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FAQs

Wie viele Russisch Kurse für Juristen gibt es?

Es gibt 4 Kurse:

Stufe 1 („F1a Russisch für Juristen I“)

Stufe 2 („F1b Russisch für Juristen II“)

Stufe 3 („F2 Russisch für Juristen III“)

Stufe 4 („F3 Russisch für Juristen IV“)


Russisch als Teil des OWB-Studiums - was ist zu beachten?

Alle 4 Kurse (Stufe 1 bis 4) müssen innerhalb der 4 Semester des OWB absolviert werden. Die Reihenfolge (Stufe 1 → Stufe 2 → Stufe 3 → Stufe 4) ist empfohlen, aber nicht zwingend. Abweichungen sind je nach Sprachniveau und Semesterangebot nach Absprache möglich.


Russisch als JAPO-Schein. Welche Kurse sind JAPO-Anerkannt?

Alle 4 Kurse (Stufe 1 bis 4) erfüllen die Voraussetzungen gem. § 24 Abs. 2 JAPO.


Wer darf an welchem Kurs teilnehmen?

Stufe 1 - nur Anfänger ohne ausreichende Vorkenntnisse für fortgeschrittene Kurse. Teilnehmer am OWB mit ausreichenden Vorkenntnissen nehmen grundsätzlich nur an der Klausur teil. Sofern eine aktive Teilnahme am Kurs gewünscht ist, kann das je nach Absprache zugelassen werden, wenn die Nachfrage es zulässt.

Stufe 2 – Anfänger mit Vorkenntnissen Niveau A1

Stufe 3 – Fortgeschrittene ab Niveau A2

Stufe 4 - Fortgeschrittene ab Niveau A2


Ich habe gehört, es gibt „kyrillische“ Schrift.

Ja, es ist möglich in einem Semester ausreichend lesen und schreiben zu lernen! Es werden besondere Lehrmaterialen zur Verfügung gestellt, die den Einstieg spannend und unkompliziert gestalten. Es besteht die Möglichkeit, neben den Druckbuchstaben zusätzlich auch die Schreibschrift zu erlernen, was jedoch nicht vorausgesetzt wird. Oft können die Studenten bereits nach wenigen Wochen ausreichend lesen und schreiben.


Ich kann ein bisschen Russisch.

Sie dürfen sich ab Stufe 2 („F1b Russisch für Juristen II“) anmelden. Im Anfängerkurs würden Sie nicht ausreichend gefordert.


Ich kann Russisch gut in Wort und Schrift.

Sie dürfen sich ab Stufe 3 („F2 Russisch für Juristen III“) anmelden.


Darf ich an dem Kurs fehlen oder besteht die Anwesenheitspflicht?

Es wird empfohlen, die Vorlesungen zu besuchen, um den Lernprozess zu sichern. Es besteht zwar keine Anwesenheitspflicht, dennoch ist es notwendig, über die Abwesenheit die Dozentin zu informieren. Bei unentschuldigtem Fernbleiben können Kursunterlagen wie Lösungen der Hausaufgaben etc. nicht nachträglich zur Verfügung gestellt werden.


Muss ich Hausaufgaben machen?

Hausaufgaben sind ein wesentlicher Teil des Kurses und unerlässlich für den Lernerfolg. Zumindest ein ernsthafter Versuch ist Voraussetzung für den Erhalt der Lösungen.


Wie sieht die Klausur aus? Ist diese mündlich oder schriftlich?

Die Klausur ist schriftlich und findet in der Regel am letzten Tag der Vorlesung im Semester statt. Die Klausur besteht aus 4 Teilen: Hörverständnis, Leseverständnis, Sprachbausteine, Schreiben.


Russisch in Corona-Zeiten

Ja, Russisch für Juristen findet unverändert statt. Die Vorlesungen erfolgen jede Woche über ZOOM. Lehrmaterial (Skripten, Glossare, Aufgaben etc.) werden in GRIPS zur Verfügung gestellt.


Ich habe immer noch Fragen. Was tun?

Sie können gerne die Dozentin per E-Mail (ekaterina.koehler@jura.uni-regensburg.de) kontaktieren.



  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht