Staatsexamen
Lehramt Grundschule: Es wird ein Unterrichtsfach mit einer Kombination aus drei Didaktikfächern und dem Fach Grundschulpädagogik und -didaktik kombiniert. Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium ergänzt.
Es ergibt sich demnach folgende Fächerkombination:
Welche Fächerverbindungen Sie beim Studium des Lehramtes wählen können, finden Sie in den Listen der Kombinationsmöglichkeiten.
Musik als Unterrichtsfach (§ 52 LPO I): Eignungsprüfung erforderlich
Musik als Didaktikfach (§ 36 LPO I): Eignungsprüfung nicht erforderlich
Vermittlung fachdidaktischer, fachwissenschaftlicher und musikpraktischer Fähigkeiten und Kenntnisse
berufsfeldspezifische Lehrprofessionalität
Laut Lehramtsprüfungsordnung I (=LPO I), §§ 34, 36 und 38 sind folgende Praktika abzuleisten:
Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:
keine Angaben
Die Dauer des Studiums richtet sich nach dem individuellen Studienverlauf. Die Regelstudienzeit, d.h. die Zeit, in der das vorgesehene Studienprogramm idealerweise absolviert werden kann, beträgt 7 Semester. Die tatsächliche Studiendauer kann hiervon abweichen. Sie wird begrenzt durch die Prüfungsfristen, die in der Prüfungsordnung geregelt ist.
Insgesamt 210 ECTS-Punkte, davon 54 ECTS-Punkte im Unterrichtsfach, 12 ECTS-Punkte Fachdidaktik, 70 ECTS-Punkte Didaktik der Grundschule, 35 ECTS-Punkte EWS, 10 ECTS-Punkte Hausarbeit, 15 ECTS-Punkte Wahlbereich, 6 ECTS-Punkte Praktikum und weitere 8 ECTS-Punkte EWS.
Deutsch
nur im Wintersemester
Musik als Didaktikfach:
grundlegende musikpraktische Fähigkeiten (Singen und Instrumentalspiel)
Musik als Unterrichtsfach:
künstlerische Qualifikation (Gesang, Instrumentalspiel), grundlegende musiktheoretische Kenntnisse; Basiskompetenzen zur Anleitung einer musizierenden Gruppe
Informationen zur Eignungsprüfung
Nein, der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für Musik als Unterrichtsfach einer Eignungsprüfung unterziehen müssen.
Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche Qualifikation.
Wenn Sie Musik als Unterrichtsfach studieren möchten, müssen Sie sich außerdem schriftlich zur Eignungsprüfung anmelden.
Informationen zum örtlichen Auswahlverfahren finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Wenn Sie Musik als Unterrichtsfach studieren möchten, beachten Sie bitte den Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung jeweils am 30. April eines Jahres. Die Eignungsprüfung selbst findet in der Regel Mitte Juli statt.
Informationen für ausländische Bewerber
Nach einer erfolgreichen Bewerbung und der bestandenen Eignungsprüfung können Sie sich einschreiben. Informationen zu den Terminen für die Einschreibung und zu den benötigten Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Bis zur Anmeldung zum Staatsexamen ist der Nachweis fremdsprachlicher Qualifikation in Englisch (Niveau B2 GER) zu erbringen, wenn Englisch nicht als Unterrichtsfach oder im Rahmen der Didaktik der Grundschule gewählt wird (LPO I § 36).
Informationen zu Deutschnachweisen für ausländische Bewerber
Informationen zu den für die Einschreibung sowie die Bewerbung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei.
Wenn sie Musik als Unterrichtsfach studieren möchten, beachten Sie bitte das Anmeldeformular für die Eignungsprüfung (PDF/155 KB).
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für ausländische Bewerber.