Aktuelle Informationen bzgl. der Ersten Staatsprüfung finden Sie unter: https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html
Für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium im oder nach dem Wintersemester 2008/09 aufgenommen haben, gelten die Informationen unter den Menüpunkten Staatsexamen und Modulprüfungen.
Wie das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekannt gegeben hat, werden die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/22. Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen verschieben bzw. verlängern sich automatisch um ein Semester. Damit wird den Studierenden zeitlicher Spielraum für die Ablegung von Prüfungen eröffnet. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2021/22 erstreckt. Dadurch wird erneut eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Förderungshöchstdauer erreicht. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2021.
Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/pressemitteilung/12420/nr-289-vom-08-12-2021.html