Die Prüfungsordnung (PO) sagt Ihnen genau, was Sie tun müssen, um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, und welche Rechte Sie während Ihres Studiums an der Uni Regensburg haben. Deshalb sollten Sie sie unbedingt vor Beginn Ihres Studiums lesen!
Für Sie gilt die Version der PO Ihres Studiengangs, die zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihres Studiums aktuell war:
Bei Fragen hilft Ihnen die Studiengangkoordination gerne weiter.
Alle Studiengänge des Instituts für Germanistik sind "modularisiert". Das heißt, dass Ihr Studium in einzelne Lerneinheiten - oder eben "Module" - gegliedert ist. Diese bestehen aus thematisch verwandten Lehrveranstaltungen. In den Modulbeschreibungen (auch "Modulkatalog" genannt) sind sie alle aufgeführt. Sie erfahren dort u.a.
die Bezeichnungen von Modulen und Veranstaltungen
welche Module und Veranstaltungen für Sie Pflicht sind und was Sie frei wählen können
welche Studien- bzw. Prüfungsleistungen Sie erbringen müssen
wie die einzelnen Modulnoten zustande kommen.
Für Sie gelten die Versionen der Modulbeschreibungen Ihres Studiengangs, die zum Zeitpunkt der Aufnahme Ihres Studiums aktuell waren:
Wenn Sie Fragen zu den Modulbeschreibungen haben, können Sie sich jederzeit an die Studiengangkoordination wenden.
Nicht unbedingt. In den Lehramtsstudiengängen Deutsch für Grundschule, Hauptschule und Realschule sind weder Latinum noch Lateinkenntnisse gefordert.
Allerdings ist das 'Latinum' Voraussetzung für die Zulassung zum I. Staatsexamen im vertieften Studiengang 'Deutsch' Lehramt Gymnasium (LPO I, in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002). Die traditionelle Bezeichnung 'Latinum' steht für gesicherte Kenntnisse im Lateinischen, die in der Regel auf dem erfolgreichen Besuch von fünf aufeinander folgenden Jahren Unterricht in dieser Sprache beruhen (eine Unterscheidung zwischen großem und kleinem Latinum erfolgt nicht mehr).
'Lateinkenntnisse' brauchen Sie außerdem für das Studium des Masters Germanistik. Sie gelten als vorhanden, wenn Sie sie
durch Zeugnisse eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums
drei aufsteigende Jahre Lateinunterricht,
die mit mindestens der Note "ausreichend" abgeschlossen worden sind,
nachweisen können.
Sie können die Lateinkenntnisse nachholen. Das erfordert aber ein großes Engagement, das sich auch auf die Studiendauer auswirken kann. Zwar sind die Kenntnisse beim Staatsexamen nur Zulassungsbedingung zur Prüfung, aber es macht aus mehreren Gründen keinen Sinn, erst kurz vor der Prüfung den Nachweis zu erbringen: Latein hilft im Hinblick auf grammatische Fragen, spielt aber auch für die mittelalterliche und frühneuzeitliche Literatur eine prägende Rolle. Deshalb müssen Sie im Master-Studiengang entsprechende Kenntnisse auch bis zum Beginn des 2. Semesters nachweisen.
Neben den Kursen an der Universität kommen eventuell auch kostenpflichtige Angebote im Fernstudium oder als Ferienkurs bei anderen Bildungsträgern in Frage.
Was bedeuten die Zahlen und Abkürzungen bei den Lehrveranstaltungen im Vorlesungsverzeichnis?
Im kommentierten Vorlesungsverzeichnis (VVZ) sind jeder Lehrveranstaltung die Module zugeordnet, für die diese Lehrveranstaltung geeignet und freigegeben ist:
Die Abkürzungen und Ziffern in der ersten Spalte "Modulkürzel" sind folgendermaßen zu verstehen:
DEU-M 130 | .2 | a |
---|---|---|
Der erste Teil ist die Abkürzung für das Modul. DEU für das Fach, die Zahl für die Nummer in der Modulbeschreibung. | Die Zahl nach dem Punkt gibt an, an welcher Stelle in der Modulbeschreibung die entsprechende Lehrveranstaltung genannt ist bzw. für welche im Modul genannte Leistung sie verwendbar ist. | Die Buchstaben geben an, für welches Teilgebiet sich die Veranstaltung eignet. Denn die Modulbeschreibung des DEU-M 130 sieht vor, dass Sie Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Teilgebieten im Modul besuchen müssen. Welcher Buchstabe für welches Teilgebiet steht, erfahren Sie hier. |
Die Angabe, wie viele Leistungspunkte Sie für die Veranstaltung erhalten, finden Sie in der dritten Spalte.
Im Modulkatalog erfahren Sie
welche Abkürzungen die Module haben
wie viele Modulpositionen ein Modul hat
welche Teilgebiete es gibt
wie sie abgekürzt werden
wie viele Leistungspunkte es für eine Lehrveranstaltung gibt.
Die Modulbeschreibung des DEU-M-130 sieht vor, dass Sie drei Lehrveranstaltungen besuchen. Jede der drei Veranstaltungen muss aus einem anderen Teilgebiet stammen. Sie können aus insgesamt vier Teilgebieten wählen (Frühe Neuzeit, Aufklärung bis Romantik, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert).
Im kommentierten Vorlesungsverzeichnis erfahren Sie durch die Buchstaben am Ende des Modulkürzels, für welches der Teilgebiete sich die ausgewählte Veranstaltung eignet. Dabei steht
a für FNZ (Frühe Neuzeit)
b für A-R (Aufklärung bis Romantik)
c für 19J (19. Jahrhundert)
d für 20J (20. Jahrhundert).
