Die Ausbildung zur Gymnasiallehrkraft umfasst zwei Phasen:
Faltblatt zum Download: Lehramt an Gymnasien - Kurzinfo für Studieninteressierte (pdf)
Sie studieren zwei Unterrichtsfächer mit jeweils fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Anteilen:
Folgende Unterrichtsfächer können im Rahmen des Studiengangs Lehramt an Realschulen an der Universität Regensburg studiert werden:
Biologie (1) | Katholische Religionslehre |
Chemie | Latein |
Deutsch | Mathematik |
Englisch | Musik (1, 2) |
Französisch (3) | Physik |
Geschichte | Russisch |
Griechisch | Spanisch (3) |
Italienisch (3) | Sport (1, 2) |
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen, die an die Aufnahme des Studiums geknüpft sind, stellen die Seiten der Studierendenkanzlei für Sie bereit.
An der Universität Regensburg sind ausschließlich folgende Fächerkombinationen möglich:
Biologie - Chemie | Englisch - Musik |
Biologie - Englisch | Englisch - Physik |
Biologie - Physik | Englisch - Russisch |
Chemie - Englisch | Englisch - Spanisch |
Chemie - Mathematik | Englisch - Sport |
Chemie - Physik | Französisch - Geschichte |
Deutsch - Englisch | Französisch - Latein |
Deutsch - Französisch | Französisch - Spanisch |
Deutsch - Geschichte | Geschichte - Latein |
Deutsch - kath. Religionslehre | Griechisch - Latein |
Deutsch - Latein | kath. Religionslehre - Sport |
Deutsch - Mathematik | Latein - kath. Religionslehre |
Deutsch - Musik | Latein - Mathematik |
Deutsch - Sport | Latein - Musik |
Englisch - Französisch | Latein - Sport |
Englisch - Geschichte | Mathematik - kath. Religion |
Englisch - Italienisch | Mathematik - Musik |
Englisch - kath. Religionslehre | Mathematik - Physik |
Englisch - Latein | Mathematik - Sport |
Englisch - Mathematik | Musik als Doppelfach |
Achtung: Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind in manchen Fächern Kenntnisse in Latein und / oder in modernen Fremdsprachen nachzuweisen. Eine Übersicht über die Anforderungen gibt Ihnen die Broschüre "Lehramt-Studium an der UR" der Zentralen Studienberatung, die hier heruntergeladen werden kann.
Das Erziehungswissenschaftliche Studium (§32 LPO I und §25b der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) untergliedert sich in mehrere Teilbereiche:
Das Erziehungswissenschaftliche Studium ist für alle Lehrämter verbindlich. Zusammen mit den fachwissenschaftlichen und den fachdidaktischen Studien soll es die Lehrkraft dazu befähigen, ihre Aufgaben in Erziehung und Unterricht bestmöglich zu erfüllen. Studien- und prüfungsrelevante Informationen zu den EWS-Fächern finden Sie auf der Infoseite des EWS-Helpdesks.
Das reguläre Studium kann an der Universität Regensburg erweitert werden durch
Für das Studium eines Erweiterungsfaches ist ein zeitlicher Rahmen von etwa zwei bis vier zusätzlichen Semestern anzusetzen.
Welche Auswirkungen eine Erweiterung des Lehramtsstudiums auf Ihre Einstellungschancen hat, können Sie dem entsprechenden Merkblatt (pdf) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus entnehmen.
Über Fächer, die an der Universität Regensburg auschließlich als Erweiterungsfächer angeboten werden, sowie zahlreiche lehramtsrelevante Zusatz- bzw. Zertifikatsstudiengänge informiert die Rubrik Erweiterungsmöglichkeiten auf unserer Website.
Im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien sind insgesamt vier Praktika (§34 LPO I bzw. seit 14. April 2011 auch § 25 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil) abzuleisten:
Es ist ratsam, das drei bis vier Wochen dauernde Orientierungspraktikum, das an mindestens zwei verschiedenen Schularten absolviert werden muss, in der Zeit zwischen dem Abitur und der Aufnahme des Studiums abzuleisten, um, wie der Name bereits besagt, eine echte Orientierung bezüglich der Studienwahl zu gewährleisten. Mindestens eine Woche des Praktikums muss an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum absolviert werden. Empfehlenswert und sinnvoll ist die Ableistung des Orientierungspraktikums an Schulen, die Ihnen nicht schon von Ihrer eigenen Schulzeit her vertraut sind. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um auch vorschulische Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe kennen zu lernen.
Die weiteren oben genannten Praktika sind in der Regel während des Studiums abzuleisten. Über die genauen Modalitäten können Sie sich in folgenden Quellen informieren:
Eine wissenschaftliche Abschlussarbeit, die schriftliche Hausarbeit (§29 LPO I bzw. §17 der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil), ist in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften anzufertigen.
Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung müssen - je nach den studierten Fächern - mehrere, in erster Linie schriftliche (§26 LPO I), aber auch praktische (§27 LPO I) und / oder mündliche (§28 LPO I) Prüfungen abgelegt werden.
Zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen können Lehramtsstudierende und Dozierende mit gültigem RZ-Account der Universität Regensburg hier auf Prüfungsaufgaben vergangener Examenstermine zugreifen.
Wenn Sie Beratungsbedarf haben, dann gibt es an der Universität Regensburg zahlreiche Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können und deren Mitarbeiter:innen Ihnen gerne weiterhelfen. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie sich mit ihren Anliegen auch an die dafür zuständigen Ansprechpartner:innen wenden. Die für Lehramtsstudierende wichtigsten Kontakte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst:
Nun haben Sie einen Überblick über die einzelnen Teilbereiche bekommen, die Sie im Rahmen Ihres Studiums abdecken müssen.
Die Gewichtung dieser Teilbereiche lässt sich am besten an der Anzahl der jeweils für sie veranschlagten Leistungspunkte ersehen.
Leistungspunkte sind Maßeinheiten für den workload, das heißt für die durchschnittliche studentische Arbeitsleistung. Dabei steht ein Leistungspunkt für etwa 25-30 Arbeitsstunden.
Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie insgesamt 270 Leistungspunkte erwerben, also im Durchschnitt 30 pro Semester, wenn man von der Regelstudienzeit von neun Semestern ausgeht.
Die Verteilung der Leistungspunkte auf die einzelnen Teilbereiche des Studiums stellt sich gemäß §22 LPO I folgendermaßen dar:
Zu beachten sind darüber hinaus die Vorgaben der jeweils gültigen Prüfungs- und Studienordnung für den universitären Prüfungsteil.