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Germanistik als Master-Studiengang

Im Unterschied zum vorausgehenden B.A.-Studium ist der Masterstudiengang Germanistik ein Ein-Fach-Studium; man wählt also kein weiteres Fach dazu.

Der Master-Studiengang vertieft und erweitert Kenntnisse und Fähigkeiten des vorausgegangenen Studiums; er kann aber auch nach einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens 6 Semester Regelstudienzeit) mit mindestens der Note „gut“ (2,3) im Fach Germanistik oder einem verwandten Fach (z.B. eine andere Philologie)
  • eine mit mindestens der Note „gut“ (2,3) benotete Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit)
  • erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren
  • Lateinkenntnisse
  • Ausländische Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe 2 der DSH-Prüfung oder eine vergleichbare Prüfung nachweisen.

Näheres zur Qualifikation regelt die Prüfungsordnung.

Eignungsverfahren

Über die Aufnahme in den M.A.-Studiengang entscheidet ein Eignungsverfahren des Instituts. Es findet in zwei Stufen statt:

  • Prüfung der Unterlagen: Die Bewerbungen werden zunächst vom Prüfungsausschuss bewertet. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung der erste Studienabschluss noch nicht vor, wird hierfür wird die Studiennote nach 150 LP herangezogen.
  • Mastertest: Der Mastertest ist ein schriftlicher Test, der die sprachlich-stilistische Kompetenz der Bewerber überprüft sowie feststellt, ob das im ersten berufsqualifizierenden Studium erworbene Wissen an einem praktischen Beispiel angewandt werden kann.
    Der Mastertest findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit statt. Die Termine werden auf der Homepage unter 'Termine' bekannt gegeben. Ein Muster des Tests, das Aufschluss über seinen Charakter geben kann, steht zur Verfügung
    Der Mastertest kann auf eigene Initiative auch schon vor einer Bewerbung bei einem vorherigen Termin absolviert werden, um sich selbst Klarheit über die Eignung zu verschaffen (eine einmalige Wiederholung ist im Fall des Nichtbestehens möglich, Auskunft über den Termin erteilt die Studiengangkoordination Germanistik).

Einzelheiten zur Prüfung der Unterlagen und zum Mastertest regelt die Prüfungsordnung.

Bewerbung

Bewerbungen sind entweder per Post oder in einem pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsführung zu richten. Für das Wintersemester ist Bewerbungsschluss jeweils am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar.

Zur Bewerbung ist vorzulegen:

  • Hochschulabschlusszeugnis mit mindestens der Note 2,3.
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Hochschulabschlusszeugnis vor, muss dieses mit mindestens der Note 2,3 bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Hochschulabschlusszeugnis nur vorläufig, d.h. kann kein mindestens mit 2,3 bewertetes Abschlusszeugnis nach 2 Semestern nachgewiesen werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Nachweis über eine mit mind. 2,3 benotete Studienabschlussarbeit.
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung die Note der Studienabschlussarbeit nicht vor, muss der entsprechende Nachweis nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Nachweis einer mindestens mit der Note 2,3 bewerteten Studienabschlussarbeit nur vorläufig, d.h. kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Offizieller Nachweis über die nach 150 Leistungspunkten erreichte Durchschnittsnote, sofern das Hochschulabschlusszeugnis zum zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorgelegt werden kann
  • Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) mit mind. 150 LP
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Lateinkenntnisse (i.d.R. mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder mit dem Transcript of Records des BA-Studiengangs)
    Sollten die Lateinkenntnisse noch nicht vorliegen, so sind sie bis zum Ende des 2. Semesters des Masterstudiums nachzuweisen. Eine genaue Definition, wie Lateinkenntnisse nachgewiesen werden können, findet sich in der Prüfungsordnung.
  • DSH-Prüfung für ausländische Studierende (oder eine vergleichbare Prüfung)

Für Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt sind, ist zusätzlich zum originalsprachlichen Dokument eine offizielle Übersetzung vorzulegen.

Zulassung und Immatrikulation

Ist das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten inländische Bewerberinnen und Bewerber per Post einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich immatrikulieren können. Ausländische Bewerberinnen und Bewerber werden der Studentenkanzlei gemeldet und von dort aus über die notwendigen weiteren Schritte unterrichtet.

Studiendauer

Das Studium dauert mindestens 4 und maximal 6 Semester.

Leistungspunkte

Im Masterstudium erwerben Sie insgesamt 120 Leistungspunkte.

Studienaufbau / Mobilitätsfenster

Das Masterstudium Germanistik sieht eine Schwerpunktbildung vor. Sie wählen Module aus zwei der folgenden Teilbereiche der Germanistik:

  • Deutsche Sprachwissenschaft
  • Ältere deutsche Literaturwissenschaft
  • Neuere deutsche Literaturwissenschaft
  • Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
  • Deutsch als Fremdsprachenphilologie

Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend erbracht.

Ein Auslandssemester ist grundsätzlich nach dem zweiten Semester am sinnvollsten, kann aber theoretisch auch nach dem 1. oder 3. Semester absolviert werden. Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Ihrer Schwerpunkte auf das Teilfach Deutsch als Fremdsprachenphilologie legen, kann ein Auslandsaufenthalt Ihr Studium unter Umständen verlängern.

Das vierte Semester dient vor allem dem Verfassen der Master-Arbeit, auf die insgesamt 20 Leistungspunkte entfallen.

Studiengangsziele

Das Studium des Master Germanistik

  • vermittelt vertiefte Fachkenntnisse zu den Inhalten der gewählten Module (vgl. Modulkatalog)
  • befähigt zur Anwendung der für die gewählten Teilfächer relevanten Methoden und Techniken zur Erfassung, Deutung und Vermittlung von Wissen und Kultur im Medium von Sprache
  • führt zu selbstständiger wissenschaftlicher und interdisziplinärer Arbeit
  • resultiert in fortgeschrittenen Fähigkeiten, die für eine nachfolgende Berufstätigkeit ebenso benötigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Wissensvermittlung, Aufbereitung wissenschaftlicher Ergebnisse für ein Publikum, Erkennen von Forschungsdesideraten)

Eine detaillierte Zusammenstellung der (teilfachspezifischen) Studiengangsziele steht zum Download bereit (pdf- Dokument).

Planungshilfe zum Studienaufbau

Prüfungsausschuss für den Masterstudiengang Germanistik

Prof. Dr. Paul Rössler (Vorsitzender)

Prof. Dr. Jürgen Daiber

Dr. Christian Steltz

Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses regelt § 9 der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Germanistik in der Fassung vom 14. März 2012 sowie in der Fassung vom 16. Februar 2016.


  1. Fakultät für Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
  2. Institut für Germanistik

Studiengänge

 

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