldeschluss.
Hinweise zur schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) nach § 29 LPO
Die von Ihnen ausgefüllte und nach der Abgabe vom Korrektor/Korrektorin unterschriebene Empfangsbestätigung reichen Sie bitte mit der Anmeldung zum 1. Staatsexamen bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein. Sofern Sie zum jeweiligen Meldeschluss die Zulassungsarbeit noch nicht abgeben konnten, bitte anstatt der Empfangsbestätigung die Zustimmung zur Gewährung eines Nachtermines einreichen. Diese können Sie auch als Scan beifügen.
Sofern Sie noch nicht für das Staatsexamen angemeldet sind, heben Sie bitte die Empfangsbestätigung bis zur Anmeldung auf.
In der Regel sind zwei Arbeiten einzureichen und diese mit den entsprechenden Aufklebern zu versehen:
Bitte legen Sie ein mit Ihren Daten versehenes Formular über das Gutachten lose in eine Arbeit ein.
Wenn der letzte Abgabetag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, gilt der darauf folgende Werktag als letzter Termin zur Abgabe der Zulassungsarbeit.
Die genauen Anmeldemodalitäten für die mündliche Prüfung entnehmen Sie bitte den entsprechenden Terminen.
Sie haben sich zum Staatsexamen angemeldet und ziehen um; Dann müssen Sie uns die neue Adresse schriftlich mitteilen.
Benutzen Sie bitte hierzu folgendes Formular:
Formular für eine Änderungserklärung Adressänderung/Fachänderung...
Eine Änderung Ihrer Adresse auf SPUR reicht nicht aus.
Sofern Sie Ihre Staatsexamensanmeldung zurück nehmen wollen, füllen Sie bitten das Formular für eine Rücknahme des Zulassungsantrags aus und geben diese in Ihrem Prüfungsamt ab.
Bitte beachten Sie hierbei die Rücktrittstermine.