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Hinweise zum Ablauf

Das Ostwissenschaftliche Begleitstudium bietet eine im Rahmen des Jurastudiums wichtige Zusatzqualifikation, die mit Blick auf die rasch wachsenden deutsch-russischen Wirtschaftsbeziehungen und die Osterweiterung der EU von großer Bedeutung ist.

Das Begleitstudium ist so konzipiert, dass es im Jurastudium ohne wesentliche Zusatzbelastung gut durchgeführt werden kann.

Zu besuchende Vorlesungen

Innerhalb von 4 Semestern sind folgende Veranstaltungen zu besuchen:

Vorschlag:

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

2 SWS Fachsprache + 2 SWS Fachveranstaltung

Insgesamt ergeben sich 8 SWS Sprachveranstaltungen und 8 SWS Fachveranstaltungen innerhalb von 4 Semestern.

Die zu lernende Sprache ist Russisch oder eine andere Ostsprache. Es kann nur eine Sprache gewählt werden, d.h. die 8 SWS Fachsprachkurse müssen in einer Sprache absolviert werden. Die Liste der Fachveranstaltungen sind extra je Semester aufgeführt.

Eine gewisse Variation innerhalb der 4 Semester ist möglich. Wichtig ist, dass die interdisziplinäre Dimension des Begleitstudiums gewahrt wird. Dies bedeutet, dass zwingend neben juristischen auch ökonomische und historische Vorlesungen zu hören sind. Insgesamt sind 2 SWS historische Veranstaltungen, 2 SWS wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen und 4 SWS juristische Veranstaltungen zu hören.

Es ist geplant, eine landeskundliche Veranstaltung mit kulturwissenschaftlicher Ausrichtung zu bieten. Sobald eine solche Veranstaltung angeboten wird, ist Pflichtstoff statt 4 SWS Stunden juristische Veranstaltung 2 SWS Landeskunde und 2 SWS rechtswissenschaftliche Veranstaltung. Aus der unten aufgeführten Liste sind diese Veranstaltungen zu wählen. Neben diesen Veranstaltungen wird auch eine Reihe von Zusatzveranstaltungen angeboten, die als freiwillige Vertiefungsveranstaltungen gedacht sind.

Wesentlich ist, dass am Ende der 4 Semester die Gesamtzahl der Sprach- und Fachveranstaltungen gehört worden ist. Zu jeder Veranstaltung ist ein Nachweis der Teilnahme zu erbringen. Dadurch wird ein Zertifikat über das Ostwissenschaftliche Begleitstudium erworben.

Die Vorlesungen "EU und Osteuropa" und "Europäisches Verfassungsrecht" sind auch Voraussetzung des Schwerpunktfachs "Europäisches und Internationales Recht". Werden diese Vorlesungen für den Erwerb des Zertifikats Ostwissenschaftliches Begleitstudium und das Schwerpunktfach "Europäisches und Internationales Recht" gewählt, kann dieses Zertifikat nicht für die Verlängerung der Freischusszeit dienen, da es sich um Pflichtveranstaltungen des Schwerpunktbereichs handelt. Es müssten dann für das Zertifikat Ostwissenschaftliches Begleitstudium andere Veranstaltungen gewählt werden.

Zusätzlich zu der im Ostwissenschaftlichen Begleitstudium belegten Fachsprache muss bei der Meldung zur Staatsprüfung ein Leistungsnachweis gem. § 24 Abs. 2 JAPO vorgelegt werden können.


  1. Fakultät für Rechtswissenschaft
  2. Öffentliches Recht

Ostwissenschaftliches Begleitstudium

 

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