Bekanntmachung des Kultusministeriums: Staatsprüfung
Bekanntmachung des Kultusministeriums: Sport
Merkblatt zur Anmeldung zum Staatsexamen
Letzter Tag zum Nachreichen der Scheine/ECTS:
Zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung. Als 'Arbeitstage' gelten die Arbeitstage an der zuständigen Außenstelle des Prüfungsamts.
Die Onlineanmeldung muss ausgedruckt und unterschrieben im Original eingereicht werden. Sie können den Antrag auch öfter ausfüllen, lediglich der bei uns eingereichte ist gültig.
Bitte reichen Sie zur ersten Anmeldung zu einer Staatsexamensprüfung (EWS) Ihre Geburtsurkunde (Originalausfertigung) mit ein. Diese kann bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden, sie muss mit der Erstanmeldung eingereicht werden. Sie erhalten die Geburtsurkunde nicht zurück. Die Anmeldung wird ohne vorliegende Geburtsurkunde nicht angenommen. Die Geburtsurkunde muss nur einmal abgegeben werden.
Bitte reichen Sie auch immer eine Studienverlaufsbescheinigung mit ein. Diese können Sie in SPUR ausdrucken.
Ein Anmeldebeispiel mit Erklärungen können Sie hier einsehen.
Falls diese Unterlagen bereits aus einer früheren Anmeldung vorliegen, müssen Sie nicht nochmal eingereicht werden!
Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zu Smartphones bzw. Smartwatches!
Die Termine für die mündlichen/praktischen Prüfungen dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen an dieser Stelle nicht bekannt gegeben werden. Eine telefonische Bekanntgabe ist ebenfalls nicht möglich.
Für alle Prüfungskandidaten mit folgenden Kennzahlen erfolgt eine erneute Einsichtnahme am 26.08.2024 von 12:30 Uhr bis 15:30 Uhr im Großen Sitzungssaal PT 3.0.79
Kennzahl: 1 - 1155
8575 - 9419
15006 - 99998
Die Einsichtnahme ist nur unter Vorlage des Personalausweises möglich. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bitte bringen Sie auch das Zulassungsschreiben mit.
Bitte beachten Sie, dass Arbeiten mit anderen Kennzahlen nicht vorliegen!