Die Ausbildung zur Lehrkraft für Sonderpädagogik umfasst zwei Phasen:
Das Studium für Lehramt für Sonderpädagogik ist zulassungsbeschränkt und kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
Faltblatt zum Download: Lehramt für Sonderpädagogik - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Im Lehramt für Sonderpädagogik werden gemäß § 90 LPO I zwei sonderpädagogische Fachrichtungen miteinander kombiniert: eine im Umfang von 90 Leistungspunkten (LP) (vertieftes Studium) und eine zweite im Umfang von 30 Leistungspunkten (Qualifizierungsstudium). An der Universität Regensburg werden die folgenden Kombinationen von Fachrichtungen angeboten:
Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik studieren gemäß § 91 LPO I neben den sonderpädagogischen Fachrichtungen und den Erziehungswissenschaften entweder Didaktik der Grundschule oder Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule.
Die Didaktik der Grundschule (§36 LPO I bzw. §26 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Das Studium der Grundschulpädagogik und -didaktik setzt sich zusammen aus den Teilfächern Grundschulpädagogik, Schriftspracherwerb und Sachunterricht und ist für alle Studierenden des Lehramts an Grundschulen verpflichtend.
Sie studieren drei Didaktikfächer, die gemäß § 35 LPO I folgendermaßen miteinander kombiniert werden:
Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe.
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen in den Fächern Kunst, Musik und Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in Fächern ausgebildet werden, die sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn das jeweilige Fach im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird. Fächerspezifische Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten der Kunsterziehung, der Musikpädagogik (⇒ Studium) und des Sportzentrums.
Die Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule (§38 LPO I bzw. §27 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedern sich in mehrere Teilbereiche:
Der relativ kleine Bereich Mittelschulpädagogik und -didaktik wird derzeit durch das Angebot schulartenspezifischer Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls für Schulpädagogik abgedeckt.
Sie studieren drei Didaktikfächer, deren Kombinationsmöglichkeiten in § 37 LPO I geregelt sind und wie folgt lauten:
Als Besonderheit bietet die Universität Regensburg das Didaktikfach NWT (NaturWissenschaft und Technik) an, das neben den Grundlagen in Biologie, Chemie und Physik vor allem Kenntnisse in interdisziplinären Themenfeldern vermittelt, um so dieses Wissen für den Unterricht in Natur und Technik bzw. PCB optimal umsetzbar zu machen.
Es muss eine Qualifikation auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ nachgewiesen werden. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigen Gymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Der Nachweis entfällt, wenn Englisch im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule studiert wird.
Durch den Erwerb von Basisqualifikationen im Fach Sport sollen Studierende des Lehramts für Sonderpädagogik auch in einem Fach ausgebildet werden, das sie selbst nicht studieren, später aber dennoch unterrichten müssen. Folglich entfällt dieser Nachweis dann, wenn Sport im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule gewählt wird. Informationen zu den Basisqualifikationen finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Es ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.
Im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich sind – je nach den studierten Fächern - wahlweise ausgewiesene Lehrveranstaltungen aus der Politikwissenschaft, der Soziologie oder der Volkskunde sowie aus der Philosophie oder der evangelischen bzw. katholischen Theologie zu belegen.
Das Studium des Lehramts für Sonderpädagogik kann gemäß § 92 LPO I erweitert werden. An der Universität Regensburg gibt es dafür die folgenden Möglichkeiten:
Erweiterung durch die dritte angebotene sonderpädagogische Fachrichtung, die nicht schon Teil des regulären Studiums ist, als sonderpädagogische Qualifikation.
Für das Studium einer Erweiterung ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Über Fächer, die an der Universität Regensburg auschließlich als Erweiterungsfächer angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudiengänge informiert die Rubrik Erweiterungsmöglichkeiten auf unserer Website.
Gemäß § 93 LPO I sind im vertieften Studium folgende Praktika zu absolvieren. Sie werden zum Teil durch korrespondierende Seminare begleitet:
Im Qualifizierungsstudium ist gemäß § 102 LPO I ein sonderpädagogisches Blockpraktikum zu absolvieren.
Es ist ratsam, das vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, wovon drei Wochen an einem Förderzentrum absolviert werden müssen, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Die verbleibende Woche kann auch in anderen Bereichen absolviert werden, in denen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik eingesetzt werden (einschließlich Mobiler Sonderpädagogischer Dienste, Mobiler Sonderpädagogischer Hilfe und schulvorbereitender Einrichtungen).
Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:
Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universität Regensburg hier auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar: