Im Anschluss an ein Master-, Magister- oder Lehramtsstudium können Sie bei Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten einen Promotionsstudiengang am Institut für Slavistik im Fach Slavische Philologie absolvieren. Es besteht die Möglichkeit in allen angebotenen Philologien zu promovieren. Zur inhaltlichen Ausrichtung Ihres Dissertationsvorhabens wenden Sie sich bitte an einen potentiellen Betreuer:
Prof. Dr. Björn Hansen
Homepage Slavische Sprach- und Kulturwissenschaft
Informationen zum Promotionsstudium am Lehrstuhl für Sprach- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Mirja Lecke
Homepage Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Walter Koschmal
Homepage Slavische Literatur- und Kulturwissenschaft
Prof. Dr. Dorothee Gelhard
Homepage Vergleichende Literaturwissenschaft
Prof. Dr. Sabine Koller
Homepage Slavisch-Jüdische Studien
Prof. Dr. Marek Nekula
Homepage Bohemicum
Wenn sich der Doktorand mit dem Betreuer über sein Thema geeinigt hat, muss er beim Dekanat folgende Unterlagen stellen:
Alle Zeugnisse müssen entweder amtlich beglaubigt sein oder im Original mit Kopie der Fakultätsverwaltung vorgelegt werden. Bei ausländischen Zeugnissen muss außerdem eine amtliche Übersetzung eingereicht werden.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen unter Promotion.
Nachdem die Dissertation fertig geschrieben ist, muss der Doktorand folgende Unterlagen stellen:
Die Eidesstattliche Versicherung kann nur bei der Universität Regensburg abgegeben werden. Hierzu sollte mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf ein Termin beim zuständigen Dekanat vereinbart werden (Tel: +49 (941) 943-3591 bzw. 5530).
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen unter Promotion.
Nach Begutachtung der Dissertation, der Auslegung mit den Gutachten, der Annahme und der Festsetzung der Note muss der Doktorand universitätsöffentlich eine mündliche Prüfung ablegen.
Sie dient dem Nachweis, dass der Doktorand sein Arbeitsgebiet und weitere davon berührte Fachgebiete beherrscht sowie die neuere Entwicklung seines Faches kennt.
Die mündliche Prüfung soll spätestens zwei Monate nach Annahme der Dissertation stattfinden. Den Termin legt der Vorsitzende des Promotionsausschusses im Benehmen mit den Mitgliedern der Prüfungskommission fest.
Hierzu spricht der Doktorand mit seinen Gutachtern mehrere Terminwünsche ab und teilt diese dem Dekanat zur endgültigen Festlegung des Termins mit.
Das Dekanat lädt sodann den Doktoranden, die Mitglieder der Prüfungskommission, Personen die ein Sondergutachten abgegeben haben und alle Hochschullehrer der jeweiligen Fakultät ein und gibt den Termin hochschulöffentlich bekannt.
Die Disputation soll mindestens 60 Minuten, aber höchstens 90 Minuten dauern. Einleitend erläutert der Doktorand die wichtigsten Ergebnisse seiner Arbeit. Daran schließt sich ein wiss. Diskussion. Diese erstreckt sich auf ausgewählte Probleme des Promotionsfaches und angrenzende Gebiete anderer Fächer sowie den Forschungsstand. Die Stellungnahmen der Gutachter können in die mündliche Prüfung einbezogen werden. Es wird daher dringend empfohlen, das Recht auf Einsichtnahme vor der Disputation wahrzunehmen.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen unter Promotion.
Die Zuständigkeit für die Überprüfung der Veröffentlichung liegt beim Dekanat.
Die Dissertation ist nach bestandener Prüfung innerhalb von zwei Jahren zu veröffentlichen. Außerdem ist der Universitätsbibliothek über das Dekanat die in § 20 Abs. 3 genannte Anzahl von Exemplaren unentgeltlich zu übergeben.
Vor der Drucklegung ist die Genehmigung für die zu veröffentlichende Textfassung einzuholen. Diese Genehmigung erteilt der Dekan aufgrund der Freigabe durch den Promotionsausschuss. Die entsprechenden Formulare werden dem Doktoranden durch das Dekanat nach Abschluss aller Prüfungen zugesendet.
Die Dissertation ist in angemessener Weise der wiss. Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das liegt vor, wenn der Verfasser — zusätzlich zu dem bei den Prüfungsakten verbleibenden Exemplar — zwei Exemplare der Dissertation in der genehmigten Form beim Dekanat abliefert und darüber hinaus die Veröffentlichung der Arbeit in einer der in § 20 der Promotionsordnung aufgeführten Publikationsformen sicherstellt.
Mit den Pflichtexemplaren hat der Kandidat eine Erklärung abzugeben, dass die Pflichtexemplare inhaltlich mit dem Originalmanuskript übereinstimmen.
Erst nach der Veröffentlichung wird eine Urkunde über die Verleihung des Doktorgrades ausgehändigt. Damit erlangt man das Recht, sich Dr. phil. zu nennen.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen unter Promotion.