Sie müssen sich für jede Prüfung im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow anmelden. Das geht nur in bestimmten Anmeldezeiträumen. Diese erfahren Sie in der jeweiligen Veranstaltung oder Sie sehen auf der Liste der Prüfungszeiträume nach, die auf der Website der Prüfungsämter aufrufbar ist:
In FlexNow müssen Sie die besuchte Veranstaltung auf die richtige Modulposition und ggf. mit dem richtigen Teilgebiet anmelden. Ein Beispiel erläutert Ihnen, was Sie in FlexNow sehen und was es bedeutet.
Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre bisherigen Einbuchungen in Flexnow mit den aktuell besuchten Veranstaltungen konform gehen – wenn Sie z.B. in einem Modul die Position 1 schon belegt haben, können Sie eine weitere Veranstaltung auf diese Modulposition nicht anmelden; wenn Sie z.B. im DEU-M 130 bereits eine Veranstaltung zum Teilgebiet 20. Jahrhundert eingebucht haben, können Sie keine zweite Veranstaltung zu 20J anmelden!
Klären Sie frühzeitig, ob Sie Umbuchungen vornehmen müssen – Antragsformulare auf Umbuchungen in Flexnow finden Sie auf den Websites der Prüfungsämter.
Klappt die Flexnow-Anmeldung nicht? Das kann verschiedene Gründe haben. Finden Sie heraus, woran es liegen könnte und wenden Sie sich an die richtige Stelle, um Ihr Problem zu lösen. Sie verstehen immer noch nur Bahnhof? Die Studiengangkoordination hilft Ihnen weiter.
Lehramt
Unter der Bezeichnung „Wahlbereich“ werden im Lehramtsstudium die vorgeschriebenen 15 Leistungspunkte aus weiteren lehramtsspezifischen Veranstaltungen verstanden (§ 22 LPOI). Diese 15 LP muss jeder Lehramtsstudierende nachweisen, egal, welches Fach studiert wird. Deutschstudierende können hier etwa aus dem fachwissenschaftlichen und dem fachdidaktischen Angebot der Germanistik weitere thematische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Übungen) wählen. Näheres regelt § 25a der PO für den universitären Prüfungsteil.
In vielen Fächern erhalten die Studierenden durch das Absolvieren der Pflichtmodule automatisch mehr Leistungspunkte als vorgeschrieben. Diese überschüssigen Leistungspunkte fließen dann in den Wahlbereich ein – es kann also sein, dass Sie gar nicht mehr 15 LP einholen müssen, sondern weniger. Überprüfen Sie hierzu die Leistungspunkteanzahl, die Sie aus Ihren Unterrichtsfächern und Didaktikfächern durch die Pflichtmodule erhalten sowie die Leistungspunkte aus EWS. Lesen Sie hierzu auch die Informationen unter der FAQ-Rubrik 'Probleme mit den Leistungspunkten' sowie die Informationen auf der Website des Prüfungsamtes.
Bachelor
Im BA-Studiengang müssen Sie neben den Leistungspunkten aus den studierten Fächern 20 Zusatzpunkte absolvieren, die oft als 'freie Leistungspunkte' oder als 'BA-Wahlbereich' bezeichnet werden. Im Rahmen dieser 20 Zusatzpunkte können zahlreiche Lehrveranstaltungen besucht werden - auch aus Fächern, in denen Sie nicht eingeschrieben sind. Lesen Sie hierzu die Informationen auf der Website der Koordinierungsstelle Leistungspunkte.
Welche Veranstaltungen für den BA-Wahlbereich bzw. die Zusatzpunkte freigegeben sind, geht aus der 'Liste der Anmeldezeiten' des Prüfungsamtes für Geisteswissenschaften und den Modulzuordnungen im kommentierten Vorlesungsverzeichnis hervor.
Lesen Sie dazu unsere Rubrik "Arbeitsmarkt für Germanisten".
Wenn Sie an einer anderen Universität Leistungen erbracht haben, die Sie sich nun für einen Studiengang des Instituts für Germanistik anerkennen lassen möchten, benötigen Sie ein entsprechendes Formular des Prüfungsamts (B.A./M.A. – Lehramt).
Nachdem Sie dieses ausgefüllt haben, wenden Sie sich für eine Anerkennung für
das Teilfach NdL an Prof. Dr. Ernst Rohmer oder Dr. Christian Steltz
das Teilfach ÄdL an Dr. Sonja Emmerling
das Teilfach Deutsche Sprachwissenschaft an Dr. Andreas Legner
das Teilfach Didaktik der deutschen Sprache und Literatur an Prof. Dr. Anita Schilcher
den Wahlbereich im BA-Studiengang an eine beliebige der o.g. Personen oder an die Studiengangkoordination oder an die Koordinierungsstelle Leistungspunkte
alle anderen Bereiche (Wahlbereich im Lehramtsstudium, Erwerb berufsvorbereitender Qualifikationen etc.) an die Geschäftsführung der Germanistik (über die Studiengangkoordination)
Die Verantwortlichen unterschreiben das Formular, das Sie danach zur Einbuchung in FlexNow in das für Sie zuständige Prüfungsamt bringen.
Sie planen ein Auslandssemester, in dem Sie Leistungen für Ihr Studium erbringen wollen? In diesem Fall ist es unbedingt nötig, vor Antritt des Aufenthalts abzuklären, ob die entsprechenden Veranstaltungen auch anerkannt werden. Dies geschieht meist über ein Learning Agreement, das der zuständige Fachverantwortliche unterzeichnet. Weitere Informationen erhalten Sie im International Office.